Angabe: Versandfertig in 10 Tagen, Lieferzeit 1-3 Tage : wie damit umgehen / rechtssicher?

Hallo Community,

ich finde nur Angaben im Netz, dass man die Versandzeit angeben muss, also Lieferzeit in und ggf. in einem Zeitraum, aber nicht so weit entfernt wie diese dann tatsächlich ist. Das machen wir derzeit mir Shopware 5 so.

Wie würden gerne das in SW6 nutzen:
Versandfertig in 10 Tagen, Lieferzeit 1-3 Tage

Also Versandfertig die Tage erhalten wir von unserem Einkauf und werden automatisch eingetragen.
Lieferzeit in 1-3 Tagen macht ja Shopware 6 (im Gegensatz zu Shopware 5) als Drop Down Menü im Backend. Sprich wir würden hier immer 1-3 Tage stehen lassen, da wenn die Ware nach 10 Tagen geliefert wird immer auch nach 1-3 Tage geliefert wird. „Versandfertig in…“ steht ja auch nur da wenn die Waren nicht auf Lager ist. Also verstehen das die Kunden, dass dann die Waren nach ca. 13 Tagen da ist?

Ist das rechtssicher? Wie macht ihr das? Es würde halt manuelle Pflegearbeit entfallen manuell die Tage sich zu überlegen, da diese schlicht vom ERP übertragen werden.

Derzeit Shopware 5.7.7 > Upgrade auf Shopware 6 in Umsetzung.

Da musst du einen Anwalt fragen. Das Gesetzt verlangt lediglich, den Kunden so gewissenhaft wie möglich zu informieren. Und das macht ihr somit auch. Zudem rechnet Shopware das im Warenkorb noch um, dass es aus dem 10 Tagen + 1-3 Tagen ein Lieferdatum errechnet.

Sehr sehr cool: Im Warenkorb steht dann zusammengerechnet das Lieferdatum. Genau das was wir dann brauchen. Also hier werden die beiden Zahlen zusammengerechnet.

Achtung @raymond-de, Shopware ignoriert Wochenenden und Feiertage etc. komplett, Sprich versand und Lieferung 7 Tage die Woche.

Das habe ich auch schon hier gelesen.

Das wäre nicht so schlimm. Wir würden per Textbaustein „ca.“ davorschreiben, was auch rechtlich zulässig wäre.

Das würde ich noch einmal nachlesen, das ist mehr als nur umstritten.

https://legal.trustedshops.com/blog/lieferzeitangaben-auf-diese-formulierungen-sollten-sie-besser-verzichten

"Unser TIPP

Auf die oben dargestellten Klauseln sollten Shopbetreiber besser verzichten. Anders verhält es sich allerdings mit Zirka-Lieferzeiten (z.B. „Lieferzeit ca. 3 Tage“). Diese wurden von der Rechtsprechung ausdrücklich für zulässig gehalten, da sich die Lieferzeit hier nach dem Verständnis des Kunden hinreichend zuverlässig eingrenzen lässt (so OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 U 42/09 und Urteil v. 05.10.2012, 2 U 49/12). Die Lieferzeit sei im Wesentlichen festgelegt und von dem mitgeteilten Zeitrahmen dürfe nur in einem geringfügigen Maße abgewichen werden."

Es sollte natürlich die tatsächliche Lieferzeit nicht maßgeblich von der angegeben abweichen.