Danke für diese hilfreichen Insights.
same here, antwort von sw auf nachfrage: „ “die agb gelten nicht als bestätigt, wir haben nur die abfrage in eurem account rausgenommen“
Gilt das jetzt für alle Kunden?
denke nicht, wir sind reiner pluginhersteller und betreiben nur test/demoshops
Ich konnte mich vorher einloggen ohne dass eine AGB Bestätigung verlangt worden ist. Am Montag war dies nicht möglich, da wurde noch die Bestätigung verlangt.
@DieKiwi wenn ihr so gross seid, dass ihr so hohe Kosten hättet, dann stellt euch doch Entwickler ein. Dann braucht ihr kein Store.
Updates gibt es weiterhin und auch paypal wird nicht auf euer Geld verzichten, bzw. haben die bei paypal sogar eine recht gute Anleitung für das Einbinden ohne Plugin.
Ich habe das erst bei einem von mehreren Accounts geschaft. Ich bin „Admin“ von mehreren Shops und kein Pluginhersteller wie netzperfekt.
Wie beurteilt Ihr diese Rechtsauffassung?
Warum ein Verstoß gegen § 242 BGB vorliegt:
Verletzung berechtigter Erwartungen:
Händler durften über Jahre erwarten, dass die Community Edition dauerhaft kostenlos nutzbar ist – unabhängig vom Umsatz.
→ Der nachträgliche Zwang zu einem kostenpflichtigen Plan enttäuscht diese berechtigte Erwartung abrupt.
Widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium):
Shopware hat Händler aktiv ermutigt, in das CE-Ökosystem zu investieren (z. B. Plugins, Themes, Entwicklung) – nun wird genau diesen Nutzern der Zugang verwehrt.
→ Das ist illoyal und widersprüchlich, ein klassischer Fall von Treuwidrigkeit.
Wirtschaftlicher Druck und faktischer Zwang:
Die Nutzer werden vor die Wahl gestellt: zahlen oder auf zentrale Funktionen verzichten.
→ Diese Ausnutzung einer Abhängigkeit verstößt gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB.
Keine echte Wahlfreiheit, keine Übergangsregelung:
Die Maßnahme wurde mit nur wenigen Tagen Vorlauf eingeführt – ohne Kompensation oder echte Alternativen.
→ Das widerspricht den grundlegenden Fairnessanforderungen im B2B-Verkehr.
Ergänzend wäre da noch folgendes problematisch:
§ 307 BGB – Unangemessene Benachteiligung
Moin,
darüber zu diskutieren wird vermutlich nichts bringen. Wer soll dazu etwas sagen können, ohne direkt in rechtlicher Beratung abzurutschen.
Nun wird jeder was anderes hineininterpretieren oder von chatgpt interpretieren lassen oder schnell mit gefährlichem Halbwissen glänzen. Ein Grund, warum solche Fragen in vielen Foren nicht gestattet sind.
Im Endeffekt bringt so eine Frage nur etwas, wenn sie an die richtige Person gerichtet wird.
VG Benjamin
… da wird nichts kommen. Das kommt raus wenn das Ego der beiden SH’s nie auf dem Prüfstand stand … hat man ja schon mit dem Umgang von Heyne und zahlreiche anderen „Aktionen“ gesehen.
Genau wie solch eine Aussage niemandem etwas bringt.
Wenn du der Meinung bist, das da etwas nicht koscher ist, dann lass es von deinem Anwalt entsprechend ausformulierten oder als Fragen aufstellen und ab an unserer legal Team damit.
Wo liegt das Problem?
Was alleine durch die Beantwortung durch mich, da wieder als Antwort kam zeigt doch, warum man ggf. nicht auf solche Dinge in einem Forum eingehen sollte und wird wieder Auswirkung auf zukünftige Antworten haben.
VG Benjamin
Kann das sein, dass ich in meinem Shop nicht mehr reinkomme? Ich habe die Lizenz noch nicht bestätigt.
