Jetzt habe ich zu dem Thema auch einmal eine kurze Frage. Mir ist das mit dem GMV soweit alles klar, finde ich auch „okay“. Vielleicht hätte ich mir auch eine andere Kommunikation gewünscht, aber „egal“.
Nun würde ich die AGB bestätigen wollen, jetzt steht dort aber als Erklärung:
2.3. Berechnungsfaktor: Die vertraglich festgelegte Grundlage für die Vergütung. Der Berechnungsfaktor kann entweder auf dem maximal zulässigen GMV oder der maximalen Anzahl an zulässigen Bestellungen pro Jahr basieren.
Wo gibt es denn die Erklärung zu der maximalen Anzahl der zulässigen Bestellungen?