Newsletter-Anmeldung mehrfach möglich

In diesem Zusammenhang eine Frage/Überlegung:

Ich habe derzeit das Postfach voll mit Emails, mit denen Shops um neue Eintragung im Newsletter bitten mit Hinweis auf die DSGVO.

Was wird hier wohl der HIntergrund sein und wie läuft das technisch ab?

Wenn bereits bisher das Optin dokumentiert wurde, würde ich eine Neueintragung als entbehrlich halten. Bei importierten Adressen aus alten Systemen, bei denen das optin nicht nachvollziehbar ist, macht es wohl Sinn.

Wenn man ein solches Schreiben bei der aktuellen Shopwareversion rausschicken würde, würden die, die sich neu anmelden mit aktuellerem optin-Datum zu finden sein. Die die es nicht machen, stehen aber noch im Verteiler mit einem alten optin. Das müsste ja dann dennoch seine Wirksamkeit haben, bis der Kunde sich abmeldet. Anderseits verstehen einige Empfänger wohl, dass sie ohne neue Anmeldung automatisch abgemeldet sind.

Dann könnte man nach dem 25.5. vor dem nächsten NL-Versand in der Empfängerliste manuel aussortieren, wer nicht mehr neu zugestimmt hat.

 

Wenn nun das Update eine Eintragung vorhandener Adressen verhindert, müsste man wirklich vor diesem Rundschreiben alle Adressen löschen und bei Null anfangen.

 

Meinungen dazu?

NACHTRAG:

(Gerade von der IT-Recht Kanzlei veröffentlicht)

Interessante Frage eines Händlers: „Unsere Kunden haben in der Vergangenheit ausdrücklich zugestimmt, unseren Newsletter beziehen zu wollen (durch Double-Opt-in auch belegbar). Zwingt uns die DSGVO nun dazu, nochmals eine gesonderte Einwilligung einzuholen?“

-> Nein, das ist nicht der Fall.

 

[@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski “Moritz Naczenski”)‍

gibt es mit dem Update 5.4.4 auch hierfür eine Lösung:

Empfänger meldet sich ordnungsgemäß mit optin an, erhält einen Newsletter, trägt sich danach wieder aus und behauptet dann, er hätte nie eigewilligt.

Wird das irgendwo protokolliert? Oder kann/muss man vor jedem Newsletterversand die Datenbank mit den optin-Einträgen exportieren, damit man das später belegen kann? Generell müsste auch beim Optin die IP-Adresse mit gespeichert werden.

Bei verschiedenen Themen hier wünsche ich mir, dass es hier ein geschlossenes Forum wäre. Wer googlen kann, bekommt die Schwachstellen für Abmahungen ja frei Haus geliefert.

 

Die IP-Adresse speichern wir absichtlich nicht, dass haben wir ausgiebig mit unserem Datenschutzbeauftragten besprochen. Eine IP-Adresse ist nie ein ausreichender Beleg dafür, dass die Person das Opt-In abgeschlossen hat. Maximal von welchem Anschluss aus dies passiert ist. Entsprechend haben wir uns hier dazu entschlossen diese Information nicht zu speichern, da dies wieder eine personenbezogene Information ist. Eine Protokollierung ist hier nicht vorgesehen - würde auch einen ziemlichen Datenoverhead verursachen, wenn du jede Änderung separat wegspeichern möchtest. Das ist erstmal nicht praxisnah. Du kannst dir natürlich regelmäßig einen Export der Newsletter-Registrierungen mit Opt-In Datum ziehen.

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@Moritz Naczenski schrieb:

 Du kannst dir natürlich regelmäßig einen Export der Newsletter-Registrierungen mit Opt-In Datum ziehen.

Du meinst über den Import/Export? Wie denn?

Ist aber nicht wirklich die Lösung des Problems.
Oben wird erwähnt, dass es mit der 5.4.4 eine Lösung gibt.
Unter Downloads ist nach der 5.4.3 aber die 5.5.0 (Beta).
Wie sieht es denn nun aus?

[@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski “Moritz Naczenski”)‍

wird das nun in 5.4.4 erscheinen? (Ticket SW-21609)

Die 5.4.4 wird noch erscheinen nach jetzigem Plan, da die 5.5 erst in 6-10 Wochen erscheinen wird.
Wann genau kann ich jetzt noch nicht sagen, dass müsst ihr abwarten.

@simplybecause

Ich dachte daran eine Datenbanktabelle zu exportieren, vorausgesetzt, da sind die Angaben drin. Allerdings hilft das ja auch nicht wirklich, denn irgendwie müsste man sie ausdrucken können, falls man einen Nachweis bringen müsste. Dazu kommt, dass egal bei welchem Export, man die Optin Daten manuell nachtragen könnte… Also in dieser Form völlig unnütz

Hallo,

das sich immer noch dieser Irrglaube hält, daß ein Ausdruck mehr beweisen würde, als ein PDF oder eine sonstige el. Datei. Den Ausdruck kann ich ebenso leicht zu jeder beliebigen Zeit fälschen wie das PDF, das beweist ja mal gar nichts.

Nur Menschen für die das Internet Neuland® ist, drucken jeden Sch… aus.

Hallo drakon,

unter „Ausdruck“ subsumiere ich jegliche Ausgabeart, ob das pdf, Fax oder eine Kopie oder ein Ausdruck ist - Basis wäre eine Datenbank/Tabelle, die ich beliebig vor der Ausgabe manipulieren könnte. Genau genommen lässt sich gar nichts dokumentieren. Überall kann ein EDV-Fachmann ggf. die Daten frisieren.

Ich denke, Shopware hat das schon ganz gut im Griff. Für alle, die um den Newsletter rum nervös sind und den Versand selbst machen, haben wir ein kleines Plugin

https://github.com/vanWittlaer/VanWittlaerNewsletterExtensions

  1. Optinlog - loggt alle An-/Abmeldungen mit Zeitstempel
  2. Explizite Backlist für Unsubscribes, damit nicht aus „Versehen“ z.B. durch Import E-Mails wieder auf den Verteiler kommen (Blacklist-Eintrag verschwindet nur bei durchgeführtem Double-opt-in)
  3. Die Response für den Versuch, eine nicht subcribed E-Mail unzusubscriben, wird jetzt verschleiert mit der Standart-Response („E-Mail wurde ausgetragen“), um Fishing zu verhindern

Happy selling mailing, Wearing-Sunglasses

Geert