Frage zur neuen Verbraucherrechtrichtlinie 13.06.2014

Hallo liebe Mitstreiter, habe da mal eine Frage zu dem wiki-Beitrag http://wiki.shopware.de/_detail_1697_617.html Ich habe in den letzten Wochen so einige Zeit mit lesen auf den Seiten Shopbetreiberblog und IT-Recht zugebracht. Insbesondere zu der neuen Richtlinie, die uns ja nun alle betrifft. In dem o.g. wiki-Beitrag werden unterschiedliche Widerrufsbelehrungen angeführt für den check-Out-Prozess. Nun meine Frage(n) dazu. 1. Habe ich im Shop dann mehrere Widerrufsbelehrungen im Shop hinterlegt oder wie ist dieser wiki-Beitrag zu verstehen? 2. Wenn ja, dann wo…? Ich bin immer davon ausgegangen, dass meine Widerrufsbelehrung auf eine Shopseite hineingestellt wird und im Footer angezeigt wird, die ich dann aber jederzeit ändern kann (z.B. zum 13.06.2014? 3. Wie ist das technisch umsetzbar mit dem Online-Widerrufsformular? Ist das mit Shopware möglich? 4. Ist die schwierigste Frage. Ich habe in meinem Geschäft paketversandfähige Waren (per Post) und nicht paketversandfähige Waren (per Spedition) sowie Warenlieferung und auch Montage (wenn gewünscht) online bestellbar, also auch eine Dienstleistung noch dazu. Wie ist das mit der Widerrufsbelehrung umzusetzen und vor allem im Shop von Shopware? 5. Ich habe (noch) Shopware 4.1.3. Ist dazu die aktuellste Version notwendig oder gibt es speziell für die Umsetzung der VRRL eine eigene Version? Danke schon mal, Achim

Hallo, weiß denn hier so keiner eine Antwort zu meinen Fragen…? Insbesondere zu NR. 3 wäre mir sehr wichtig. Wie erstellt man ein Muster-Widerrufsbelehrung in Shopware ein…? Muß ich ein Kontaktformular dazu umwandeln oder wie mache ich das in Shopware…? Wäre vielleicht auch ganz nett, wenn man vom Support dazu was hören bzw. lesen könnte. Mir kommt es so vor, als bin ich wohl der Einzigste, der damit nicht klar kommt. Wie machen das denn so meine Mitstreiter…? So lange Ihr innerhalb der EU dann ja E-Commercen wollt, betrifft Euch da ja auch…? Danke schon mal an die, die mir auch eine Antwort schreiben…

Hallo, dazu gibt es bereits einige Themen hier. Es gibt sehr viele optionale Dinge. Shopware-seitig ist nach aktuellem Stand keine „technische“ Änderung erforderlich. Das ist so alles soweit mit Bordmitteln möglich. administration-f55/liefertermin-statt-lieferzeit-pflicht-ab-juni-2014-t17170-20.html#p88706 Also Widerrufsrecht etc. ist bereits im Standard an den korrekten Stellen. Das meiste sind also einfach nur textliche Passagen, die angepasst werden müssen und ggf. angeschlossene Prozesse, die dann aber unabhängig der Software Shopware sind. Du müsstest also nach aktuellem Stand somit kein Update machen. Falls du zusätzlich zum Widerrufsdokument auch ein Formular anlegen willst, so sollte das ja auch im Standard mit shopware machbar sein. Das ist aber rechtlich überhaupt nicht erforderlich… Die Punkte aus dem shopware Wiki Artikel lassen dich so optional umsetzen, wenn du verschiedene Widerrufsinformationen bereitstellen willst. Sonst reicht der Standard. Das Wichtigste ist also, dass man im Vorfeld lange genug die Prozesse selber prüft und Vorbereitungen trifft. Ggf. auch in einem Testshop probieren. Max PS: bei shopware gibt es auch einiges an weiteren Infos http://www.shopware.de/das-neue-widerrufsrecht/

