SW 5.6.3. 'Cookie Consent Tool ' nicht rechtskonform ?

Die RAs der IT Recht Kanzlei halten das Shopware Cookie consent tool offenbar für NICHT rechtskonform…

https://www.it-recht-kanzlei.de/test-cookie-consent-tools-shopsysteme.html

Gibt es dazu schon ein Statement von Shopware ?

Das von Acris dagegen scheint die Anforderungen zu erfüllen.

Das bekommt Shopware doch bestimmt auch so hin Smile

 

Naja, wenn man sich den Artikel durchliest, haben die das Tool nicht verstanden, bzw. nur sehr oberflächlich geprüft.

 

Problematisch ist allerdings, dass die Entwickler ausgehen, dass für den Einsatz von Cookies weitgehend nach wie vor eine Widerspruchslösung (im Sinne des §15 Abs. 3 TMG) ausreicht. Dies wirkt sich auf die Funktionalität des Tools insofern aus, dass Cookies nicht anfänglich geblockt, sondern solange gesetzt werden, bis der Nutzer der Verwendung aktiv durch Klick auf „Ablehnen“ widerspricht.

Nach der maßgeblichen Ansicht des EuGH und dem Regelungsgehalt der Cookie-Richtlinie 2002/58/EG wäre aber gerade erforderlich, dass Cookies solange geblockt werden, bis ein Nutzer über das Consent Tool konkret und individuell in ihre Verwendung aktiv einwilligt.

Das Tool setzt keinerlei Cookies, bevor diese akzeptiert werden - bis auf eben technisch notwendige Cookies. Die Aussage ist schlichtweg falsch. Wir blockieren allerdings kein Javascript, bindet man also eine Javascript-Lösung ein, muss diese explizit erst geladen werden, wenn der Cookie akzeptiert wird. Das passiert nicht automatisch. 

 

Im Übrigen stellt Shopware über den „Konfigurations“-Button zwar eine Option zur Deaktivierung bzw. Justierung einzelner Cookie-Kategorien bereit. Eine gesonderte Einwilligung für jedes Cookie innerhalb einer Kategorie lässt sich aber nicht abfragen. Dies ist nach dem bisherigen rechtlichen Stand aber erforderlich.

Auch das stimmt so nicht - man kann dort jeden Cookie einzeln aufführen. 

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Nach einem klärenden Telefonat mit der IT-Rechtskanzlei wird der Beitrag auch zeitnah angepasst. Danke für den Hinweis!

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Hallo Moritz, It-Recht hat den Artikel geändert-

die Frage nach dem falsch beschrifteten Button " Ablehnen " bleibt aber immer noch.

Was sollten denn jetzt darauf stehen damit alles Rechtskonform ist ? Dann könnte ich das Wort Ablehnen  in den Textbausteinen umbenennen. Danke und Grüße Eric

 

Missverständlich formuliert ist derzeit noch die Schaltfläche “Ablehnen”, welche eher eine (nicht mehr hinreichende) Widerspruchslösung als eine Einwilligungslösung impliziert.

CCT11

Nach Rücksprache mit den zuständigen Entwicklern aus dem Hause Shopware bewirkt ein Klick auf Ablehnen aber nur das Schließen des Einstellungsfensters und gerade kein Opt-Out von zuvor (einwilligungslos) gesetzten Cookies. Vielmehr werden immer nur technisch notwendige Cookies gesetzt, es sei denn, der Nutzer willigt aktiv auch in die Setzung anderer Cookies ein. Shopware sicherte der IT-Recht Kanzlei gegenüber zu, den Button zur Behebung des Missverständnisses in der nächsten Tool-Version umzubenennen.

Ja, die wollen gerne dass dort „technisch notwendige Cookies akzeptieren“ steht. Bin damit aber auch noch nicht glücklich. Akzeptieren alleine ist halt auch missverständlich.

 

“technisch notwendige Cookies akzeptieren” ist leider sehr lang für einen Button. Viel Erfolg für eine gute Lösung und Danke.