Unkorrekte Preisangabe bei Ab-Preise im Original-Template

Hi @ all, mir ist vorhin folgendes in unserem Shop (noch im Aufbau) aufgefallen. :frowning: Die Ab-Preise werden bei Staffelpreisen im Original-Template (und somit - vermutlich - auch bei allen Derivaten - unser Responsive Template mit eingeschlossen) nicht korrekt dargestellt! Da dies sehr wichtig ist, habe ich dies natürlich am Original-Template unter http://www.shopwaredemo.de überprüft. Im dortigen Shop/Original-Template werden die Ab-Preise bei VARIANTEN ordnungsgemäß angezeigt - die Ab-Preise bei Staffelpreisen jedoch nicht! Zum Verständnis: -> http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnun … bschnitt_2 Beispiel korrekte Preisinformation: Auf der Seite Edelbrände befindet sich der Artikel ‚Sasse Korn 32%‘ mit folgender Preisauszeichnung: Sasse Korn 32% - Inhalt: 0.2 Liter (14,95 € * / 1 Liter) - ab 2,99 € * -> http://www.shopwaredemo.de/genusswelten/edelbraende/ Wenn ich jetzt in den Artikel ‚Sasse Korn 32%‘ gehe unter: -> http://www.shopwaredemo.de/genusswelten … rn-32?c=14 sehe ich die Preisgestaltung für die Variante 0,2 Liter: Inhalt: 0.2 Liter (14,95 € * / 1 Liter) - 2,99 € * Dies ist korrekt und weitere Varianten wähle ich dann per Pull-down-Menü aus und erhalte somit dann den jeweils korrekten Preis sowie den zugehörigen Grundpreis. Soweit also korrekt. Beispiel der NICHT korrekten Preisinformation: Auf der Seite Preisgestaltung befindet sich der Artikel ‚Staffelpreise‘ mit folgender Preisauszeichnung: ab 0,70 € * -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ Wenn ich jetzt in den Artikel ‚Staffelpreise‘ gehe unter: -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/pr … reise?c=23 sehe ich folgende Preisgestaltung: Menge Stückpreis bis 10 1,00 €* ab 11 0,90 €* ab 21 0,80 €* ab 31 0,75 €* ab 41 0,70 €* Das heißt also, der günstigste Staffelpreis wurde auf der Seite Preisgestaltung bei dem Artikel angezeigt. Es sollte jedoch - von Rechts wegen - der in der Staffel teuerste sein! ‚ab 1,00 €*‘ müsste es daher korrekterweise heißen. Ich bitte um Lösung. Danke und Gruss Ken

Öhm … bei der Lösung zu obiger Aufgabe könnte direkt die Anzeige des jeweiligen Grundpreises für JEDEN Staffelpreis mit eingepflegt werden. Ein Aufwasch! :slight_smile: Gruss Ken

[quote=„kenwood“]Hi @ all, Beispiel der NICHT korrekten Preisinformation: Auf der Seite Preisgestaltung befindet sich der Artikel ‚Staffelpreise‘ mit folgender Preisauszeichnung: ab 0,70 € * -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ Wenn ich jetzt in den Artikel ‚Staffelpreise‘ gehe unter: -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/pr … reise?c=23 sehe ich folgende Preisgestaltung: Menge Stückpreis bis 10 1,00 €* ab 11 0,90 €* ab 21 0,80 €* ab 31 0,75 €* ab 41 0,70 €* Das heißt also, der günstigste Staffelpreis wurde auf der Seite Preisgestaltung bei dem Artikel angezeigt. Es sollte jedoch - von Rechts wegen - der in der Staffel teuerste sein! ‚ab 1,00 €*‘ müsste es daher korrekterweise heißen. Ich bitte um Lösung. Danke und Gruss Ken[/quote] Hi, also das ist doch richtig, dass hier der niedrigste Preis mit ab angezeigt wird. Ab 0,70€ erhältlich, dass ist überall so und nicht umgekehrt.

Hi Petra, nur weil das überall so ist, muss es doch nicht richtig sein. Ich verstehe eh nicht, warum das noch niemandem aufgefallen ist. Es muss rechtlich gesehen genau anders herum sein! Zitat: „Wenn mehrere Waren desselben Herstellers und derselben Produktfamilie mit unterschiedlichen Packungsgrößen zu einem identischen Endpreis angeboten weüden, ergebe sich für jede einzelne Ware ein anderer Grundpreis. Durch die Verwendung des „Ab-Preis“ werde jedoch nur die untere Grenze, also der für die größte (kleinste?) Packungsgröße geltende Grundpreis, angegeben- insoweit könne in Bezug auf die Verpackungen mit größerem(?) Inhalt nicht mehr von einer Angabe des Grundpreises gesprochen werden. Auch mit den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit (vgl. § 1 Abs. 6 PAngV) sei es kaum zu vereinbaren, wenn für bestimmte Produktgruppen nur jeweils der niedrigste Grundpreis angegeben werde.“ Quelle: it-recht kanzlei münchen Nochmal der Link zum rechtlichen besseren Verständnis: -> http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnun … bschnitt_2 Gruss Ken

