Rechtliche Auszeichnung Lieferzeit

Anwaltskram Teil 2. Wenn der Lagerbestand “0” ist, wird ja der Wert aus dem Feld “Lieferzeit (in Tagen)” genommen. Laut unserem Anwalt ist die einfache Angabe von Bsp: " Lieferzeit 5 Werktage" so nicht rechtens, bzw. sind wir dann dazu verpflichtet die Ware innerhalb dieser 5 Tage auszuliefern. Rechtlich einwandfrei wäre die Angabe: “Lieferzeit ca. 5 Werktage (ab vollständigem Zahlungseingang einschl. Liefer- und Versandkosten” Nur bekommt man das leider von der Länge nicht in das Feld. Weiß hier jemand Bescheid?

Hallo, du musst dafür den Textbaustein “DetailDataNotAvailable” entsprechend ändern und von der Länge her passt das rein. Oder habe ich dich falsch verstanden mit der Länge? Grüße PS: Bin ja kein Anwalt aber Trusted Shop hat das mit “nach Zahlungseingang usw.” meines Wissens noch nie verlangt.

Hey, vielen Dank für die Antwort! Das hast Du so schon richtig verstanden. Jedoch wann wird der Text aus den Textbausteinen genommen und wann der Wert (in Tagen) aus dem Artikel selbst? Meine Änderung der Textbausteine hat jetzt keine Veränderung der Anzeige bewirkt. Unsere Anwälte haben den kompletten Shop gecheckt. Das Meiste sind aber „Kleinigkeiten“ und man muss dazu sagen dass Shopware da schon ziemlich Up2Date ist.

Hallo, der Text aus dem Textbaustein wird genommen, wenn im Feld Lieferzeit (in Tagen) aus dem Artikel selbst nichts steht. Aber auch an diese Lieferzeit wird ein Textbaustein (Tage, Werktage?) angehängt, den du ändern bzw. erweitern kannst. Hoffe, das hilft. Grüße

Hat wunderbar geklappt! Danke!

Bin kein Anwalt, aber: So was hab ich noch in keinem Shop gesehen. Meiner Meinung nach reicht der Link innerhalb des „… zzg. Versandkosten“ aus (dieser muss deutlich als Link erkennbar sein), um dann die Erläuterungen bzw. rechtlichen Hinweise auf die Versandkostenseite zu packen. Willst du nicht nochmal nachfragen? Du zerschießt dir ja die komplette Seite mit solchem Hinweis, zudem ist das nicht gerade verkaufsfördernd. Tschö Ralf