Hi Jammy04, das Plugin stellt in erster Linie eine neue Checkbox im Checkout zur Verfügung. Das ist bei Sofortdownloads / ESD erforderlich. Alle anderen Punkte sind im Standard möglich. Da kann die reine Einrichtung gar nicht mit einem Plugin gemacht werden. Das sind individuelle Punkte, die jeder selber je nach Sortiment einrichten muss, wie z.B. im Wiki Artikel (wurde auch noch erweitert) und den Whitepapers erläutert. (Daher haben wir auch vor Monaten den eigenen Artikel dazu veröffentlicht sowie auch weitere rechtliche Informationen im Blog etc. bereitgestellt) Also das kommende Plugin braucht man nur, wenn ESD Artikel verkauft werden und man das Erlöschen des Widerrufs anerkennen muss. Weiteres wird darin nicht enthalten sein! Sebastian
und wann kommt dieses Plugin unter welchem Namen ?
Hallo, kurz mal zusammengefasst. Mit Version 4.2.3 sollte Button & Co ja bereits erledigt sein.? Bei Verkauf von physischen Gütern (keine Teillieferungen, keine verderblichen Waren, kein Alkohol, keine sterilen Hygieneartikel usw…) müsste doch folgendes ausreichend sein, oder? Eine Widerrufsrecht-Hinweisseite mit folgendem Text ----------------------------------- Widerrufsrecht Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma xxx xxx mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite downloaden [color=red][Link: Widerrufsformular][/color] und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns Firma xxx xxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung ----------------------------------- Bei Bestellabschluss ÜBER dem anklicken der AGB ist auch ein Link angeführt. „Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung auch unsere [[color=red]b]Widerrufsbelehrung[/b].[/color]“ Oben in der Widerrufsbelehung ist ein Link zum Download des Widerrufformulars. Nun meine Frage… 1. Ist das nun ausreichend oder MUSS der Kunde eine Checkbox anklicken das er die Widerrufsbelehrung akzeptiert? 2. Genügt ein Link zum Formular in der Widerrufsbelehrung oder sollte man ein PDF in der Auftragsbestätigung-mail automatisch mitsenden lassen? (Das wirkt doch auch ein wenig krass wenn der Kunde bestellt und sofort ein Formular erhält wie er alles wieder stornieren kann) Danke lg Duke
[quote=“Patrick Duke”] Nun meine Frage… 1. Ist das nun ausreichend oder MUSS der Kunde eine Checkbox anklicken das er die Widerrufsbelehrung akzeptiert? 2. Genügt ein Link zum Formular in der Widerrufsbelehrung oder sollte man ein PDF in der Auftragsbestätigung-mail automatisch mitsenden lassen? (Das wirkt doch auch ein wenig krass wenn der Kunde bestellt und sofort ein Formular erhält wie er alles wieder stornieren kann) Danke lg Duke[/quote] 1. Ist ausreichend, Checkbox ist nicht zwingend erforderlich. 2. Der Link zum Formular muss auf der Kassenseite beim Widerrufsrecht stehen. Und natürlich muss die Widerrufsbelehrung, inkl. Widerrufsformular und die AGB an die Bestellbestätigung gehangen und dem Kunden geschickt werden. (Das ist schon krass, aber was will man machen!!)
Hallo zusammen, noch mal eine doofe Frage… Ich habe ja nun verschiedene Widerrufsbelehrungen, je nachdem was im Warenkorb ist, wird auch die richtige auf der Kassen-Seite angezeigt. Wie stelle ich es aber nun an, dass auch die richtige (PDF) in der Bestellbestätigung mit verschickt wird?!
Hallo zusammen, ich biete Artikel von mehreren Lieferanten an. Wenn ein Kunde nun bspw. zwei Artikel bestellt die von zwei Lieferanten stamme, werden diese (direkt vom Lieferanten) an den Kunden geschickt. Der Kunde erhält in dem Fall zwei Pakete (evtl. auch an unterschiedlichen Tagen). In dem Fall müsste ich eine andere Widerrufsbelehrung anzeigen / versenden, als wenn nur Artikel eines Lieferanten bestellt werden, die dann als eine Lieferung versendet werden. Die Artikel kann ich über ein Freitextfeld entsprechend kennzeichnen. Im Wiki habe ich folgenden Code gefunden: [code]{foreach $sBasket.content as $basketItem} {if $basketItem.additional_details.attr9}
Abweichende Widerrufsbelehrung für Artikel mit Attributfeld 9.
