Rechnung löschen und Änderungsrechnung erstellen

Hallo,

in Shopware kann man ohne Probleme eine Rechnung löschen, daraufhin eine neue erstellen und diese neue hat dann eine neue Rechnungsnummer. Das darf eigentlich gar nicht möglich sein, die Rechnungsnummern sind dann nicht mehr fortlaufend. Und in Deutschland jedenfalls ist das verboten. Lässt sich dieses Verhalten "ausgrauen/deaktivieren/verbieten?

Außerdem fehlt mir die Möglichkeit, eine Änderungsrechnung anzulegen.

Würde mich über Lösungsmöglichkeiten freuen, gerne auch als PlugIn.

Danke
Gruß

Du brauchst lediglich die aktuelle Rechnung ändern. Dann bleibt die rechnungsnummer erhalten. Also nicht löschen.

Das ist aber nicht revisionssicher und sollte ünerhaupt nicht möglich sein. Deshalb meine Frage nach einer Möglichkeit, das zu deaktivieren etc.

Hallo,

du könntest dir auf jeden Fall ein Plugin erstellen (lassen), das über ExtJs das ausgrauen / deaktiveren oder ähnliches der Schaltfläche ermöglicht. DIe Änderungsrechnung würde dann ja über eine Stornorechnung funktionieren, für die Änderungsrechnung könnte man dann ja einen eigenen Nummernkreis mit eigenem Dokument machen.

Grüße

Sebastian

Das wäre eine gute Idee. Muss ich nur noch schauen, wie man ein Plugin macht :wink:

Hallo,

dafür gibt es ausführliche Shopware Dokumentationen, siehe: Plugin quick Startup Guide .

Grüße

Sebastian

1 „Gefällt mir“

Super, vielen Dank.

Ich finde das nicht schlimm, weil… man muss ja nicht auf den Löschen-Button klicken. Habe ich in 9 Jahre Shopwareshop noch nie draufgeklickt. Und ausserdem musst man die Rechnungen eh nach 10 Jahren Aufbewahrungspflicht löschen.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

ich möchte dieses Thema mal wieder hochholen. Ich habe nur einen kleinen Shop und für mich ist das Erstellen der PDF Rechnung mit Shopware ideal, aber man kann diese eben löschen und neu erstellen mit der gleichen Rechnungsnummer.

Hat hier jemand bereits eine GOBD-konforme Lösung gefunden, so dass man die PDF Rechnung unlöschbar erstellt und dann rechtssicher archiviert  ?

Ich bekomme des öfteren Rechnungen von Online-Händlern bei denen ich erkenne, dass Sie mit Shopware erstellt wurden, somit muss doch eine praktikable Lösung bestehen.

Gruß

Oliver

 

Alleine schon die Möglichkeit, einen Beleg zu löschen, darf es überhaupt nicht geben. Meine Steuerberaterin fiel fast vom Stuhl…
Oliver: es geht sogar noch krasser. Wenn du nochmal auf “Rechnung-erstellen” klickst, überschreibt Shopware die bereits vorhandene PDF. Aber wenn du die PDF löscht und dann erneut erstellen lässt, wird eine neue Nummer im Nummernkreis erzeugt. Dann hast du sogar ein Loch in den fortlaufenden Nummern! Da klingelt es sofort beim Sachbearbeiter “da fehlt eine Rechnung”.

Ich vermute (!), dass bei größeren Firmen die Belegerstellung ganz einfach nicht mit Shopware gemacht wird.

 

Im Grunde bräuchte Shopware lediglich das Löschen von Rechnungen durch Ausblenden des Buttons unterbinden und:

Das Protokollieren von allen Rechnungsversionen der Rechnungsnummer in einem Archiv ablegen das nicht bearbeitet werden kann. Das würde bereits ausreichen. Dann am Besten noch mit Exportfunktion als ZIP Ordner, dass man das einmal im Jahr am Computer abspeichern kann. Dann zur Buchhaltung mit abspeichern und fertig.

Aktuell nutzen wir das Plugin hier:

 

 

 

Zu der Diskussion lässt sich hinzufügen das Rechnungsnummern nicht fortlaufend sein müssen, sondern einmalig. 

Sollte man sich mal schlau machen. Traurig dass das der Steuerberater (wie oben beschrieben) nicht weiß. Da sollte man villt. über einen wechsel nachdenken.

 

1 „Gefällt mir“

@MenStuff: deine pauschale Aussage ist so nicht richtig, falls du dich auf Az. 15 K 1122/16 des FG Köln beziehst. Die Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern ist demzufolge nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung erfolgt. Im Übrigen ist die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

@malzfons: sehe ich auch so, das würde schon ausreichen - kein Lösch-Button, keine Gefahr

Schauen wir uns mal an: Shopware Issuetracker

Wird wohl eher ein Benutzerrecht dafür geben. Die Freiheit ein Dokument zu löschen, bietet erstmal fast jedes ERP-System. Das man das ggf. beschränken will, kann ich verstehen. Ob man das rechtlich darf, ist natürlich dem User überlassen. Mit 5.5.2 gibt es auch nochmal einen Expliziten Hinweis den man bestätigen muss, dass man gerade eine Rechnung überschreibt.

2 „Gefällt mir“

Danke, das wäre ein Ansatz.

In einem ERP-System sollte man eine Rechnung aber nur löschen können, solange diese nicht gebucht wurde. Danach muss die unveränderbar sein.

So viel ich weiß, ist es nach GoBD Richtlinien nicht erlaubt, eine Rechnung ändern zu können, nachdem diese erstellt und erstmalig erfasst wurde bzw. an den Kunden versendet wurde.

Handelt es sich um ein elektronisches Dokument, muss dieses unveränderbar abgespeichert werden und dass geht nur in einem Dokumentenarchivsystem.

Oder Ausdrucken und die Originaldatei vernichten, wobei das bei Shopware ja nicht so einfach geht, da ich die Rechnung weiterhin ändern kann.

Oder man löscht die ganzen Dokumente auf dem Server über FTP.

Vielleicht macht man sich aber auch zu viele Gedanken darüber, weil sich am Ende eh keiner dafür interessiert, aber dass weiß ich eben nicht.

Mich beschäftigt das Thema auch aktuell. Wie ist es denn überhaupt möglich, eine bestehende Bestellung (bei der schon eine Rechnung generiert wurde) abzuändern (bspw. ein Produkt hinzufügen) und hierfür eine neue Rechnung zu erstellen, ohne dass die alte Rechnung gelöscht wird. 

Wie handhabt ihr das? Gibt es dafür ein Plugin? 

Danke! 

Als erstes solltest Du Dir Gedanken machen, warum Du die Rechnung ändern willst, wenn sie korrekt ist.
Um ein weiteres Produkt zu verkaufen, muss man keine Rechnung ändern, Es wird einfach ein neuer Auftrag und eine weitere Rechnung erstellt. 
Soll ein Produkt entfernt werden, gibt es eine Gutschrift. 
Ebenso, wenn nachträglich ein Rabatt eingeräumt wird: Volle Gutschrift, neuer Auftrag mit neuem Preis.
Das ist gängige Praxis und erzeugt auch Nachvollziehbarkeit.

Problematisch ist grundsätzlich, dass NACH der Erstellung der Rechnung der Inhalt des Auftrags (zB. Preis des Produkts) geändert werden kann. Das empfinde ich als absolutes NoGo. Ist die Rechnung erstellt, darf sowas nicht mehr bearbeitet werden können! Da darf es dann nur noch eine Gutschrift und neuen Auftrag geben.