Wesentlichen Eigenschaften der Produkte im Checkout

Hallo Community,

dieser Newsletter hat uns erreicht:

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6660800/3b29d756f4a925af35cd0b2e9ccb66d3/newsletter-recht-7-2025-data.pdf

Hier der Punkt:

  1. Internetrecht
    Onlinehandel: Wesentliche Merkmale müssen auf der Check-out-Seite angegeben werden Online-Händler müssen die wichtigsten Produkteigenschaften – zum Beispiel die Materialzusammensetzung bei Textilien – direkt auf der Check-out-Seite beim Button “Jetzt kaufen” anzeigen. Es reicht nicht, nur auf die Produktseite der Waren zu verlinken. Fehlt diese Angabe, drohen negative Konsequenzen, wie etwa Abmahnungen.
    Das Landgericht Berlin stellt in seinem Urteil vom 26. Februar 2025 (Az.: 97 O 23/24) klar, dass die Einführungsgesetze des BGB die Angabe der wichtigsten Eigenschaften unmittelbar vor dem Kaufabschluss verlangen (§ 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 EGBGB). Dies gelte insbesondere für die konkrete Zusammensetzung von Produkten. Für den Umfang der anzugebenden Informationen ist die konkrete Ware entscheidend.
    Empfehlung Ihrer IHK: Prüfen Sie Ihren Online-Shop und stellen Sie sicher, dass alle wesentlichen Merkmale der Waren und Produkte klar, sichtbar und evtl. wiederholt auf der eigentlichen Kaufabschluss-Webseite (Check-out) aufgeführt sind.

Meine erste Reaktion: nicht noch eine Anforderung.

Händlerbund angefragt:

Das zitierte Urteil bestätigt hier lediglich die auch bisher zu erfüllenden Vorgaben, auf die wir bereits im Rahmen der Shop-Tiefenprüfung immer hinweisen.

Wir empfehlen, dass mindestens die 2-3 wesentlichsten Merkmale des Produktes / Angebotes aufgeführt sind. Was konkret „wesentlich“ ist, kommt maßgeblich darauf an, was für den Kunden beim Kauf des Produktes kaufentscheidend ist. Bei Textilien gehört dazu immer die Angabe zu den Textilfasern, bei grundpreispflichtigen Artikeln etwa der Grundpreis.

Nutzen Sie hierfür gern die Produktüberschrift und ggf. zusätzliche kurze Stichpunkte. Es ist nicht notwendig, die komplette Produktbeschreibung im Volltext noch einmal darzustellen.

Wir haben grundpreispflichtige Artikel, aber im Checkout werden derzeit nicht die Grundpreise angezeigt. Hat das jemand schon umgesetzt? Wenn ja: kann mir jemand die URL des Shops nennen, der das ganz gut umgesetzt hat?

Danke euch.

@Benjamin_Hummel Habt ihr einen Demo-Shop, bei denen man den Standard Checkout Prozess mit dem Standard Theme und grundpreispflichtigen Produkten sieht? Ist das im Standard möglich?

Hallo,

was spricht denn gegen: Shopware 6 - Einstellungen - Wesentliche Merkmale ?

Grüße

Sebastian

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@raymond-de Danke für diesen Denkanstoß!

@sschreier Danke für den Hinweis auf die Lösung!

Jetzt habe ich nur noch die Frage: Was für eine Möglichkeit gibt es, ein erstelltes Template allen Artikel zuzuweisen? Sonst müsste ja jeder Artikel einzeln bearbeitet werden.

Gruß

Carsten

In der Tabelle „product“ kann man die Spalte „product_feature_set_id“ direkt mit der UUID der betreffenden Templates füllen (entweder einen Artikel im Admin vorbereiten, um den Wert zu sehen, oder direkt in „product_feature_set“ nachschauen).
Wenn man die Vererbung bei Varianten-Artikeln aufrechterhalten will, lässt man die Spalte für alle Artikel auf NULL, wenn parent_id NULL ist. Dann setzt man den Wert nur für Einzel- bzw. Elternartikel.

Vorher testen und ein Backup nicht vergessen.

Anders als bei der Änderung über den Admin muss man danach neu Indizieren, damit die Änderungen im Frontend sichtbar werden.

Hallo,

Am besten über die „Mehrfachänderung“, indem du alle betreffenden Produkte auswählst und bei „Wesentliche Merkmale“ das entsprechende Template zuweist, siehe: Shopware 6 - Kataloge - Produktübersicht .

Grüße

Sebastian

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