Plugin: Artikelanzahl im Listing

Zumindest in jedem Textil und Modeshop. Es darf nicht die Möglichkeit gegeben werden Artikel in den Warenkorb zu legen bevor der Kunde Einsicht auf die Textilkenzeichung hat. Sollte vllt. dort erwähnt werden damit es keine bösen Überraschungen gibt!

Hallo Sammy, vielen Dank! Hättest Du vielleicht einen Link, wo man darüber nachlesen könnte? Geht es darum, dass eine bestimmte Anzahl von Produkten nicht sofort in den Warenkorb gelegt werden kann? Denn “… die Möglichkeit … Artikel in den Warenkorb zu legen bevor der Kunde Einsicht auf die Textilkenzeichung hat” - die gibt es ja in jedem Shop. Vielen Dank für den Hinweis!

Ich habe gerade mal in den einschlägig bekannten Seiten gesucht aber gerade nichts passendes gefunden. Den Fall gab es aber gerade wieder bei der IT Rechtskanzlei auf Facebook. Nein, es geht allgemein darum Artikel aus der Listingansicht in den Warenkorb zu legen. Es sei denn, dass dort die Textilkennzeichnung wie z.B. “Material: 100% Baumwolle” dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Ich bin mir jetzt nicht mehr 100% sicher, aber wir haben in der Listingansicht nur die Möglichkeit “vergleichen” und zum “Produkt”. Einen Button “jetzt bestellen” gibt es bei uns nicht. Gibt es dem in Standard? Oder mal andersrum. Wenn man mit eurem Plugin nun 4 Artikel auswähle und auf “jetzt bestellen” drücke, lande ich dann im Warenkorb oder auf der Detailseite?

Im Standard gibt es natürlich den Button „Jetzt Bestellen“. Das Plugin fügt einfach das Dropdown Feld hinzu. Das hieße für mich, Shopware ist im Standard abmahngefährdet, was eigentlich nicht sein kann. Wenn man die Anzahl auswählt und den Button betätigt, wird der Artikel (nochmal, wie im Standard) in den Warenkorb gelegt. Der Unterschied ist nur, dass das nicht 1 Artikel ist, sondern gleich so viel, wie der Kunde haben möchte.

Dann ist Shopware im Standard abmahngefähdet! Zumindest dort wo es um Textilien geht, sei es um Bekleidung oder aber auch Polster oder ähnliches! So, hier nun auch noch mal eine Quelle: [quote]Wir dürfen nochmals darauf verweisen, dass die entsprechende Information direkt in der Artikeldetailbeschreibung enthalten sein sollte, wenn der Artikel in einer Übersichtsliste bereits in den Warenkorb gelegt werden kann am besten auch dort, leicht lesbar und sichtbar sowie eindeutig erkennbar sein muss. Die Information muss ferner im Schriftbild in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich sein.[/quote] http://www.internetrecht-rostock.de/tex … ternet.htm

Also für mich sagt das Gesetz der EU eigentlich nur aus, dass eine Kennzeichnungspflicht bestehen muss und der Kunde die Möglichkeit haben muss die Kennzeichnung einzusehen. Diese sollte auf der Detailseite vorhanden sein. Jedoch kann ich aus dem Artikel nicht entnehmen, dass man ein Produkt nicht direkt in den Warenkorb legen darf. Ich muß ja im Geschäft auch nicht erst das Etikett in der Jacke lesen, bevor ich es kaufe, aber es muss vorhanden sein. “Diese Information muss für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt. Internethändler müssen somit zukünftig darauf achten, deutlich gestaltet auf die entsprechenden Informationen hinzuweisen.” Der Kunde muss sich vor dem Kauf informieren, das kann er auf der Detailseite. Warenkorb ist noch kein Kauf. Selbst im Warenkorb kann er sich den Artikel nochmals anschauen und zur Detailseite springen. Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch? Grüße Erik