{else}
Normale Widerrufsbelehrung.
{/if} {/foreach}[/code] Dieser zeigt jedoch nur für ein Freitextfeld eines bestimmten Artikels ein anderes Widerrufsrecht an bzw. wenn der Kunde 5 Artikel hat werden ihm 5 Zeilen mit einem Widerrufsrecht angezeigt?! Wie müsste der Code lauten wenn zwei oder mehr Artikel im Warenkorb sind, die bei attr9 unterschiedliche Werte haben? Es sollte dann auch nur ein Widerrufsrecht angezeigt werden.
Hallo, wie genau meinst du das? Also wenn Attribut 9 z.B. ein Textfeld ist und es steht z.B. test1 und auch mal test2 in diesem Feld? [code] {foreach $sBasket.content as $basketItem} {if $basketItem.additional_details.attr9 == „test1“}
Abweichende Widerrufsbelehrung für Artikel mit Attributfeld 9.
{break} {/if} {/foreach} {foreach $sBasket.content as $basketItem} {if $basketItem.additional_details.attr9 == „test2“}
Abweichende Widerrufsbelehrung für Artikel mit Attributfeld 9.
{break} {/if} {/foreach} {foreach $sBasket.content as $basketItem} {if !$basketItem.modus && !$basketItem.additional_details.attr9}
Normale Widerrufsbelehrung.
{break} {/if} {/foreach}[/code] Habe das Beispiel mal erweitert. Wichtig (wurde auch im Artikel ergänzt, dass ein {break} gesetzt wird. Dadurch wird die jeweilige Zeile maximal 1x angezeigt, auch wenn es mehrere Artikel mit identischem Attribut gibt. Sebastian
Hallo Sebastian, die VRRL schreibt vor nur ein einziges Widerrufsrecht bei so genannten Teil-Lieferungen anzugeben. Sprich: Es dürfen nicht zwei Widerrufsbelehrungen angezeigt werden, weil auch keine zwei Widerrufsbelehrungen gültig sind, sondern immer nur eine. Beispiel: Ich verkaufe Blumen (von Lieferant 1) und Blumenvasen (von Lieferant 2). Bestellt ein Kunde nur Blumen, muss er das “normale” Widerrufsrecht angezeigt bekommen, weil die Ware komplett zusammen verschickt und ausgeliefert wird (Auszug aus WR: “Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.”) Bestellt ein Kunde Blumen und Blumenvasen muss er das “alternative” Widerrufsrecht angezeigt bekommen, weil er zum einen von möglicherweise verschiedenen Auslieferen die Pakete bekommt (bspw. DHL und DPD) und/oder möglicherweise auch an verschiedenen Tagen. (Auszug aus WR: “Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.”) Hoffe ich konnte verdeutlichen um was es geht Danke für den Code, der (für mein Verständnis) aber durch den Break nur die jeweilige Schleife beendet und ansonsten nicht viel anderes macht, als der ursprüngliche aus dem Wiki?! Der einzige Unterscheid ist, dass ein bestimmter Wert von attr9 abgefragt wird und nicht nur, ob es gesetzt ist. Im Prinzip müsste man sich “merken” können, ob es einen Artikel mit “test1” gab und dann entsprechende Ausgaben machen. In etwa so??? {foreach $sBasket.content as $basketItem} {if $basketItem.additional\_details.attr9 == "test1"} // Setze Variable $test1 auf 1 oder true // break {/if} {/foreach} {foreach $sBasket.content as $basketItem} {if $basketItem.additional\_details.attr9 == "test2"} // Setze Variable $test2 auf 1 oder true // break {/if} {/foreach} {foreach $sBasket.content as $basketItem} // if $test1 == true AND $test2 == true { // HTML für Link zu Widerrufsrecht für geteilte Lieferungen + break // } else { // HTML für Link zu Widerrufsrecht für komplette Lieferungen + break // } {/foreach}
Hallo, vielleicht hab ich was falsch verstanden. Aber der Händlerbund gibt folgenden Text für Lieferungen in einem Paket oder mehereren Paketen in der WR an. Also nur eine WR für alles! [quote]Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden; - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden; - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;[/quote]
