Wesentliche Merkmale im Warenkorb - neues Urteil

Es gibt ein neues Urteil… OLG München: Amazons Check-out ist rechtswidrig - hier zu lesen: OLG München: Amazons Check-out ist rechtswidrig

Ich denke wer den Paypal Expressbutton im Warenkorb nutzt ist davon auch betroffen, denn es werden die wesentlichen Merkmale dort nicht ausgegeben und der Kunde kommt direkt zur Zahlung und Bestellabschluß. Ich würde empfehlen dies einzubauen.  Wink

Sehe ich anders.
Es geht im Urteil um den letzten Schritt „Kasse => aus dem Korb auf das Band“ - und da landet auch Paypal-Express noch einmal, ehe abgeschlossen wird. Der normale Warenkorb dürfte von dem Urteil nicht betroffen sein.

Okay   Ich habs jetzt trotzdem eingebaut. Sicher ist sicher, man kann nie wissen was noch so kommt. 

@sonic‍

doch es betrifft dich auch:

Das Landgericht München sah das als unzureichend an: Zu den wesentlichen Informationen bei Kleidungsstücken zählt nun einmal auch die Zusammensetzung des Materials. Unverträglichkeiten und Waschbarkeit, sowie die Qualität des Materials sind wesentliche Bestandteile für die Kaufentscheidung. Daher gehören sie mit zu den Informationen, die auch noch einmal in der Bestellübersicht angezeigt werden müssen.

Das bedeutet das es für alles gilt, der Kunde will sehen ob es Porzellan ist oder Plastik azuf der abschliessenden Seite z.B.

Habe ich irgenwo behauptet, es würde mich nicht betreffen?
Es ging nur darum, ob „PayPal Express“ ein Problem wird, oder nicht. Meine Meinung: NEIN  - Auch im „Express“ landet man zuletzt auf der Confirm-Seite. Und dort werden nunmal die „wesentlichen Merkmale“ angezeigt. Legt man sich das Template an, zeigt Shopware schon heute die wesentlichen Bestandteile auf der „letzten Seite“ an.
Nur im Warenkorb „vorher“ wird es nicht benötigt. In dem Verfahren ging es ganz klar um die letzte Seite vor „Jetzt aber wirklich bestellen“.