Hallo zusammen, ich habe vor meinem Umstieg auf Shopware mit XT:Commerce gearbeitet und dort über den Zahlungsanbieter secupay Zahlungs per Lastschrift angeboten. Die Abwicklung wurde soweit von secupay durchgeführt und ich erhielt von denen mein Geld. Nun würde ich das gerne selbst anbeiten, habe aber von meiner Bank bei der Anmeldung zum Lastschriftverfahren einen Zettel mitbekommen. Dies ist ein Muster für eine Einzugsermächtigung, die man sich unterschreiben lassen muss und auf Anfrage vorlegen muss. Nun hat ja keiner Lust sich im Online-Shop ein entsprechendes Formular runterzuladen, auszudrucken und mir zu faxen … und das ist bekanntermaßen auch nicht üblich. Wie ist das aber nun rein rechtlich bei Lastschriften? Der Kunde gibt seine Konto-Daten ein (4 Felder) und das wars? Ich habe schon ne Weile gegoogelt aber nix passendes bzgl. eines Textes gefunden, der da mit angegeben werden kann/soll … Habt ihr ne Idee? Schonmal danke für eure Rückmeldungen!!! Gruß Patrick
Mache ich seit Jahren ohne Zusatztext, schließlich kann der Kunde seine Kontodaten sogar telefonisch mitteilen.
Aber Achtung, der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank telefonisch die Lastschrift stornieren!
Danke für die Antwort. Dann werde ich es wohl auch mal ohne Zusatztext testen und hoffen, dass nicht allzu viel schief geht Was die Rückbuchnung angeht kann ich bei meiner Bank 8 Wochen nach Einzug diesem widersprechend (im Online-Banking). Mein Bankberater kann das auch noch nach 6 Monaten. Aber über dieses Fiasko hat mich auch meine Bank schon aufgeklärt.
Mit den Änderungen von diesem Jahr muss die Bank nachweisen, dass eine Abbuchung autorisiert gewesen ist. Ansonsten kann bedingungslos die Rückerstattung gefordert werden. Bislang habe ich immer nur gelesen, dass bei Telefon oder Online-Auftrag die Rechtslage unklar ist. Ich vermute, ein einfaches Formular wie bei Shopware ist kein Nachweis. Es kann doch von einem beliebigen Dritten ausgefüllt worden sein. das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Rechtsberatung muss aber ein Anwalt gefragt werden! SEPA-Rat - Bundesbank in Zuammenarbeit mit Bundesfinanzministerium: weit unten SEPA-Lastschriften https://www.sepadeutschland.de/faq EU-Kommission, SEPA-Verfahren basiert auf EU-Verordnung http://ec.europa.eu/internal_market/pay … dex_de.htm http://www.business-on.de/saarlorlux/se … 13617.html