Hallo Ken, hatte ich gelesen und auch richtig verstanden. Da steht aber: Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, um bei den Kunden den Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit den entsprechend beworbenen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis („ab-Preis“) (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Das Produkt wird ja zu dem angegebenen Mindestpreis angeboten und ist auch erhältlich!!

Hi Petra, ich zitiere noch mal: Zitat: „… Auch mit den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit (vgl. § 1 Abs. 6 PAngV) sei es kaum zu vereinbaren, wenn für bestimmte Produktgruppen nur jeweils der niedrigste Grundpreis angegeben werde.“ Quelle: it-recht kanzlei münchen Der Artikel erscheint mit dem niedrigsten Preis in der ‚Preisgestaltung‘ und nicht wie er müsste mit dem höchsten Preis. -> www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ Wohlgemerkt nur bei den Staffelpreisen, bei den Varianten ist ja alles in Ordnung. Gruss Ken

Hallo Ken, ich glaube Du verwechselst da „Grundpreis = Mengeneinheit“ und „ab-Preise“ - das sind zwei verschiedene Schuhe. Grundpreis ist z.B. Liter, Gramm etc. diese Angaben müssen bei allen Preisen stehen. Der ab-Preis ist z.B. ab 1-10 Stück, 11-25 Stück usw. Vielleicht noch einen Kaffee trinken und hier mal schauen: http://www.it-recht-kanzlei.de/preisang … rundpreise :wink:

Hi Petra, nein, ich verwechsele da nichts. Noch einmal zum besseren Verständnis: Hier auf dieser Seite -> www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ stehen rechts zwei Artikel. 1. Artikel = Artikel ‘Staffelpreise’ Text = ‘Staffelpreise ermöglichen Ihnen für unterschiedliche…’ Preis = ‘ab 0,70 € *’ 2. Artikel = Artikel ‘Artikel mit Grundpreisberechnung’ Text = ‘In diesem Beispiel zeigen wir einen Artikel mit…’ Grundpreisangabe = ‘Inhalt: 0.5 Liter (100,00 € * / 1 Liter)’ Preis = ‘ab 50,00 € *’ Der 1. Artikel ist so nicht korrekt, da er den niedrigsten Preis aus seinen Staffelpreisen heraus auf dieser Seite -> www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ anzeigt. Da muss in diesem Fall aber stehen: ab 1,00 €* … da bei der Werbung mit Ab-Preisen der jeweils höchste Preis genommen werden muss! Beim 2. Artikel wird der Preis ja korrekt - der höchste Preis aus den Varianten heraus - angezeigt -> www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ . Bei deiner Überlegung wäre ja dann Varianten nicht korrekt! :slight_smile: Gruss Ken

Hallo Ken, ich will mich mit Dir nicht streiten und habe dazu jetzt auch keine Lust mehr weiter darüber zu diskutieren, aber WO steht bitte, dass der höchste Preis bei ab-Preisen angezeigt werden muss?? Hier steht doch klar und deutlich: muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit den entsprechend beworbenen Leistungsmerkmalen [b]bereits zu dem angegebenen Mindestpreis /b (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Schönes Wochenende… :wink:

Hi Petra, hier wird doch nicht gestritten, hallo. Ich finde deine Einwände gut. Du machst dir wenigstens Gedanken dazu. Es geht hier jedoch um einen sehr wichtigen Punkt und da sollte m.E. Shopware zu Stellung nehmen. Ich zitiere daher gerne noch einmal: Zitat: „… Auch mit den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit (vgl. § 1 Abs. 6 PAngV) sei es kaum zu vereinbaren, wenn für bestimmte Produktgruppen nur jeweils der niedrigste Grundpreis angegeben werde.“ Quelle: it-recht kanzlei münchen Gruss Ken

Hallo kenwood, also so wie ich das hier verstehe sprichst du von zwei verschiedenen Dingen und wirfst die zum Teil in einen Topf Einmal sprichst du von dem Preis ab bei Staffelpreisen, zum anderen sprichst du von Grundpreis bei Staffelpreisen. So wie wir das sehen ist es korrekt, dass in beiden Fällen der Preis der günstigsten Staffel angezeigt wird. Der Shopbetreiber muss natürlich sicherstellen, dass der Artikel auch zu dem Preis bestellt werden kann. Also ohne das der Preis pro Stück irgend wodurch zwingend teurer wird. Auch wurde dies bei Prüfungen durch zum Beispiel Trusted Shops nie bemängelt. Auch sonst gab es zu diesem Thema noch keine Meldungen. Falls du weitere Informationen zu diesem Thema hast, also auch noch andere Quellen, so würde ich das ganze mal weitergeben. Grüße aus dem Münsterland Patrick Schücker

