Widerrufsbutton

Hallo, wir nutzen die CE von SW und haben die Widerrufsfunktion mit einem Plugin implementiert.
Dadurch wird bei einem Widerruf der Status WIDERRUFEN gesetzt. Was aber bei einem Widerruf vom Widerruf? Der Status lässt sich nicht mehr zurücksetzen. Was allerdings geht ist die Bestellung zu versendne, dann wird der Status automatisch auf VERSENDET gestzt.
Ist das ein SW Problem oder eines vom Plugin?

Shopware selber verändert keinen Status bei einem Widerruf. Das muss vom Plugin kommen bzw. ggf. sogar ein Flow dafür vorhanden.

Ist rechtlich meinem Wissen nach nicht möglich. Dann muss man eben die Bestellung neu erstellen.

Und Shopware hat keinen Widerruf Status (meinem Wissen nach), sondern nur Abgebrochen, der aber auch nicht automatisch gesetzt wird (außer der Kunde nutzt den Button im Checkout).

Kurz, ja, das ist dann eine Plugin Implementierung.

Die Shopware StateChanges (Status) sind teils sinnvoll, teils nicht. Deswegen kann man diese auch über die Datenbank anpassen. Das Frosh Tools Plugin kann dir aufzeigen, welche States in welche überführt werden können.

genau richtig. Also er sagte ja auch er hat ein Plugin. Ich habe es bei meinem Plugin ebenso umgesetzt dass der Status Widerruf quasi der „letzte“ ist. Sonst kann man das Spiel unendlich treiben mit widerruf vom widerruf des widerruf. Ähnlich wie Stornierte Bestellungen müssen auch neu bestellt werden.

Ansonsten ist in Shopware ja so dass man verschiedene Möglichkeiten hat - ich fasse auch nur den Bestellstatus an alle anderen nicht.

Sehe da auch grundsätzlich kein Problem bei dem Plugin - welches auch immer das ist. Sondern höchstens ein individueller Wunsch :slight_smile:

Wie ist es mit teilweise Widerruf?

Wie setzt Ihr das um ?

Man kann einen Vertrag nicht teilweise widerrufen. Ganz oder gar nicht.

Das ist keineswegs eindeutig geklärt. Hier gibt es unterschiedliche rechtliche Darstellungen in den einschlägigen Portalen.
Unabhängig davon sollte die Widerrufsfunktion dies unbedingt ermöglichen. Das wäre saowohl im Interesse der Händler als auch der Kunden. Warum soll man sie zwingen komplett zu widerrufen, wenn sie nur ein Teil turückgeben wollen.

Nenne gerne seriöse Quellen, die ein Recht auf ein Teilwiderruf bejahen.

Mir ist nur diese Interpretation bekannt: Müssen Online-Händler einen Teilwiderruf akzeptieren?

Genau ein Teilwiderruf ist kein MUSS lediglich ein optionaler Punkt. Am Ende muss sowieso mit dem Kunde Kontakt aufgenommen werden um das weitere Prozedere zu besprechen.
Die Shopware Standard Funktion mit dem Widerrufsbutton bildet das „notwendige“ ab. Jegliche weitere Punkte die meiner Meinung Komfortfunktionen sind, bildet es nicht ab was es auch nicht muss. Hierzu gibt es aber Plugins.

Ich denke die Problematik ist, das der neue §356a das erwähnt

Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,

Das Widerrufsrecht an sich kennt dagegen keinen Teilwiderruf.