Kann mir jemand bitte die Cookie Consent Bar erklären?

Ich werde nicht daran gehindert, irgendwas auf der Seite zu tun, auch dann nicht, wenn ich „Ablehnen“ gedrückt habe. Ich habe den „Ablehnen“ Button mal zu Google geleitet, lade ich danach aber die Shopseite neu, ist die Cookie Bar verschwunden.

Bei Shopware 5 konnte man unter „Grundeinstellungen“ noch etwas Konfigurieren, bei Shopware 6 finde ich nichts mehr.

Hallo KeinPlanB,

wieso sollten Sie auch gehindert werden, etwas auf der Seite zu tun, wenn Sie auf ablehnen klicken? Ist ja nicht Sinn und Zweck davon. Es geht darum, dass wenn Sie Plugins installiert haben, welche die Zustimmung benötigen, der Nutzer diese geben muss bevor Sie ein solches Cookie einsetzten wie z.B. Google Analytics, Facebook Pixel usw.

Wenn Sie solch ein Plugin eingebunden haben, kann der Nutzer auf ablehnen klicken, womit Google Analytics dann nichts aufzeichnet und der Nutzer für Sie unsichtbar ist oder er klickt auf alles akzeptieren und Google Analytics (GA) setzt ein Cookie und trackt den nutzer in GA.

Wir haben zum Beispiel bei uns den Standard Cookie Consent Bar so umgestaltet, dass die Nutzer in der Tat nichts tun können bis die entweder alle Cookies zugestimmt haben oder auf einstellungen geklickt und die entsprechende Einstellung vorgenommen haben. Da die Mehrheit der Nutzer Faul ist, klicken sie automatisch auf „Alles akzeptieren“. Nur extrem wenige klicken auf Einstellunge, um die gewünschte Einstellungen vorzunehmen.

Natürlich soll etwas verhindert werden, bevor der Nutzer zustimmt. Schau ich mir die Screenshots vom Shopware 5 Cookie Consent Plugin an, dann ist dort der Bildschirm ausgegraut und der Nutzer kann erst interagieren, wenn er akzeptiert hat. Wenn er die technisch nötigen Cookies „ablehnt“, dann muss die Nutzung des Shops verhindert werden.

Schau mal hier:

Für technisch notwendige Cookies ist keine Einwilligung notwendig.

Danke, das ist mir schon klar. Dann gebe ich dem Nutzer aber doch nicht die Möglichkeit, abzulehnen und ignoriere die Ablehnung (die offensichtlich eine aktive und damit rechtlich verbindliche Willenserklärung ist) dann.

Ganz abgesehen davon, ob man die technische Notwendigkeit des PayPal Cookies bestreiten könnte, wenn der Benutzer per Vorkasse bestellt.