Hallo Max, das nenne ich doch einmal eine schnelle Info. Vielen, vielen Dank schon mal. Was das Muster-Widerrufsformular betrifft, ist es so, dass ich gerne ein Online-Formular erstellen würde. Wie bekomme ich das denn am einfachsten hin…? Die dem, ich sage mal “Standart-Muster-Formular” zum Ausdrucken, kann ja der Kunde gleich ein Zweizeiler schreiben und gut iss. Daher hätte ich gerne das Online-Formular dafür. Achim

Hi Achim, du kannst mit der Formularverwaltung einfach eines anlegen oder ein bestehendes anpassen. Sollte sehr schnell gemacht sein http://wiki.shopware.de/Formulare_detail_792.html Wie ich gerade beim Suchen erfahren habe, haben einige Hersteller Updates rausgebracht und die relevanten Checkout Stellen durch dynamische Textbausteine ersetzt :wink: da lobe ich mal shopware, denn da ist alles editierbar, was dann solche Änderungen natürlich deutlich erleichtert. Max

Hi Max, das mit der Formularverwaltung hatte ich noch nie benutzt, daher auch nicht auf dem Plan gehabt. Wozu ein kleiner Tipp doch alles gut sein kann. Danke noch einmal. Wen meinst du denn mit so einigen Herstellern bei den herausgebrachten Updates…? Achim

Hi, ich tüfftle auch schön länger und habe eine erste Lösung zu Punkt 3 gefunden. Alles schon getestet und steht für den 13.06. 0 Uhr parat! Wie im Wiki beschrieben kann man in den Textbausteinen verschiedene Widerrufsbelehrungen für versch. Zahl- und Versandarten einfügen. Soweit so gut! Nur muss das Formular dort auch zur Verfügung stehen und das habe ich so gelöst: Und zwar wird im Checkout ein Link zum Widerrufsformular gesetzt, dass der Kunde sich ausdrucken kann. Vorab hast Du hier einige Infos dazu, sowie ein Musterformular Link Ich hatte es mit einem Link zum PDF in den Textbausteinen versucht, aber das ging nicht. Dann folgendes probiert: 1. Erstelle das Musterformular als PDF und lade es im Medienmanager hoch. 2. Dann erstellst Du unter Bearbeiten (erst mal vorläufig) eine neue Shopseite „Widerrufsformular“ und füge Deinen Text und den Link ins html ein:

Hier können Sie sich das Widerrufsformular ansehen und ausdrucken:

. Ich hab ein Druckericon eingefügt. 3. Such in den Textbausteinen nach Deiner Widerufsbelehrung (ConfirmTextRightOfRevocationNew) Dort fügst Du zu Deiner speziellen Widerrufsbelehrung nachstehenden zusäzlichen Code ein - ändere hier die Shopseiten-ID (Widerrufsformular) und den Text nach Deinen Wünschen.

Verbraucher beachten bitte bei Ihrer Bestellung auch unsere [Widerrufsbelehrung]({url controller=custom sCustom=48 forceSecure}) [color=red]sowie das [Widerrufsformular]({url controller=custom sCustom=180 forceSecure}) welches Sie sich hier ausdrucken können.[/color]

So geht die Shopseite in einer neuen Modalbox auf mit dem Link zum Ausdrucken. 4. Zum guten Schluss erstelle die neue Widerrufsbelehrung und füge das Formular ins PDF ein. Das schickst Du dann in der Bestellbestätigung mit wie vorher auch. 5. Zum Stichtag in den Shopseiten auch aktiv schalten. So steht es im Shop bereit wie das Gesetz es verlangt und nach Vertragsschluß bekommt der Kunde es mit der Bestätigung. Ich hoffe ich konnte Dir und auch anderen helfen. Falls jemand einen besseren Vorschlag hat - her damit. :wink:

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Hallo Petra, vielen vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Werde da mal jetzt anfangen ein bisschen zu basteln. Nur: Das in der Nr. 2 beschrieben habe ich noch nicht ganz verstanden. Was meinst du damit ins html einfügen…? Meinst du das normale Textfeld? Und wo hast du den Druckericon eingesetzt? Die von dir beschriebenen Abmessungen in dem Link, sind die für den Druckericon…? Grüße, Achim

Hallo Achim, ja in das normale Textfeld (Editor). Unter Schriftgröße steht html. Da klickst Du drauf und gibst direkt den Code ein. Ich lege Bilder teilweise unter meinshop/images ab. Und ja die Abmessung ist für mein Icon! :slight_smile: Je nachdem welches Icon Du hinzufügst musst Du das ändern.