Ist der Shop jetzt gesperrt?
Da ich zu einer anderen Software wechsle, wäre es gut, wenn ich meine Daten noch einige Zeit hätte.
VG R.
Nein, das kann mit dem hier - wenn auch heiß diskutierten - Thema gar nichts zu tun haben.
Das sieht nach einem lokalen Problem aus, z.B. Dateiberechtigungen falsch gesetzt oder versehentlich einen falschen Ordner für die Domain gesetzt?
Auf welche Software wechselst Du?
Vielen Dank, waren die Eigenschaften->Rechte, keine Ahnung warum sich das geändert hatte. Jetzt komme ich wieder in den Shop und kann meine Daten rüber kopieren.
@darkrain
Ich wechsle zu Prestashop. So viele brauchbare Shopsysteme gibt es ja nicht.
Was passiert, wenn ich die neuen AGBs nicht akzeptiere?
„Nach Einloggen im Shopware Account oder Store müssen die AGB akzeptiert werden, um diese Services zu nutzen. Somit kann die Community Edition natürlich weiterbetrieben werden, ohne die AGB zu akzeptieren, aber die Nutzung von Account und Store wird nicht mehr möglich sein.“
Ich habe meinen Shop mit erheblichem Aufwand auf Shopware 6 migriert – trotz interner Bedenken und der bekannten Herausforderungen, die in der Community und in den Foren ausführlich diskutiert wurden. Die Migration war technisch und organisatorisch anspruchsvoll und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ich habe diese Entscheidung ganz bewusst getroffen – im Vertrauen darauf, dass die Plattform langfristig nutzbar bleibt, insbesondere mit dauerhaftem Zugang zum Plugin Store. Die Möglichkeit, Plugins gezielt zu mieten, zu verwalten und zu aktualisieren, war für mich ein zentrales Argument für Shopware.
Vor diesem Hintergrund habe ich eine konkrete Frage zur Fair-Use-Policy und den neuen AGB:
Welche konkreten Auswirkungen hat eine Nicht-Zustimmung auf bestehende Plugin-Mietverträge, die auf Grundlage der alten AGB abgeschlossen wurden?
- Können diese Plugins weiter genutzt werden?
- Können Mietverträge ohne Store-Zugang gekündigt werden?
- Wie werden Updates bereitgestellt, die Bestandteil der Miete sind?
- Wie kann der Plugin-Support genutzt werden?
Und ganz zentral:
Hat Shopware vor, bestehende Plugin-Mietverträge einseitig zu kündigen, wenn keine Zustimmung zur Fair-Use-Policy erfolgt – obwohl weiterhin gezahlt wird?
Falls ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage würde eine solche Kündigung erfolgen?
Ich bitte um eine klare und verlässliche Auskunft. Vielen Dank.
Zur Kernfrage, die die ersten vier Fragen auch mit beantwortet:
Hat Shopware vor, bestehende Plugin-Mietverträge einseitig zu kündigen, wenn keine Zustimmung zur Fair-Use-Policy erfolgt – obwohl weiterhin gezahlt wird?
Dazu aus der FAQ der Fair Usage Policy:
[…] Sollte dieser Verpflichtung dauerhaft und nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen werden, behält Shopware sich vor […] bestehende Erweiterungsmieten zu kündigen.
Viele Grüße
Was passierten mit Plugins die man zu einem Jahr Laufzeit abgeschlossen hat, und jetzt aufgrund der neuen Fair-Use-Policy nicht mehr nutzen möchte und im Shop das Plugin deaktiviert und gekündigt hat?
Rückzahlung wird es vermutlich nicht geben.
Shopware wird jede Miete kündigen - und du kannst das Plugin solange nutzen, solange die Miete aktiv und noch nicht ausgelaufen ist. Bei einer Jahreslizenz kann das dann auch durchaus ein paar Monate dauern.
Viele Grüße