Rechnungen/Lieferschein löschen - wirklich gelöscht? Rechtlich?

Hallo,

wir haben momentan leider das Problem, dass wir unsere vollständige Abwicklung der Bestellungen/Kunden über Shopware laufen lassen wollen.
Dazu wollen wir Pickware und Pickware Mobil nutzen. Da wir neben B2C Kunden auch Großkunden (B2B) wie z.B. Amazon Vendor beliefern und es derzeit
noch nicht möglich ist solche B2B Kunden in Shopware anzulegen (Da immer eine Anrede und Ansprechpartner hinterlegt werden muss und es bei Amazon
oder anderen Großfirmen keinen direkten Ansprechpartner gibt), nutzen wir eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft Lexware.
Über diese wird dann die Rechnung / Lieferschein entsprechend erzeugt und dem Kunden bereitgestellt.

Durch die Nutzung von Pickware Mobil, wird beim Picken der Ware automatisch eine Rechnung / Lieferschein im Shopware erzeugt.
Da dies jedoch vorerst, aufgrund der Einschränkugnen, im Lexware geschehen soll, wäre man gezwungen diese Rechnung / Lieferschein in Shopware
zu löschen, da es ja keine Doppelten Rechnungen/Lieferscheine geben kann und der Nummernkreis stimmen muss.

Die Frage ist, ob das löschen der Rechnungen/Lieferscheine im Backend auch so ist, dass diese wirklich nicht mehr existieren und ich später keine
Probleme bei der Steuerprüfung bekomme. Es existieren ja die Rechnungen über Lexware, jedoch darf es dann natürlich nicht noch eine geben in Shopware.
Es gibt ja für das Löschen ein Plugin “Dokumente löschen”. Wird dadurch wirklich alles gelöscht und wie sieht es rechtlich aus?
 

VIelen Dank für die Hilfe

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Hat keiner einen Tipp oder Rat dazu?

Die Nummernkreise bzw. fortlaufenden Rechnungsnummern dürfen nicht lückenhaft sein. Daher würde ich Rechnungen nie löschen, da die Nummernkreise ja nicht mehr vollständig wären.

Eher die Rechnung ausdrucken und wenn sie ungültig oder wie bei mir ab und zu eine Testbestellung ist, einfach durchstreichen und zu dem Belegstapel legen. Dann sieht der Steuerprüfer, dass die Rechnung mit der Rechnungsnummer da ist.

Wenn ich z.B. die Rechnungsbelege in Lexware einbuche und z.B. nur eine Rechnung mit Rechnungsnummer haben, wo aber kein Umsatz auf dem Kontoauszug ist, liegt diese Rechnung nur in ausgedruckter Form im Belegestapel. Das reicht aus (laut meinem Steuerberater), da man ja im Lexware keine 0 Euro Umsätze einbuchen kann.

Ok vielen Dank für die Antwort und Hilfestellung.

Wir buchen derzeit auch in Lexware, aber wollen Lexware vollkommen außen vorlassen und alles über Shopware (Pickware ERP) ziehen,
daher prüfen wir gerade alles konkret durch.