Erlaubt ist eigentlich nur eine Widerufsbelehrung zur Anzeige. Man kann ja nicht zig versch. anzeigen lassen. Hier müsste dann live geprüft werden was sich im WK befindet und das wird schier unmöglich sein, wenn versch. Varianten zusammen treffen. Ein Auszug von: e-recht24.de Link [quote]Teil 2: Welche Probleme gibt es bei Mustern für das neue Widerrufsrecht? 1. Problem: Zahlreiche unterschiedliche Varianten der neue Musterwiderrufsbelehrung Aus den möglichen Kombinationen des neuen Widerrufsrechts ergeben sich ca. 40 Varianten für eine Widerrufsbelehrung! Deshalb sollten Händler hier nicht experimentieren, sondern fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. 2. Problem: Können Sie verschiedene Widerrufsbelehrungen für eine Bestellung live einbinden? Da es zahlreiche unterschiedliche Belehrungen für unterschiedliche Konstellationen gibt ( Teillieferung oder Gesamtlieferung, Kunde oder Verkäufer trägt Rücksendekosten, Angabe der Kosten bei Speditionsware) bedeutet dies, dass Sie eigentlich live im Bestellprozess die jeweils passende Widerrufsbelehrung anzeigen müssen. Das wird praktisch aber kaum möglich sein. Entsprechende dynamische Widerrufsbelehrungen müssten aufwändig und mit sehr hohen Kosten programmiert werden. Und auch wenn Ihre Programmierer so etwas umsetzen können, die Shopsoftware, die Sie nutzen ist mit Sicherheit nicht auf diese Besonderheiten des deutschen Rechts vorbereitet.[/quote] Das ist nicht so einfach umsetzbar und die Abmahner liegen bestimmt schon auf der Lauer. Trotzdem wünsche ich Allen eine angenehme Umsetzung heut Nacht! Und vergesst nichts! Besser ne Checkliste anlegen, was alles zu ändern ist. Nicht vergessen Garantierklärung etc.
Das würde mich jetzt auch interessieren, denn die Zeit läuft…
Hallo, ich bin kein Anwalt, wurde aber ausdrücklich auf den Zustand hingewiesen, dass es verschiedene Widerrufsbelehrungen geben muss. Beim Händlerbund habe ich ejtzt auch mal geschaut. Hier: http://www.haendlerbund.de/test/finish/ … n-beispiel Da steht auf Seite 2 ganz unten in rot und fett: ***Voraussetzung für die Verwendung dieser Fassung der Widerrufsbelehrung ist: • der ausschließliche Verkauf von Waren bei vollständiger Lieferung in einem Paket Die von dir zitierte Auflistung habe ich nicht gefunden, vermute aber, dass es eine Auflistung der verschiedenen Widerrufsbelehrungs-Bausteine gibt, da das die einzige Stelle ist, die auszutauschen ist. So hast du alle (insgesamt vier) Varianten und kannst je nach Fall das entsprechende anzeigen. Eine Auflistung aller vier Fälle in einer Widerrufsbelehrung darf aber nicht sein (meine Info).
[quote=„balou“] Das ist meine offizielle WR für Morgen…die im Händlerbund Account für mich hinterlegt ist!!![/quote] Wie gesagt… Ich bin kein Anwalt und kann dir daher nicht zu 100% sagen, was stimmt. Habe aber nochmal bei Trusted-Shops geschaut was die dazu schreiben … Hier: http://www.trustedshops.de/shop-info/wp … _sub=blog1 Seite 4: [quote] [1] Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein: a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“; b) im Falle eines Kaufvertrags: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“; c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“; d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „,an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“; e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die ersteWare in Besitz genommen haben bzw. hat.“; [/quote] Ich verstehe das so (um auf das Beispiel von den Blumen und den Blumenvasen zurückzukommen): Bestellt ein Kunde 2 verschiedene Blumen je einmal (z.B. 1 x Rosen und 1 x Tulpen) muss ich noch unterscheiden zwischen [list] [*] Kommen alle in einem Paket? -> dann wäre b) zu verwenden[/*] [*] Kommen Rosen und Tulpen in getrennten Paketen, aber werden zum gleichen Zeitpunkt vom gleichen Paketdienst geliefert -> dann wäre c) zu verwenden[/*] [*] Kommen Rosen und Tulpen an unterschiedlichen Tagen, weil Rosen bspw. grundsätzlich längere Lieferzeiten haben? -> dann wäre auch c) zu verwenden[/*][/list] Bestellt ein Kunde eine Blume und eine Blumenvase muss ich auf jeden Fall c) verwenden. Bestellt ein Kunde 100 gleiche Blumenvasen und es sind nur 80 auf Lager hab ich als Händler verloren, weil ich zum einen eine Lieferzeit angeben muss, die ich dann aber nicht einhalten kann und ich habe eigentlich das Widerrufsrecht mit b) zu verwenden, letztendlich läuft es aber auf d) hinaus (Widerspruch zwischen „schnell liefern“ laut genannter Lieferfrist und „komplett liefern“). Alles ziemlich kompliziert, aber für mein Verständnis auf keinen Fall alles in ein Widerrufsrecht zu packen!
