Hallo zusammen,
ich habe seit April einen Shopware 6 Shop.
Mein Problem: Ich habe Gutscheine erstellt die Kunden nur einmal verwenden können. (Zumindest dachte ich das) Jetzt habe ich gesehen das eine Kundin immer als Gast bestellt und somit irgendwie immer den Code verwenden kann. Auch wenn bei pro Kunde immer „1“ steht.
Wie kann ich das verhindern das jeder Kunde nur einmal so einen Code einlösen darf?
Als Ergänzung zu Benjamin: Shopware legt für jeden Gast einen eigenen Gast-Account trotz gleicher E-Mail an. Ziemlich dumm und sorgt vermutlich auch hier für Probleme.
Also ja, Gäste ausschließen und gut ist. Ich denke, dass Kunden für einen Gutschein eher bereit sind, ein Konto anlegen. Muss natürlich noch ordentlich kommuniziert werden.
Warum ist das „dumm“? Ist das übliche Vorgehen bei Gastkonten (kenne ich genau so von anderen Shopsystemen). Eine Handhabung mit nur einem Kundenkonto würde erhebliche Probleme mit sich bringen, da gäb es eine Menge Seiteneffekte zu beachten, um sich keine Sicherheitslücken einzubrocken.
Die Strategie bringt aber in der Praxis wenig. Shopware erlaubt ja grundsätzlich den „Einkauf“ ohne sich anzumelden. Sprich man kann Artikel in den Warenkorb legen und auch einen Coupon eintragen. Wenn man den Coupon nun für „anonyme“ User sperrt, dann geht das nicht mehr.
Die Regel müsste ja eigentlich sein „1mal pro Email“ und nicht „1mal pro Kunde“, fragt sich ob das wirklich so ist ?
Der Gutschein ist 1x pro Kundenkonto nutzbar. Denn eine Prüfung auf die Email Adresse ist wenig sinnvoll als „Schutz“ für mehrfachem Einlösen des gleichen Kunden. Was machst du denn, wenn er sich einfach eine zweite Email Adresse anlegt?
Wenn ich das System richtig verstehe, benötigt der Kunde nicht einmal eine zweite E-Mail, weil er pro Gastbestellung von Shopware ein separates Gastkonto angelegt bekommt und dadurch der Gutschein wieder einlösbar ist. So scheint es jedenfalls zu funktionieren, sonst wäre die Problematik nicht vorhanden.
Viel besser wäre es doch, wenn Shopware mehrere Gast-Bestellungen einem bereits vorhandenen Gastkonto mit der gleichen E-Mail zuweisen würde. So könnte man später auch viel angenehmer Gastkonten in registrierte Konten (natürlich via Plugin) umwandeln und dort wären dann alle Bestellungen vorhanden.
Erst dann hätten wir nur noch das Problem der zweiten E-Mail. Da bräuchte es noch einen zusätzlichen Abgleich der Adresse und ggf. anderer Merkmale, aber das macht es halt wesentlich aufwändiger.
Das ist aber ja gerade das Problem mit den Gastkonten. Ich müsste es nachschauen, aber auch im Zuge der DSGVO müssen solche Konten meines Wissens gelöscht werden (Datensparsamkeit) und schon gar nicht irgendwann wieder zusammengeführt werden können. Dafür gibts ja die „normalen“ Kundenkonten mit Passwort.
Nachtrag: Die Prüfung auf die Mailadresse wäre zumindest eine Teillösung, aber wie @EikeBrandtWarneke schreibt bei Bedarf leicht zu umgehen. Das lässt sich aber auch mit Kundenkonten kaum vermeiden, nur mit manueller Kontrolle.
Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Kunden ist. Man kann sich ja nachträglich registrieren und hätte dann gerne die Bestell-Historie der bisherigen Gastbestellungen.
Ich bin kein Experte, aber müssen Daten nicht erst auf Nachfrage gelöscht werden?
Nein, Gastkonten müssen nach Abwicklung der Bestellung gelöscht werden:
Kundenkonten haben selbstverständlich viele Vorteile. So werden regelmäßig personenbezogene Daten wie der vollständige Name, E-Mailadresse und Anschrift für die Bezahlung und Rechnungsstellung benötigt. Diese Daten werden gespeichert, sodass sie bei einer erneuten Bestellung nicht noch einmal eingegeben werden müssen. Das erleichtert den Bestellvorgang. Zudem besteht die Möglichkeit, die Bestellhistorie nachzuvollziehen. Daraus ergeben sich Vorteile sowohl für Kunden, die ein bereits gekauftes Produkt erneut kaufen möchten, als auch für die Verantwortlichen selbst, die die Auswertung zur Profilbildung und für Werbezwecke nutzen können.
Das alles kann und soll ein Gastzugang nicht leisten. Die angegebenen Daten sollen nach Vertragserfüllung gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO wieder gelöscht werden und nur für die einmalige Vertragsabwicklung verwendet werden. Die Möglichkeit zur Erstellung eines Kundenkontos ist jedoch weiterhin möglich und soll auch nicht angetastet werden.
Zuletzt müssen Online-Händler auch ihren Informationspflichten bei erstmaliger Datenerhebung nachkommen. Dies gilt neben den Kundenkonten auch für Gastkonten. Die Kunden müssen gemäß Art. 7 Abs. 2, Art. 12-14 DSGVO über die Einzelheiten der Datenverarbeitung in verständlicher Sprache informiert werden. So können sie eine informierte Entscheidung treffen, welche Art der Bestellabwicklung sie bevorzugen.
Danke für die Informationen. Wenn Shopware das auch tatsächlich so umsetzt, akzeptiere ich diese Funktionalität.
Als Entwickler empfinde ich das zwar noch immer als „dumm“, aber jetzt hat es wenigstens einen Sinn.
Das bedeutet aber, dass es keinen Sinn macht, Gutscheine auf eine Nutzung pro Kundenkonto zu beschränken. Hier wäre definitiv die Abfrage der E-Mail besser, aber das würde eine komplett andere Herangehensweise bedeuten. Man bräuchte in der Datenbank eine separate Tabelle, nur um die Nutzung eines Gutscheines mit E-Mails zu verknüpfen. Das sorgt nicht nur für viel Datenmüll, sondern auch enorme Performance-Einbußen, wenn das jedes Mal bei einer Gutschein-Nutzung abgefragt und auch geschrieben werden muss.
Noch einmal: egal welchen Aufwand du betreibst - am Ende des Tages können Kunden den Gutschein immer mehrfach verwenden. Wegwerf-Email Adressen kann man sich überall erstellen. Im Zweifel können auch Freunde, Nachbarn oder Familienmitglieder bestellen.