Achtung: Hinweise zur Umsetzung der „Button-Regelung“

Gerade erreicht mich ein Newsletter mit folgenden wichtigen Infos: [quote] Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“, welches u.a. auch die vielen Online-Händlern bereits geläufige „Button-Regelung“ einführt, wurde nun kürzlich vom Bundestag bestätigt und wird ab 01. August 2012 in Kraft treten. Nicht wenige Online-Händler, die sich bereits mit den neuen Anforderungen an den Bestellablauf in Ihrem Onlineshop näher befasst haben, sehen sich vor eine technisch schier unlösbare Aufgabe gestellt. Nach der Gesetzesänderung reicht es nämlich nicht aus, die Schaltfläche, mit welcher der Kunde den Bestellprozess abschließt, in „Kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ umzubenennen. Es müssen vielmehr die „wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“, die Mindestlaufzeit bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen, der Gesamtpreis der Ware und / oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht sowie zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie der Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden auf der letzten Seite im Bestellablauf in unmittelbarer zeitlicher wie räumlicher Nähe zum „Button“ aufgeführt werden. Zum einen können Online-Händler - und auch die rechtsberatenden Stellen - derzeit oft nur raten, welche Merkmale eines bestimmten Produkts als „wesentlich“, also kaufentscheidend zu erachten sind und welche nicht. Zum anderen lässt die technische Umsetzung dieser Anforderungen Online-Händler wie Programmierer derzeit schier verzweifeln. So z.B. wenn bei umfangreicher Produktbeschreibung oder bei Mehrfach-/ Sammelbestellungen die Sichtbarkeit des Buttons am Ende des Bestellvorganges und der Produkt- Informationen gleichzeitig „auf einen Blick“ praktisch nicht mehr oder nur mittels Scrollen zu gewährleisten ist. Und das Herunterscrollen bezeichnet die Gesetzesänderung ausdrücklich als nicht zulässig. Auch eine mehrfache Positionierung des Buttons im Bestellfenster hilft nicht weiter, da nach der ergänzenden Gesetzesbegründung keine Bestellinformationen unterhalb des Buttons eingestellt werden sollen - der Button soll also „abschließen“ - vergleichbar mit einer Unterschrift. Wir halten derzeit den folgenden Lösungsansatz für zumindest diskussionswürdig: Alle wesentlichen Bestellinformationen (wie oben aufgezählt) werden in einem Scrollfenster mit maximaler Größe auf der letzten Seite im Bestellprozess untergebracht. Unterhalb des Scrollfensters wird ein statischer/ fester Button mit entsprechender Beschriftung positioniert. Auf diese Weise würden sich keine wesentlichen Bestellinformationen unterhalb des Buttons befinden und bei langen Zusammenfassungen von wesentlichen Bestellinformationen (z.B. bei Mehrfachbestellungen) würden mittels Scrollen alle Informationen immer in zeitlichem und auch räumlichen Zusammenhang mit dem statischen Button angezeigt werden. Der Button würde also wie ein unterhalb der Informationen fest angebrachtes Lesezeichen fungieren. Wir haben den Problemaufriss sowie unsere Gedanken/ Ideen zur praktischen Lösung in einem White Paper zusammengefasst, welches Sie kostenlos herunterladen können. Beachten Sie aber bitte auch: Ob der oben aufgezeigte Lösungsansatz tatsächlich ausreichend ist, um die neuen Anforderungen umzusetzen, muss gegebenenfalls die Rechtsprechung in Zukunft klären bzw. bleibt es abzuwarten, wie die Rechtsprechung die Reihe an unbestimmten Begriffen in der Gesetzesänderung (z.B. „wesentliche Merkmale“, „unmittelbare zeitliche und räumliche Nähe“ etc.) ausfüllen bzw. konkretisieren wird. [/quote] Quelle: http://www.onlinehaendler-news.de/2012/ … on-losung/ Es kommt Arbeit auf alle Shopbetreiber zu! Ich hoffe Shopware reagiert zeitnah auf die neuen Anforderungen. Lieben Gruss Artur Nietsch

Ich glaube du hast die Button-Regelung ein wenig verschlafen… Hoffe auch das es Shopware schafft (zeitnah) zu reagieren: Einstellungen–>Textbausteine—>Text ändern. :wink:

Hallo askraba, nein natürlich nicht… wer online verschläft, den jagen die Hunde. :wtf: Der Newsletter kam gestern nochmals aktuell bei mir rein und da ich hier neu bin, dachte ich teile mich mal mit :wink: @ Shopware ja das ist auch meine Hoffnung, aber ich gehe davon aus, wenn wir alle unsere Ideen sammeln, wird Shopware auch einiges davon umsetzen. (Schon im eigenen Interesse) Ich vertrete so und so die Meinung, dass Shop und Websitebetreiber, die nun wirklich nichts Böses im Sinn und ständig mit Abmahnwellen zu kämpfen haben, mehr zusammenhalten sollten. :thumbup: Gruss Artur

Hallo Artur, was soll Shopware da jetzt großartig ändern? Wie askraba bereits sagte Einstellungen–>Textbausteine—>Text ändern. Von “jetzt bestellen” auf “jetzt kaufen”! Und fertig ist die Suppe :slight_smile:

es sind noch andere Anpassungen notwendig, bzw. es werden Anpassungen notwendig sein, wenn die Rechtsprechung ins Eingemachte geht und die ersten Abmahnungen einflattern. Shopware hat sich dazu bereits positiv geäußert und teilte mit, dass einige Änderungen in Arbeit sind. Den Button zu ändern wird wohl leider nicht ausreichen, so sehr ich es uns allen wünschen würde. :slight_smile: Gruss Artur Nietsch

Moin, dazu werden wir uns nach dem CommunityDay melden. Wir prüfen gerade die Änderungen, die sich ergeben. Vermutlich wird es dann für die 3.5er Produktlinie noch ein Minor-Update geben, welches die notwendigen Änderungen bereitstellt.

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[quote=“Stefan Hamann”]Moin, dazu werden wir uns nach dem CommunityDay melden. Wir prüfen gerade die Änderungen, die sich ergeben. Vermutlich wird es dann für die 3.5er Produktlinie noch ein Minor-Update geben, welches die notwendigen Änderungen bereitstellt.[/quote] Hallo ! Möchte an dieser Stelle einen Vorschlag machen. Um die doch eher dem SEO Bereich zugeordnete Artikel Kurzbeschreibung unangetastet zu lassen, wäre es doch gut ein freies Artikel attribut zu verwenden, zB. als “Warenkorbtext” und man dort die groben Artikeleigenschaften hinterlegt, unabhängig natürlich von Varianten und Konfiguratortexten. So kann Produktunabhängig jeder sehr leicht die notwendigen Kurztexte realsieren. Jeder wird seinen Beschreibung ja anders aufbauen müssen, weil die Produktvielfalt und notwendigen Angaben ja total unterschiedlich sind !!! Tierfutter, Müsli, Lernbehelfe, Reitbedarf… jeder wird andere Eigenschaften präzisieren müssen um das Gesetz zu erfüllen… fürs unser österreichische E-Commerce Gütezeichen, wird dies ja auch vermutlich zur selben Stichtag wirksam werden, speziell für Shop, die wie ich auch nach DE liefern… Dazu wäre ja eigentlich nur die SQL Änderung in der basket.php und das Anlegen des gewünschten Attributes erfoderlich. Wenn man es wahlweise noch in die Dokumente reinbringt wär es optimal. Bin hier selber schon am testen, … habe es mangels Zeit aber noch nicht geschafft die attribute inm basket anzuzeigen. Sollte ja damit klappen: templates-und-design-f14/attr-felder-im-warenkorb-anzeigen-t3533.html?hilit=Artikelattribute%20im%20Warenkorb&start=10 Schön wäre es natürlich, wenn da eine saubere Lösung kommt… Ganz toll natürlich auch zum manuellen Umsetzen, wenn man wie ich noch auf 3.5.3 ist…[size=200]also BITTE nicht nur vom Stand 3.5.6 abhängig machen[/size]…werde wohl nicht der Einzige sein, der noch mit älterer Version arbeitet ! Brauchen tuns ja alle dann… eventuell alternativ als plugin, abwärtskompatibel ??

Dann mal hier was Konkretes: LINK

Hier gibt es neue Hinweise, wie genau diese “Button-Lösung” jetzt aussehen soll: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/0 … tellseite/ Was mir nicht einleuchtet ist der Part: [quote]Unzulässig wird es ebenfalls sein, einen statischen, d.h. nicht mitscrollenden Bestell-Button zu implementieren. Sollten sich nämlich Informationen außerhalb des Bildschirmfensters befinden und sind diese erst durch Scrollen zu sehen, wäre es ebenfalls möglich, dass der Verbraucher die Bestellung absendet, ohne alle Informationen zur Kenntnis zu nehmen.[/quote] und das hier: [quote]Der Hinweis auf die AGB sollte ganz oben auf der Bestellseite erfolgen. Er sollte keineswegs zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton gemacht werden.[/quote] Zum einen dürfte der Button erst “mitscrollen”, wenn man im Bereich der “Pflichtinformationen” angelangt ist (wie soll das technisch gehen??) Zum anderen muss der Kunde ja das Häkchen bei Hinweis auf AGB usw. abhaken. Wenn das ganz oben steht, sehe ich schon jede Menge Verkaufsabbrüche auf die Shopbetreiber zukommen… Wie auch immer - die Checkout-Seite eines ShopwareShops muss nach diesen Vorgaben eigentlich komplett umgeschrieben werden - denn jetzt sind da a) zu viele “gestaltungsmäßigen Trenner” drin b) die AGB Info / Widerrufsbelehrungsbox an der falschen Stelle c) ein “statischer” Button.

Hallo, heißt das … wenn ich in einem Onlineshop bestelle, der die Buttonlösung nicht umgesetzt hat und der auch noch liefert, dass ich nix zahlen muss, denn a) ein Kaufvertrag kam nicht zustande und b) ich habe ja nur bestellt und nix gekauft. Diese Regelung ist wohl für den dümmsten Menschen gemacht und nicht für den Durchschnitt und wahrscheinlich für Indianer, die nochmals am Ende auf einen Blick sehen ob an dem Artikel 2 Kreuze oder 3 waren. Soviel dazu! Viele Grüße Rainer

Hallo, an alle die sich für das kommende Thema interessieren. Ich finde die ganze Sache ja absolut übertrieben. Schade, dass das deutsche Recht hier keine andere Lösung gefunden hat, die „schwarzen Schafe“ der Online Branche in den Griff zu bekommen. Schade, dass die ganze EU sich an diesen Vorgaben richten wird…leider ja auch AT. Für viele kleine Shops mit total veralteten Systemen wird das ein AUS bedeuten, weil die das technisch gar nicht mehr umsetzen können. Die, die wechseln wollen (im besten Fall natürlich zu Shopware :-)), werden es in der kurzen Zeit nicht schaffen… also wirtschaftlich gesehen ein Rückschlag und ein vernichtender Schlag gegen alle „Mini-Shops“ die sich das gar nicht leisten können zB eine Firma mit den Änderungen zu beauftragen. Aus meiner Sicht ist die ganze Buttonlösung ein unüberlegter Schnellschuß… es hätte hier sicher andere Lösungen in Absprache mit den größten Shopsystem-Herstellern gegeben. Aber was hilft es… Nach „Studium“ der aktuellen Infos für die Buttonlösung, war ich in meinen Shops mal selber einkaufen,… Da haben sich gleich ein paar Fragen / Anregungen aufgetan: 1. Wird der PayPal Express-Kauf Button hier eigentlich noch zulässig sein, der ist ja eigentlich VOR dem eigentlichen Finish…somit wäre ja dort …/checkout/cart schon alles anzupassen… wenn ich das richtig sehe…Zahlung vor AGB od. Widerruf seite/Hinweis… ob das bei den Shop-Prüfungen dann durchgeht ? 2. Verwendung sofortüberweisung > Button: Im Prinzip steht dort „Zahlung ausführen“ …was sinngemäß richtig ist, jedem mündigen Bürger ist jetzt klar…Cash ist gefragt… also der Button wäre dann vermutlich auch zu ändern … 3. Die größte Hürde (und da bin ich shon gespannt, was Shopware hier sich einfallen lässt) wird wohl die Produktbeschreibung bei checkout und finish sein. Alle Shops haben hier doch unterschiedlichste Anforderung ihre Produkte „eindeutig“ zu beschreiben. Hier , wie schon oben erwähnt, wäre es sinnvoll dies mit variablen Attributen zu lösen… In Summe gesehen…kommt glaub ich (leider) eine Menge Arbeit auf uns zu … Hoffe :shopware: diskutiert hier bald die geplanten Änderungen mit uns an …

[quote]1. Wird der PayPal Express-Kauf Button hier eigentlich noch zulässig sein, der ist ja eigentlich VOR dem eigentlichen Finish…somit wäre ja dort …/checkout/cart schon alles anzupassen… wenn ich das richtig sehe…Zahlung vor AGB od. Widerruf seite/Hinweis… ob das bei den Shop-Prüfungen dann durchgeht ? 2. Verwendung sofortüberweisung > Button: Im Prinzip steht dort “Zahlung ausführen” …was sinngemäß richtig ist, jedem mündigen Bürger ist jetzt klar…Cash ist gefragt… also der Button wäre dann vermutlich auch zu ändern …[/quote] Oh… aus diesem Blickwinkel habe ich das Ganze noch nicht betrachtet. Wenn man nun die Verkaufsprozesse von Ebay, Amazon und Co. noch anschaut? Ich glaube nicht, dass die großen Anbieter eine zügige Lösung finden werden. Ich gehe viel mehr davon aus, dass eine Abmahnwelle durch das Land rücken wird, die es zuvor noch nicht gegeben hat und alles auf den Rücken der kleinen Shopbetreiber ausgetragen wird. Übrigens sollten diese Anwälte ( bezogen auf Abmahnanwälte ), die das „geltende Recht“ durchsetzen wollen, aus dem Verkehr gezogen werden! Oftmals werden Abmahnungen versendet, die nur der Geldeintreibung dienen. Die Absicht, den Angeschuldigten vor Gericht zu sehen, gibt es praktisch nicht. Eigentlich müsste man sich besser organisieren und gegen solche Vorhaben (Abmahnanwälte bzw. EU Wahnsinn) mobilisieren. Nur dann ist es möglich Einfluss zu nehmen. So sind wir der Willkür der Politiker ausgesetzt, die mit Langeweile zu kämpfen haben. [color=red]Hier nochmals wichtige Hinweise vom Händlerbund als pdf Doc. für das Shopwae Support Team[/color] http://www.haendlerbund.de/hinweisblaet … on-loesung Jemand schon eine Idee, wann Shopware ein Update bringt? Gruss Artur Nietsch

Ich habe auch gerade nochmal geschnöwt und da fiel mir auf, wenn zwischen den Produkten und Kaufbutton nichts mehr anderes stehen darf, dann kann man auch die Gratisartikel dort nicht mehr platzieren. Wo sollen die denn dann hin? Manoman so ein blöder Blödsin!! :frowning:

Danke für die Info. :slight_smile:

[quote=“Oliver Deuker”]Guten Morgen zusammen, es wird voraussichtlich noch in diesem Monat ein Update mit den notwendigen Anpassungen geben. :slight_smile: Viele Grüße Oliver[/quote] Hallo ! Wird es auch Lösungen für manuelle Anpassungen geben wenn man noch nicht auf Version 3.5.6 ist ? Wie schon zuvor erwähnt, werde ich nicht der Einzige sein, der einen niedrigeren Versionsstand als den aktuellen hat… Zumindest eine übersichtliche Auftsellung aller Änderungen und welche Dateien betroffen sind, wäre hier hilfreich um ein “manuelles Anpassen für Buttonlösung” der Version 3.5.3 zu ermöglichen.

Hallo Klaus, ja natürlich, viele haben noch nicht die 3.5.6, ich auch noch nicht. Auf der ersten Seite hat Stefan Hamann ja geschrieben für die 3.5er Produktlinie! :wink:

Hey, wir werden die Änderungen zuerst als Plugin bereitstellen, so dass auch die Versionen 3.5.3, 3.5.4 und 3.5.5 die Anpassungen unproblematisch integrieren können. Das Feedback zum Plugin gießen wir dann in das finale Changeset, was dann als 3.5.7 veröffentlicht wird, so bekommen wir denke ich eine runde Lösung hin, die euch alle glücklick stimmt.

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hier gibts nochmal ein paar neue Infos: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/0 … _lid=42893

Gibt es hier schon etwas neues? Wir haben bei uns im Shop einige Plugins erstellen lassen und müssen dann ja auch gegebenenfalls schauen das diese alle vor dem 01.08. laufen. Grüße

Gibt es schon einen konkreten Termin für das Plugin / Update? Es sind noch rund 4 Wochen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, bei den jetzt überall anstehenden Urlauben bei Shopbetreibern und Agenturen wird das schon recht knapp … Viele Grüße Uli