Frage zur neuen Verbraucherrechtrichtlinie 13.06.2014

[quote]Wichtig in diesem Fall ist es das der Kunde selber eine Kopie des Formulars bekommt. Das könnte man vermutlich am besten machen indem man die Variable per ; getrennt in der Email eintragen könnte im Formulardesigner[/quote] Hallo Max, das mit dem Semikolon “;” und dass die Variable der eMail-Adresse " {sVars.email}" des Kunden funktioniert bei mir nicht. Habe das im Demoshop auch ausprobiert, geht dort auch nicht. Mein Muster-Widerrufsvormular online auszufüllen ist fertig, nur: Wie bekomme ich das auch an die eMail-Adresse gesendet, die der Kunde dort einträgt im Muster-Widerrufsformular…? Achim

Hallo Achim, also das was du vor hast, nämlich das der Kunde das Formular in Kopie bekommt, ist in Shopware so im Standard nicht möglich. Gruß Patrick Schücker

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Hallo Patrick, danke für die Info. Gibt es eine andere Möglichkeit denn, das in dieser Art dem Kunden zu übermitteln oder bleibt da nur der Z.B. PDF-Download…? Achim

Hallo, also generell ist das sicher keine gute Lösung. Wenn der Kunde die selbe eMail bekommt wie der Betreiber ist das ja noch keine wirkliche Bestätigung, oder? Man könnte, wie auf der Seite zuvor geschrieben, eine eigene eMail Adresse einrichten z.B. widerruf@meinshop.de und dort einen Autoreply einrichten. Dann würde also die eingehende eMail automatisch mit einer eMail beantwortet. Alternativ kann man natürlich auch manuell per eMail oder Post den Eingang bestätigen. Das ist dann also auch mit den Bordmitteln möglich. Viele Grüße Sebastian

Hallo, der Idealfall wäre tatsächlich wenn man dort eine zweite Mail konfigurieren kann, die an den Benutzer selber geht. Hier sollten sich dann auch nochmal die Daten vom Formular einbinden lassen, aber man sollte die Möglichkeit haben nur bestimmte Daten zu versenden. An den Shopbetreiber sollten dann natürlich alle Daten gesendet werden. Viele Grüße Oliver

Nach einer 1. Rücksprache mit dem Anwalt werden wir das Formular nicht als Online-Formular zum ausfüllen anbieten. Das führt sicher auch vermehrt zur Nutzung, was ganz sicher nicht gewollt ist. Also ein pdf erstellen, das man verlinken kann und dass sich der Kunde dann runterladen und ausdrucken kann. Dann kann er es ausfüllen und wieder einscannen und zurückschicken oder per Post zusenden. Dabei muss man wohl nur beachten, zusätzlich noch einen Link zum Download des Acrobat Readers bereitzustellen, das ist wohl rechtlich Pflicht, wenn man ihm ein pdf anbietet. Mal sehen, was die Details noch bringen. Aber diese Lösung scheint ja mit Bordmitteln einfach zu realisieren sein. Vorlage erstellen mit Word und co, als pdf umwandeln, per ftp ins Shopverzeichnis laden und unterhalb der Widerrufsbelehrung den Link dazu setzen.

[quote=„medienagenturmadco“]Hallo, der Idealfall wäre tatsächlich wenn man dort eine zweite Mail konfigurieren kann, die an den Benutzer selber geht. Hier sollten sich dann auch nochmal die Daten vom Formular einbinden lassen, aber man sollte die Möglichkeit haben nur bestimmte Daten zu versenden. An den Shopbetreiber sollten dann natürlich alle Daten gesendet werden. Viele Grüße Oliver[/quote] Hallo, nun, soweit hatte ich mich ja schon vorgearbeitet. Wir sprechen hier ja von zwei Versionen: Die eine ist die mit erstellen einer E-Mail-Adresse nur für den Widerruf und dazu der Replay eingerichtet. Das funktionier auch einwandfrei. Die andere Version ist, wenn man das „Online Muster-Widerrufsformular“, als vom Shop aus auf die eingerichtete Widerrufs-EMail-Adresse sendet. Der Replay würde dann aber die Rückantwort an den Shop-Mailer zurücksenden. Daher ist diese Variante schon mal nicht möglich. Was ich meinte, ist, wenn das „Online Muster-Widerrufsformular“ mit zwei E-Mail-Adressen versehen werden kann. Die eine an den Shopbetreiber, die zweite die E-Mail-Adresse, die der Kunde eingibt. So, dass der Kunde das ausgefüllte Widerrufsformular als Kopie bekommt. So steht es in den Vorgaben. Achim

Das wäre super und Vorbildlich!

[quote=“Z3PP”] Was ich meinte, ist, wenn das “Online Muster-Widerrufsformular” mit zwei E-Mail-Adressen versehen werden kann. Die eine an den Shopbetreiber, die zweite die E-Mail-Adresse, die der Kunde eingibt. So, dass der Kunde das ausgefüllte Widerrufsformular als Kopie bekommt. So steht es in den Vorgaben. Achim[/quote] Denke auch das das am besten wäre. Ist nur die Frage ob das überhaupt so benötigt wird oder ob eine PDF irgendwo in einer Email oder vielleicht sogar nur ein Link in der Besätigungsemail zu einem PDF reichen würde!

