Checkout-Thematik - BGH-Urteil

Hallo zusammen,

wie geht ihr mit dem BGH-Beschluss zur Checkout-Thematik um? Laut diesem Beschluss reicht ja ein Link zur Artikelseite auf der Checkout-Seite nicht aus, sondern es müssen ja die wesentlichen Merkmale aufgeführt werden. Gibt es hier schon Lösungen? Aktuell wüsste ich nicht, wie ich das in Shopware 6 umsetzen kann.

Grüße,

nwill

Die wesentlichen Merkmale eines Artikels unterscheiden sich ja grundsätzlich von Sortiment zu Sortiment. In Shopware 5 kannst du über die Grundeinstellungen und Smarty die Ausgabe dort steuern. In Shopware 6 hast du das Feld nicht in den Grundeinstellungen, aber explizit einen Template dafür: platform/checkout-item.html.twig at 6.1 · shopware/platform · GitHub

Im Standard geben wir den Grundpreis aus, weil das das “wesentlichste” Merkmal ist, was die meisten Händler betrifft. Wenn es darüber hinaus noch etwas gibt, kannst du dir das entsprechend ins Theme einbauen. Später wird es auch wieder möglich sein das über die Grundeinstellungen zu machen. 

Um was geht es denn ganz konkret bei dir? Was ist das “wesentliche” Merkmal deiner Artikel?

 

Hab das Thema aber direkt auch mal aufgenommen: Shopware Issuetracker

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Danke für deine Antwort.

Ja, das ist eine spannende Frage, nach dem wesentlichsten Merkmal :-).

Ich verkaufe E-Scooter und Zubehör, bzw. werde verkaufen. Da kommt einiges in Frage. Die aktuelle Rechtsprechung lässt leider offen, was sie unter wesentlichen Merkmalen versteht. Es gibt ein paar Beispiele, wie Sonnenschirme, bei denen das Gewicht, das Material des Stoffes und des Ständers als wesentliche Merkmale gelten. Aber wie du schon richtig sagst, es unterscheidet sich stark von Produkt zu Produkt. Und es gibt aktuell auch keine wirkliche Orientierung. Fazit von dem Bericht, den ich gelesen habe ist, lieber zu viele Merkmale als zu wenig. Demnach werden die Checkout-Seiten demnächst wohl recht lang werden ;-). Spaß beiseite, ich schau mir das mit dem Theme mal an.

Ich verlinke hier mal den Bericht, den ich dazu gelesen haben, nicht irritieren lassen, auch wenn Amazon im Titel steht, sind tatsächlich alle Shops betroffen. Danke nochmal für deine Hilfe.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132405-amazon-ohne-wesentliche-angaben-kein-rechtssicherer-checkout

Gruß