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Hallo Patrick, danke Dir für die Rückmeldung. Vielleicht hat Trusted Shops diese Konstallation nicht berücksichtigt? Bei den Varianten ist es ja auch OK. Also, es handelt sich tatsächlich um zwei Punkte im Shop die m.E. jedoch zusammen gehören und m.E. auch in einem Rutsch umgesetzt werden sollten. 1. AB-Preis bei Staffelpreisen Auf der Seite Preisgestaltung befindet sich der Artikel ‘Staffelpreise’ mit folgender Preisauszeichnung: ab 0,70 € * -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ Da es sich hierbei aber um einen Staffelpreis handelt, muss dort ‘ab 1,00 € *’ stehen - nämlich der Preis ab dem er auch käuflich zu erwerben ist - und das ist in dem Fall ab 1,00 €, denn ab 0,70 € ist dieser Artikel erst ab einer Menge ab 41 Stück erhältlich. Jedoch wird auf der Seite Preisgestaltung -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ sowie auch bei ‘Ähnliche Artikel’ stets der niedrigste Preis angezeigt. Dies erfolgt jedoch leider ohne den Hinweis - in diesem Fall - dass der Preis erst ab 41 Stück gültig ist. Somit wäre diese Preisanzeige abmahnfähig! 2. Grundpreisangabe bei Staffelpreisen Bei dem Artikel ‘Staffelpreise’ wiederum sehe ich folgende Preisgestaltung: Menge Stückpreis bis 10 1,00 €* ab 11 0,90 €* ab 21 0,80 €* ab 31 0,75 €* ab 41 0,70 €* Wenn ich nun aber hier einen Artikel habe, wo ich Grundpreise mit angeben muss - erfolgt die Grundpreisangabe nur für den Preis der ersten Staffel - in dem Fall ‘bis 10’. Ihr habt leider keinen Artikel mit Staffelpreisen welche mit Grundpreisangabe sind. Von daher nehmen wir einmal an, dass der Artikel ‘Staffelpreise’ 1 Liter Milch wären: Dann müsste das rechtlich einwandfrei so aussehen Menge Stückpreis bis 10 1,00 €* (1,00 € * / 1 Liter) ab 11 0,90 €* (0,90 € * / 1 Liter) ab 21 0,80 €* (0,80 € * / 1 Liter) ab 31 0,75 €* (0,75 € * / 1 Liter) ab 41 0,70 €* (0,70 € * / 1 Liter) (kann auch mit 1l oder ähnlich und entsprechend formatiert umgesetzt werden) Der jeweilige Grundpreis ist jedenfalls auch bei den Staffelpreisen mit anzugeben! Wobei für den ersten Preis bis 10 die Grundpreisangabe im Shop ja erfolgt, jedoch für die weiteren Staffelpreise nicht. Nachzulesen und nachzufragen unter: http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnun … bschnitt_2 Danke und Gruss Ken

Nachtrag: Bei den ‚Topsellern‘ wird übrigens leider auch der jeweils niedrigste Staffelpreis angezeigt und nicht der erste Preis aus der Staffel. Gruss Ken

Hallo, ein konstruktiver Streit ist immer gut, vielen Dank also dafür! Unabhängig von der rechtlichen Situation sollte der Shopbetreiber entscheiden können, ob er den niedrigsten oder höchsten Staffelpreis im Listing anzeigen möchte. Mein Kunde möchte den regulären Preis anzeigen, da er den niedrigsten Staffelpreis selbst für irreführend hält. Aber scheinbar kommt man mit reinen Template-Anpassungen da nicht weiter. Kleine Änderung, großer Aufwand. Ein Hinweis auf einen möglichen Lösungsweg wäre schon hilfreich. Grüße, Thomas

Hallo Thomas, richtig, es ist nicht mit einer einfachen Anpassung im Template getan. Es gibt eine Funktion im Core die für die Preisbestimmung zuständig ist. getCheapestPrice müsste diese heiße. Mehr kann ich dir leider aktuell nicht sagen. Ich versuche aber mehr Informationen zu bekommen. Auch für eine mögliche Lösung. Gruß Patrick Schücker