Hm ich sehe es wie balou. Warum nicht alle Punkte aufführen für den Fall, dass man so und so ausliefert? Sprich man hat Artikel die man in einem Paket verschickt und auch welche die man in Teillieferung verschickt z.B. eine Nachlieferung weil noch etwas von der Bestellung fehlt. Da wär es doch nur sinnvoll für jeden Fall abgesichert zu sein. Zudem kommen meiner Meinung nach die Punkte sich ja nicht in die Quere, keiner hebt den anderen Punkt auf oder widerspricht ihm. Jeder Punkt steht für den eigenen Fall und ist somit meiner Sicht nach eigenständig zu sehen. Ich kann mich aber auch gern irren. Hock hier selbst und grübel über die Neuerungen. :wtf:
Hallo, wenn man über die deutschen Grenzen hinaus verkauft müssen dann die Rechtstexte in allen Sprachen vorhanden sein? Auszug Händlerbund: Wann benötigen Sie internationale Rechtstexte? Wenn Sie Ihren Online-Shop international oder auf ein spezielles Zielland in Europa ausrichten wollen, benötigen Sie fremdsprachige Rechtstexte. Denn dann wird die Vertragssprache, in welcher Sie alle Verbraucherinformationen bereitstellen müssen, in aller Regel dem Zielland anzupassen sein. Oder Sie handeln ergänzend auf Plattformen wie beispielsweise „eBay.fr“ oder „amazon.it“ Auch können Sie sich einen neuen potentiellen Kundenkreis erschließen, indem alle Rechtstexte wie AGB/Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung, Angaben zu Zahlung und Versand sowie Datenschutzerklärung auch für Ihre Kunden außerhalb Deutschlands leicht verständlich sind. Viele Grüße Rainer
Hallo Rainer, ich glaube nicht, das wenn man Weltweit versendet auch in jeder Sprache die Rechtstexte zur Verfügung stellen muss,nicht umsonst steht in der AGB das die Vertragssprache deutsch ist. Die Widerrufsbelehrung ist für mich das kleinste Problem da wir keine Speditions-Ware haben und ich höchstwahrscheinlich zwei Bedingungen für den Anfang der Widerrufsfrist einsetzen werde. Was mir mehr Kopfzerbrechen macht sind die Lieferzeiten für den Internationalen Versand. Durch die unterschiedlichen Laufzeiten ändert sich ja die angegebene Lieferzeit. Und das wie es mit der Lieferzeit bei it-recht-kanzlei beschrieben ist finde ich auch nicht so praktisch, besser wäre doch ein Popup-Fenster mit den Hinweisen. VG Uwe
[quote=“a24”]Hallo, wenn man über die deutschen Grenzen hinaus verkauft müssen dann die Rechtstexte in allen Sprachen vorhanden sein? [/quote] Nein. Nur wenn Dein Shop versch. Sprachen hat.
[quote=“body62”] Was mir mehr Kopfzerbrechen macht sind die Lieferzeiten für den Internationalen Versand. Durch die unterschiedlichen Laufzeiten ändert sich ja die angegebene Lieferzeit. VG Uwe[/quote] Die Lieferfristen kannst Du weiterhin auf der Versandkostenseite anzeigen. Mach nur einen Hinweis bei der Lieferzeit dazu. In der delivery_informations.tpl modal_open klasse hinzufügen, genauso wie bei zzgl. Versandkosten. In den Textbausteinen habe ich noch “siehe Lieferfristen” hinzugefügt und gleicher Link wie Versandkosten genommen.