Button "Kaufen" abmahnfähig

Hallo, ich habe heute über einen Anwalt gehört, dass der Button “Kaufen” vom Kölner AG als abmahnfähig eingestuft wird aktuell. Es geht zwar fast jeder andere Anwalt davon aus, dass das Urteil wieder von der nächsten Instanz revidiert wird, aber erstmal steht das jetzt im Raum. Der Richter hat in seiner Begründung gesagt, mit “Kaufen” sei nicht jedem Verbraucher klar vermittelt worden, dass er auch wirklich etwas bezahlen muss. Ganz ehrlich, wo sind wir mittlerweile angekommen in Deutschland… Der Verbraucher wird völlig entmündigt und als totaler Vollidiot hingestellt. Und wer will schon zahlungspflichtig bestellen als Button haben, da passt kaufen ganz sicher besser… Für mich mal wieder ein Urteil zum Kopfschütteln, wie so viele in letzter Zeit…

Das ist doch schon lange bekannt … Hier muss man ebend “Jetzt bestellen” oder “Zahlungspflichtig bestellen” etc. hinterlegen.

[quote=“kayyy”]Das ist doch schon lange bekannt … [/quote] Oder besser gesagt seit dem 01. August 2012 gesetzlich verpflichtend, unabhängig davon, für wie sinnvoll man das Ganze hält. Weitere Infos bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Button-L%C3%B6sung [quote=“kayyy”] Hier muss man ebend “Jetzt bestellen” oder “Zahlungspflichtig bestellen” etc. hinterlegen.[/quote] “Jetzt bestellen” dürfte abmahnfähig sein, da dort nicht eindeutig klar wird, dass die Bestellung kostenpflichtig ist. Also eher “Jetzt kostenpflichtig bestellen” verwenden. Gruß Mario

Hallo, “Kaufen” war bis zu dieser unsäglich dämlichen Entscheidung des AG Köln ja nicht nur zulässig, sondern wird ja explizit in der Gesetzesbegründung als mögliche Beschriftung aufgeführt. Ich weiß nicht, was einige Richter in Tateinheit mir gierigen Abmahnanwälten immer wieder dazu führt, sich über den deklarierten Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen.

[quote=“drakon”]Hallo, “Kaufen” war bis zu dieser unsäglich dämlichen Entscheidung des AG Köln ja nicht nur zulässig, sondern wird ja explizit in der Gesetzesbegründung als mögliche Beschriftung aufgeführt. Ich weiß nicht, was einige Richter in Tateinheit mir gierigen Abmahnanwälten immer wieder dazu führt, sich über den deklarierten Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen.[/quote] Darüber kann man jetzt diskutieren, was zu nichts führt. Gesetz ist nunmal Gesetz und als Onlineshop Betreiber sollte man sich über solche Dinge informieren. Nur mit “Shopware installieren” und verkaufen ist es nunmal nicht getan :wink:

Hallo, wie gesagt, das hat mit Gesetz nichts zu tun. Richter legen das Recht aus, Gesetze machen die verschiedenen Parlamente. Ich persönlich würde deswegen keine Abmahnung akzeptieren, ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Zum einen klagen die Abmahnanwälte praktisch nie in solchen Zweifelsfällen, da das Risiko zu groß ist, eine auf die Nase zu bekommen. Zum anderen gilt in Deutschland ja kein Präzendenzfallrecht, sondern jedes Gericht spricht unabhängig voneinander Recht. D.h. die Chance ist sehr groß, daß in anderes gelagerten Fällen (das AG Köln Urteil betrifft ja einen sehr speziellen Fall) komplett anders entschieden wird. Laßt euch nicht in Panik versetzen.

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Dann lass es darauf ankommen wenn du meinst so Geschäfte zu führen :slight_smile: Es ist nunmal wie es ist und ich denke innerhalb von 10 Sekunden den Button zu ändern tut nicht weh :wink:

[quote=“drakon”]Hallo, wie gesagt, das hat mit Gesetz nichts zu tun. Richter legen das Recht aus, Gesetze machen die verschiedenen Parlamente. Ich persönlich würde deswegen keine Abmahnung akzeptieren, ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Zum einen klagen die Abmahnanwälte praktisch nie in solchen Zweifelsfällen, da das Risiko zu groß ist, eine auf die Nase zu bekommen. Zum anderen gilt in Deutschland ja kein Präzendenzfallrecht, sondern jedes Gericht spricht unabhängig voneinander Recht. D.h. die Chance ist sehr groß, daß in anderes gelagerten Fällen (das AG Köln Urteil betrifft ja einen sehr speziellen Fall) komplett anders entschieden wird. Laßt euch nicht in Panik versetzen.[/quote] Würde ich auch machen, aber die Angst dann doch durch so eine Klage in den finanziellen Ruin getrieben zu werden, ist bei mir ein bisschen zu groß.

Den Bestellbutton „Kaufen“ zu nennen war bei Einführung der Button-Lösung Rechtens. Es steht ja auch 30px über Bestellbutton die hoch die Endsumme für den Kauf ist. Ich kann das Urteil der Richter auch nicht nachvollziehen, das wenn ich was kaufe auch dafür bezahlen muss, vielleicht ist es bei Richtern nicht so… Eigentlich sollte ja die Button-Regelung vor Abzocke im Internet schützen und nicht solche Ausmaße annehmen. Ich habe gesten wegen des Button an der Händlerbund geschrieben und warte jetzt erst mal auf eine Nachricht. Selbst bei Ebay steht noch „Sofort Kaufen“ bzw. auf der nachfolgenden Seite „kaufen“. Da müsste jeder Händler sofort alle Artikel raus nehmen, da dort das Abmahn-Risiko am größten ist. [quote=„kayyy“] Gesetz ist nunmal Gesetz und als Onlineshop Betreiber sollte man sich über solche Dinge informieren. [/quote] Gesetz ist Gesetz, aber die Auslegung der Gesetze durch die Richter eine ganz andere. Nicht umsonst werden gesetzte schwammig formuliert damit andere im nachhinein noch viel Geld verdienen. Trauriges Deutschland!!!