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Da zeigt der Kunde ein sehr gutes Rechtsverständnis Thomas. Ich habe bei den Shopware Shops nur einen Shop bisher gefunden (mal auf die schnelle durchgeschaut) wo deren Agentur diese rechtliche Anforderung - höchster Staffelpreis wie zuvor dargestellt - auch entsprechend so umgesetzt hat. Ich mache IT seit nun mehr als 30 Jahren, angefangen mit Commodore PET, ZX Spectrum und Co. Eine rechtlich einwandfreie Lösung sollte aus meiner Erfahrung heraus immer vom Hersteller des Produktes mit umgesetzt werden, denn nur dann hat auch die gesammte Masse von Nutzer/innen etwas davon. Es gibt zum diesem Thema hier ganz klare rechtliche Anforderungen und die werden derzeit, so wie es ist, in der von mir geschilderten Konstellation - leider nicht erfüllt. Gruss Ken

„Ab-Preis“ Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem “ab”-Preis, dann muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit diesen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend dar. (vgl. Urteil des Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 5. Zivilsenat, 26.04.2006, 5 U 56/05). Quelle: http://www.unternehmer.de/recht-gesetze … -abmahnung

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Danke Petra, bestätigt was ich schreibe. Ich habe die obige von mir geschilderte Aufgabenstellung gerade eben einmal in der Shopware DemoShop eingetragen. Bis 17:59 Uhr steht diese dann dort zum besseren Verständnis. Link -> http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ Da findet sich nun der Artikel ‘Artikel mit Grundpreisberechnung’ http://www.shopwaredemo.de/beispiele/pr … hnung?c=23 sowie der ‘neue’ Artikel ‘Artikel mit Staffelpreisen und Grundpreisberechnung’ http://www.shopwaredemo.de/detail/index … ategory/23 Beide Artikel vom Artikel her identisch - einzig der Eine in der Anzeige als Variante =OK und der Andere in der Anzeige als Staffelpreis =nicht OK. Unter Preisgestaltung http://www.shopwaredemo.de/beispiele/preisgestaltung/ sieht man schon, dass der Eine Preis mit ab 50,00 € * angezeigt wird und der Andere mit ab 44,00 € * angezeigt wird. Wohlgemerkt, der gleiche Artikel wird mit zwei unterschiedlichen Preisen dargestellt! Wenn ich diese beiden Artikel nun vergleiche, erhalten ich beide Artikel nebeneinander mit der Preisauszeichnung: Artikel als Variante (=OK) ab 50,00 €* Inhalt: 0.5 Liter Grundpreis: 1 Liter = 100,00 € * Artikel als Staffelpreis (=nicht OK) ab 44,00 €* Inhalt: 0.5 Liter Grundpreis: 1 Liter = 88,00 € * Ziemlich verwirrend für Kunden! Gruss Ken

Das bestätigt eben genau nicht das was Du sagst. Beim ab-Preis bei Staffeln wird immer der niedrigste Preis angegeben, da er ab 44 Euro erhältlich ist. Ob Du nun 50 Stück zu diesem niedrigen Preis kaufen möchstest oder nicht bleibt Dir überlassen. Aber er ist für diesen Preis erhältlich und auch 1 Stück zum regulären Preis. Das ist doch gerade Sinn und Zweck der Sache, dass man größere Mengen zu einem güstigeren Preis verkaufen möchte. Das sind doch Mengenrabatte. Schau Dir mal die großen Shops an, alle haben das so. Otto z.B. bietet Shirts für ab 19,95 € an. Wählst Du eine großere Größe kostet das Teil 22,95 €!!! Du kannst es aber für 19,95 € kaufen, nur das würdest Du ja nicht wenn nicht Deine Größe ist. Autowerbung z.B. Kleinwagen ab …€ erhältlich. Willst Du ne Klimaanlage, Metalliklackierung etc. zahlst Du drauf. Aber ab…€ kannst Du ihn haben. Beim Grundpreis bei Staffeln hast Du recht - wenn Liter oder Gramm, sollte der Grundpreis ausgegeben werden, aber beim ab-Preis liegst Du echt falsch.

Hallo, wir sehen es wie Petra. Das sagt ja auch der von ihr zitierte Text aus. Aktuell warten wir noch immer auf eine konkrete Aussage von Trusted Shops. Ersten Andeutungen zu folge scheint unsere Darstellung in der Tat richtig zu sein. Ich denke wenn von dieser Punkt wirklich abgemahnt werden könnte, dann wäre es schon längst geschehen. Wir haben aber von so etwas bis jetzt noch in keiner Weise gehört. Falls wirklich eine Gefahr davon ausgehen würde, wären schon lägst Shopbetreiber mit solchen Problemen an uns heran getreten. Genaueres teile ich euch mit, wenn wir eine konkrete Information von Trusted Shops haben. Viele Grüße aus dem Münsterland Patrick Schücker

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