Hallo Zusammen, wir sind auch aktuell noch an dem Thema dran um euch die Änderung so einfach wie möglich zu machen. Es wird bald wahrscheinlich auch noch weiteres Tutorial geben. Eventuell sogar mit einer Schritt für Schritt Anleitung. Also wir lassen euch da nicht im Regen stehen, sondern sind aktiv an dem Thema dran. Grüße aus Schöppingen Patrick Schücker

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Das ist super! Ist ja doch etwas umfanreicher das ganze. Am liebsten wäre mir die Möglichkeit das Formular über den Formulardesigner zu erstellen. Gruß Max

Hi Max, gibt es denn irgendwelche Besonderheiten bei dem Formular? Also das kann man eigentlich ja sehr schnell mit Shopware erstellen. Sebastian

Hallo Sebastian, anbei das Muster Widerrufsformular vom Händlerbund

[quote=“Sebastian Klöpper”]Hi Max, gibt es denn irgendwelche Besonderheiten bei dem Formular? Also das kann man eigentlich ja sehr schnell mit Shopware erstellen. Sebastian[/quote] Ja ich hatte das hier schon mal angefragt administration-f55/formulardesigner-widerrufrecht-2014-t20521.html Wichtig in diesem Fall ist es das der Kunde selber eine Kopie des Formulars bekommt. Das könnte man vermutlich am besten machen indem man die Variable per ; getrennt in der Email eintragen könnte im Formulardesigner

[quote]Und wenn das Formular online ausfüllbar ist, ist man verpflichtet dies innerh. 24 Stunden zu beantworten. Wer will das schon. Ich nicht! ;)[/quote] Dazu brauchst Du nur ein Auto-Reply auf dem Mailserver einzurichten und die Sache ist erledigt.

[quote=„André K“][quote]Und wenn das Formular online ausfüllbar ist, ist man verpflichtet dies innerh. 24 Stunden zu beantworten. Wer will das schon. Ich nicht! ;)[/quote] Dazu brauchst Du nur ein Auto-Reply auf dem Mailserver einzurichten und die Sache ist erledigt.[/quote] Ich denke auch eine einfache PDF reicht nicht aus! Ich denke es muss schon ein Formular sein das auch abgeschickt werden kann! Ansonsten musst du ja direkt auf die Email/fax/Brief antworten in dem die ausgefüllte PDF ist?!

Hallo, ein Formular ist nur optional! Wenn das Formular z.B. als PDF bereitgestellt wird, so muss hier gar keine Antwort erfolgen nach Eingang von dir als Shopbetreiber Ganz passend dazu der Link von Petra oben: http://www.it-recht-kanzlei.de/muster-w … r-faq.html [quote]15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen? Dies hängt davon ab, in welcher Form der Verbraucher den Widerruf erklärt hat. Wenn Sie dem Verbraucher das Widerrufsformular zum Ausfüllen auf Ihrer Webseite bereitgestellt haben, dann müssen Sie ihm den Eingang des Widerrufsformulars unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Dies kann somit beispielsweise per E-Mail oder Postbrief geschehen. Stellen Sie dem Verbraucher das Widerrufsformular jedoch nicht auf Ihrer Webseite zum Online-Ausfüllen bereit, so müssen Sie den Eingang des Widerrufsformulars überhaupt nicht bestätigen.[/quote] Sebastian

Dann muss ich ja eigentlich nur mit der Bestellbestätigung das Formular mitschicken oder? geht das irgendwie einfach?

Eventuell einfach als Link mit Hinweis in der Bestellbestätigung und dann als *.pdf downloadbar auf dem Shop? Damit ist es ja nicht „online ausfüllbar“ - ob der Widerruf dann vom Kunden per E-Mail, Fax oder Post verschickt wird, scheint dann ja obsolet zu sein.