Hallo, vor drei Wochen habe ich mich im Internet zum Thema Lieferzeitangabe informiert und auf einer Anwaltsseite gelesen, dass Angaben wie etwa oder ca also auch die Standardangabe „Lieferzeit ca 5 Tage“ laut Gesetz anklagbar ist oder, ich weiß es nicht mehr genau, dass ein entsprechendes Gerichtsurteil gefällt wurde. Lg
Du musst eine konkrete Lieferzeit angeben. Sprich z.b. Lieferzeit 3-4Tage
Wir nutzen nach der neuen VR-Rechtlinie den Hinweis 1-2 Tage, ab Zahlungseingang. Das kommt gut an. Hatte am 21.07.2014 mal zufällig was bei Globetrotter bestellt, was sofort lieferbar war. Im Kundenkonto Stand bis heute: Versand in Vorbeteitung. WOW, schätze mal das die Dropshipping-Händler so gut wie alle abmahnbar sind Ca. Angaben sind schon abmahnbar, als Händler sollte man besser eine konkrete Lieferzeitangabe verwenden…
Hallo, ab Zahlungseingang sei auch abmahnbar, da zu unbestimmt für den Kunden. Er könne Bearbeitungszeit und Banklaufzeiten dann nicht konkret einschätzen. S. auch http://www.it-recht-kanzlei.de/lieferze … linie.html
Moin, lt. Trustedshops Link und auch Händlerbund ist eine ca. Angabe weiterhin erlaubt, wenn z.B. ca. 1-5 Tage angegeben ist. („ca. X-Y Tage“ genügt aber weiterhin, spätester Liefertermin muss klar sein). Wenn man nur schreibt ca. 5 Tage ist das auch falsch.