Ich hab das jetzt einfach per Dowloadlink gelöst, s. http://www.yolunda.de/widerrufsrecht Muss dieses Widerrufsformular nun auch noch extra im checkout erwähnt bzw. verlinkt werden? Und muss ich den Standard Retour-Formmailer jetzt rausnehmen? s. https://www.yolunda.de/rueckgabe

Vielen Dank an Artep für den Workaround. Klappt wunderbar mit der Anleitung und erfüllt im ausreichenden Maße die gesetzlichen Anforderungen. Danke Jörg

Hallo zusammen, ich möchte euch mal ein kleines Update unserer Seite her geben. Zum einen haben wir unseren Wiki-Artikel überarbeitet. Dort findet ihr jetzt mehr Informationen. Des weiteren wird es in Kürze von uns ein Plugin geben welches euch bei der Umsetzung unterstützen wird. Gruß Patrick Schücker

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@Shopware Nach Vertragsschluß muss der Händler zukünftig auch über die wesentlichen Eigenschaften der bestellten Ware informieren. Momentan werden diese ja auf der Kassenseite angezeigt, jedoch nicht in der Bestellbestätigung und Rechnung. Hättet Ihr da einen Vorschlag wie man diese Variablen in der Mail und Rechnung unterbringen kann??

Hallo Petra, hast du dazu eine genaue Stelle bzw. Quelle? Bisher habe ich davon selber noch nichts gehört, dass diese Art Pflichtangaben auf der eMail bzw. der Rechnung dargestellt werden müssen. Ich habe hierzu auch nichts in den Whitepapern finden können. Sebastian

Hallo Sebastian, hier die Quelle: Link Also auf der Rechnung müsste das nicht stehen, aber in der Bestätigungs e-Mail. Jedenfalls lese ich das so.

Hallo Petra, also z.B. bei Trusted Shops steht: [quote] Bereits nach geltendem Recht muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen informiert werden. Diese Pflicht wird durch eine aussagekräftige Produktbeschreibung auf der Produktdetailseite erfüllt. Wesentlich ist eine Eigenschaft dann, wenn diese für den Verbraucher Einfluss auf die Kaufentscheidung hat… …Diese Informationen müssen noch einmal auf der Bestellseite im Rahmen der sog. Button-Lösung wiederholt werden…[/quote] Nach meiner Info ist es gesetzlich nur vor Abgabe der Bestellung rechtlich erforderlich, was wir aber seit 2012 im Rahmen der Button-Lösung bereits standardmäßig zur Verfügung stellen. Auch bei Prüfungen unseres System ist das nicht genannt worden. Ich habe auch noch einmal in das aktuelle Whitepaper von Trusted Shops geschaut. Da war dazu nur die oben genannte Passage zu lesen. Deine genannte Quelle ist aus Februar und evtl. auch schon überholt. (Ähnlich war es ja dem dem genauen Liefertermin, was sich als Übersetzungsfehler herausstellte) Mir persönlich wäre das jetzt also absolut neu, dass man das in der eMail noch einmal detailliert aufführen muss. Leider sind die Angaben, wie oft bei solchen neuen Gesetzen, etwas unklar oder auch widersprüchlich. Sollten sich weitere Dinge herausstellen - auch nach dem 13.06. so werden wir hier keinen alleine lassen. Sebastian PS: Aktuell kann man in der eMail vieles ausgeben lassen. Geplant die Eigenschaften/Filter dort zur Verfügung zu stellen ist aktuell allerdings nicht geplant. Aber auch sowas könnte natürlich schnell erweitert werden :wink:

Hallo Sebastian, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Da werde ich beim Händlerbund nachfragen, ob sie das mal aktualisieren können. Sowas verwirrt ja nur. Dann schönes Wochenende! :wink:

Hallo Petra auch von mir Vielen Dank für die Super Anleitung. Eine kleine Frage habe ich noch. Ich bin jetzt genau nach Anleitung vorgegangen. Ist es auch so gedacht, das man nun 3x das Wort Widerrufsbelehrung braucht? Danke und Gruß Jan

Hallo Jan, natürlich nicht. :smiley: Ich habe bei mir den Text geändert. Auch habe ich die Checkbox deaktiviert, deshalb hast Du es mehrmals dort stehen. Du musst Deinen Text dementsprechend ändern und hier nur die Links einbauen und meinen weglassen. Oder umgekehrt! :wink: Bei mir sieht es momentan so aus und nach dem 13. füge ich das Fromular noch ein.

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Hey Patrick, das ist super, wenn hier noch ein kleines Plugin kommt :slight_smile: Habe ich von Shopware auch nicht anders erwartet :thumbup: :thumbup: :thumbup: