Einführung der „Buttonlösung"

Hallo, nun ist es so weit. Der Bundestag hat das Gesetz zur „Button Lösung“ verabschiedet. Das bedeutet: Der Kunde muss beim letzten Klick deutlich erkennen, dass wenn er eine kostenpflichtige Bestellung, oder Leistung ordert, diese kostenpflichtig ist. Der Bestellbutton darf nicht mehr „jetzt bestellen“ heissen. Erlaubt sind: „jetzt kaufen“, "zahlungspflichtig bestellen"und „Kostenpflichtig bestellen“. Ist Seitens Shopware da eine Lösung in Planung?

Hallo xptron, wenn es nur um den Button geht ist das in ein paar Sekunden angepasst. Einstellungen --> Textbausteine --> neue Templatebasis Dort nach diesem Baustein suchen “CheckoutStepConfirmText” Dann statt “Bestellung abschließen” dort “zahlungspflichtig bestellen” eintragen --> Textbaustein-Cache leeren --> Fertig. PS: Ich habe mir das jetzt noch nicht im Detail angesehen, aber wenn es wirklich mit der Bezeichnung aureicht, so ist das kein Problem, da auch diese Buttons alle mit Textbausteinen anpassbar sind.

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Dann mach ich mich gleich an die Arbeit. Vielen lieben Dank für die rasche Antwort

Hier auch noch ein Artikel dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/but … ratung.htm Da fragt man sich ob die Teppich Etage nichts besseres zu tun hat als die Onlinehändler weiter zu dängeln. Kinderarmut in Deutschland wäre mal was … aber dafür müßten ja so einige anfangen zu denken… :money:

bitte korrigiert mich, ABER dies gilt nicht für “standard” onlineshops mit warenkorb etc. [quote]…Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierug beschriftet ist…[/quote] die Bestellung erfolgt bei uns ja über einen warenkorb mit ersichtlichen “kosten”. bei der “schaltflächen” bestellung handelt es sich um downloadportale etc. bei denen eine vertragsbindung in den AGB´s steht… oder?

@lampenstar Schön wärs! Ne, das gilt für ALLE!

Ja, leider für alle. Auch wenn es so nicht für alle gelten sollte… ich mache das. Nacher kommt irgend so ein Hobbyjurist und mahnt uns ab. Dann ist erst mal die Rennerei groß :quite: Ich werde auch neben dem Button im Textbaustein „ConfirmTextOrderDefault“ rein schreiben, dass der Kunde eine kostenpflichtige Bestellung eingeht. Hoffentlich ist das dann nicht ein Abmahngrund :wtf:

Bei Zahlungsarten wie Paypal usw. kann “Zahlung durchführen” beibehalten werden?

@MBU: ich denke schon, dass der PayPal Button so bleiben kann, denn dort geht man wissentlich eine Zahlung ein. Aber ich bin mal gespannt, was die entgültige Fassung der Gesetzgebung dazu sagt. Zum Glück ist es ja mit Shopware kein großer Aufwand (ich habe mir das schwerer vorgestellt) das alles zu ändern. Dank noch mal an :shopware:

hallo zusammen, muss es nicht auch dieser Button Text sein?: << frontend/checkout/confirm/ConfirmActionSubmit >> da steht bei mir noch “Bestellung abschliessen”

wenn das mobile Template aktiv ist auch bitte unter MobileCheckoutSubmitOrderButton

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Die Übergangsfrist beträgt doch 3 Monate. Bis dahin sollte doch ein Update vorliegen der die betreffenden Wörter korrigiert, oder ?

Für Onlineshops wird die Bezeichnung “KAUFEN” von Rechtsanwälten als geeigneter angesehen. “Zahlungspflichtig bestellen” ist eher für Serviceanbieter (z.B. software) gedacht. Natürlich sind alle Bezeichnungen grundsätzlich erstmal bis zu den ersten Abmahnungen und der darauf folgenden Gerichtverhandlungen möglich. Man sollte aber auch bedenken das viele Shops keine automatische Bestellannahme haben und der Kauf des Kunden nur die Abgabe eines Kaufangebotes ist. Von daher ist die Bezeichnung KAUFEN geeigneter, da zu diesem Zeitpunkt nur ein KAUFangebot abgegeben wurde und noch keine zahlungspflichtige (verbindliche) Bestellung zustande gekommen ist. Im schlimmsten Fall ist es mit der Abgabe des Kaufangebotes über den Button “zahlungspflichtig Bestellen” dann direkt zu einem verbindlichen Vertrag gekommen, von dem der Shopbetreiber nicht mehr (oder zumindest sehr schwer) zurücktreten kann. Kurz gesagt: Eher “KAUFEN” nehmen, als “zahlungspflichtig bestellen”.

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Das Tehma scheint komplexer als vorerst angenommen. Es wird sicher eine offizielle Erklärung des Ganzen geben und da wird sicher auch festgelegt welche Begriffe benutzt werden dürfen. Besser ist es also noch ein wenig zu warten. Die Frist ist ja wie schon erwähnt 3 Monate.

Also Gesetz ist nun mal Gesetz. Aber irgendwie finde ich das lächerlich. Ein shopsystem mit Warenkorb und transparenten checkout sollte doch absolut ausreichen. Ich bin mal gespannt wann bei Lidl oder Aldi Drehkreuze an der Kasse sind, sonst könnte es ja passieren das ich aus Versehen mit vollem Warenkorb aus dem Laden laufe…

Heute kam was vom Händlerbund, was mich sehr zum Nachdenken gebracht hat. Schaut mal selbst: http://www.haendlerbund.de/button-regelung Ein Button mit Anmelden und weiter sind wohl auch nicht mehr erlaubt. Wie soll ich nun den Kunden klar machen, dass er sich im Shop “ANMELDEN” muss, um Bestellungen tätigen zu können. Solche Gesetze sind von “”§$"§$""§%(mal selbst zensiert) gemacht! Man hat schon Angst den Shop noch online zu halten.

[quote=“xptron”]Heute kam was vom Händlerbund, was mich sehr zum Nachdenken gebracht hat. Schaut mal selbst: http://www.haendlerbund.de/button-regelung Ein Button mit Anmelden und weiter sind wohl auch nicht mehr erlaubt. Wie soll ich nun den Kunden klar machen, dass er sich im Shop “ANMELDEN” muss, um Bestellungen tätigen zu können. [/quote] Dieses Anmelden, weiter etc. bezieht sich aber nur auf den letzten Bestellbutton und hat nichts mit der Registrierung (Anmelden) zu tun! Das hast Du falsch verstanden. Es gibt ja Seiten wo man sich kostenpflichtig Anmelden muss etc. - das ist damit gemeint! Für Onlinehändler reicht es auf den Button KAUFEN zu schreiben!

[quote]Auszug aus dem Informationsblatt des Händlerbundes Das Shopsystem/die Verkaufsplattform muss am Ende des Bestellvorganges auf der Seite „Bestellübersicht“ (die regelmäßig bereits vorhanden sein dürfte) folgendes leisten: Die Produktbeschreibung muss enthalten sein. Es handelt sich dabei nicht um die Artikel(kurz)bezeichnung, wie sie bislang in den Onlineshop-Systemen ausgegeben wird, sondern regelmäßig um die Artikel-beschreibung. Erforderlich jetzt: Modell, Farbe, Größe, Material (Rohstoffgehaltsangabe), Waschbarkeit Diese Angaben waren bisher nur in der Artikelbeschreibung am Produkt erforderlich. „Gefordert ist eine detaillierte und übersichtliche Beschreibung ohne Weitschweifigkeit, aus der der Verbraucher die für seine Kaufentscheidung maßgeblichen Merkmale entnehmen kann.“ [/quote] Wie kann das realisiert werden? Viele Grüße Rainer

…das wird offenbar immer umfangreicher - Trusted shops sagt in einem recht ausführlichen Whitepaper hierzu: [quote]"…Noch unklar ist, wie umfangreich die wesentlichen Merkmale der Ware dargestellt werden müssen. Diesen Begriff gibt es bereits seit Inkrafttreten des Fernabsatzgesetzes im Jahr 1999. Teilweise werden darunter z.B. auch Testergebnisse u.ä. verstanden. Dies erscheint unseres Erachtens jedoch über den Zweck des Gesetzes hinaus zu gehen, weil diese Details bereits auf der Produktseite zu nennen sind. Daher genügt es u.E., wenn auf der Bestellseite das Produktbild und die Bezeichnung, evtl. noch die Größe und Farbe (je nach Produkt) genannt wird. Zusätzlich sollte ein eindeutig bezeichneter Link, z.B. „alle Detail-Informationen zu dem Produkt“, mit aufgenommen werden, der dann auf die Produktdetailseite führt…"[/quote] Hier der Link zum Whitepaper. Zum technischen: Vorstellbar wäre fehlende Angaben in einem Artikel Attribut (Textfeld) in den Artikelstammdaten zu hinterlegen - vorausgesetzt, die Variablen stehen an besagter Stelle in Shopware zur Verfügung, so das sie hier abgerufen werden kann - dass habe ich mir noch nicht angesehen. Das hätte den Vorteil, dass genau die benötigten Punkte zusammengefasst werden können. Den Artikellangtext oder den Standard-Artikelkurztext per Variable zu verwenden käme meiner Meinung nach nur in Frage, wenn die geforderten Infos dort kurz und knapp vorliegen - was wohl eher selten der Fall ist, zumal der Standard-Kurztext auch eher für Google passen sollte/muss. Das bedeutet dann aber: im Artikelstamm alles nachpflegen… Bei ein paar hundert Artikeln überschaubar, bei ein paar tausend Artikeln wird das schon heftiger. Grüße rattatui