Gelangensbestätigung

Immer und immer wieder was Neues! Als hätte man nicht schon arbeit genug. :quite: Was sagt Ihr denn zu der Gelangensbestätigung? Habt Ihr Euch schon Gedanken gemacht wie Ihr das händelt? Bin da auf eine Seite gestoßen, die schon eine Software dafür anbietet! Die sind fix! Link Vielleicht ist sowas ja auch für Shopware zu realisieren? :wink:

was bitte ist eine Gelagenbestätigung?

[quote=„Fuhbe“]was bitte ist eine Gelagenbestätigung?[/quote] Ja, das habe ich mich auch gefragt als meine Steuerberaterin mir das gesagt hat! Umsatzsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr Ab 1.1.2012 gelten neue Nachweisvorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Bis 30.6.2012 gelten die „alten“ Nachweise bei innergem. Lieferungen noch als ausreichend, danach muss jeder bei innergemeinschaftlicher Lieferung eine Gelangenbestätigung als Nachweis einholen!!! Die Gelangensbestätigung muss nach amtlichen Muster zwingend folgende Angaben umfassen: Name und Anschrift des Abnehmers Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung einschließlich Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen Tag und Ort des Erhalts des Gegenstands im EU-Ausland oder bei Selbsttransport durch den Abnehmer Tag und Ort des Endes der Beförderung im EU-Ausland Ausstellungsdatum der Bestätigung Unterschrift des Abnehmers. D:h. dass man dem Kunden eine Gelangenbestätigung entweder mit der Ware oder per Mail schicken muss. Dieser muss diese unterzeichnen und an den Händler zurücksenden. Diese heftet man dann an seine Rechnung zum Beweis, dass die Ware an den Absender „gelangt“ ist. (Blödes Wort) Hast Du sie nicht, bekommst Du unter Umständen Deine Ust. nicht wieder. Hier kannst Du es nachlesen: Link Es gibt zwei Möglichkeiten: bitten und betteln und zittern, ob Du das Schreiben zurückbekommst, oder Du stellst den Warenversand in die EU ein. :thumbdown:

[quote=“Fuhbe”]was bitte ist eine Gelagenbestätigung?[/quote] Eine weitere Höchstleistung hirntoter Bürokraten aus dem Zyklus “Abbau von Bürokratie”. Sind natürlich mal wieder nur die Deutschen, die so einen Blödsinn verzapfen.

[quote=„artep“]Es gibt zwei Möglichkeiten: bitten und betteln und zittern, ob Du das Schreiben zurückbekommst, oder Du stellst den Warenversand in die EU ein. :thumbdown:[/quote]Die dritte: man berechnet erst die MwSt. und erstattet diese nach Eingang der Bestätigung… Sonst läufst Du diesen Dingen endlos hinterher, weil der Empfänger ja sonst kein Interesse daran hat, sich diese Arbeit zu machen. Wie war das doch gleich? „Die EU erleichtert den Warenverkehr“… Interessanter Weise braucht man diesen Mist ja nicht für Lieferungen außerhalb der EU…

Das betrifft nur den umsatzsteuerbefreiten Handel innerhalb der EU und nicht den Versand an Endverbraucher innerhalb der EU, die sowieso die deutsche Mehrwertsteuer zahlen.

Vielleicht wird die Übergangsfrist nochmals verlängert. Auf der Bund-Länder-Sitzung Mitte Mai 2012 sollen Entscheidungen dazu getroffen werden. Infos finden Sie auch hier: Infos Gelangensbestätigung [quote=“artep”][quote=“Fuhbe”]was bitte ist eine Gelagenbestätigung?[/quote] Ja, das habe ich mich auch gefragt als meine Steuerberaterin mir das gesagt hat! Umsatzsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr Ab 1.1.2012 gelten neue Nachweisvorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Bis 30.6.2012 gelten die “alten” Nachweise bei innergem. Lieferungen noch als ausreichend, danach muss jeder bei innergemeinschaftlicher Lieferung eine Gelangenbestätigung als Nachweis einholen!!! Die Gelangensbestätigung muss nach amtlichen Muster zwingend folgende Angaben umfassen: Name und Anschrift des Abnehmers Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung einschließlich Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen Tag und Ort des Erhalts des Gegenstands im EU-Ausland oder bei Selbsttransport durch den Abnehmer Tag und Ort des Endes der Beförderung im EU-Ausland Ausstellungsdatum der Bestätigung Unterschrift des Abnehmers. D:h. dass man dem Kunden eine Gelangenbestätigung entweder mit der Ware oder per Mail schicken muss. Dieser muss diese unterzeichnen und an den Händler zurücksenden. Diese heftet man dann an seine Rechnung zum Beweis, dass die Ware an den Absender “gelangt” ist. (Blödes Wort) Hast Du sie nicht, bekommst Du unter Umständen Deine Ust. nicht wieder. Hier kannst Du es nachlesen: Link Es gibt zwei Möglichkeiten: bitten und betteln und zittern, ob Du das Schreiben zurückbekommst, oder Du stellst den Warenversand in die EU ein. :thumbdown:[/quote]

Hallo, laut Aussage der IHK Köln soll nach einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums Mitte Mai die UStDV Zwecks rechtlicher Absicherung der im 2. BMF-Schreiben vorgesehenen Regelungen erneut geändert werden. Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll aber erst während der Sommerpause des Bundestages (11.07 - 02.09) geschehen. Eine Fristverlängerung wird nötig sein und hoffentlich auch bald bekannt gegeben. Lösungsvorschlag zur Gelangensbestätigung: http://www.rhenania.biz/home/6/108-gela … staetigung Liebe Grüße Michael Steckling

Hallo, laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.06 wird die Nichtbeanstandungsfrist über den 30. Juni 2012 hinaus verlängert. Allerdings nicht bis zum 31.12.2012, sondern bis zum Inkrafttreten einer geänderten UStDV. Meldung des BMF: http://www.bundesfinanzministerium.de/n … chten.html Das BMF will die Änderung der UStDV noch während der Sommerpause des Bundestages (11.07 - 02.09) vornehmen. Softwarelösung zur Gelangensbestätigung: http://www.rhenania-computer.de/home/6/ … staetigung Liebe Grüße Michael Steckling

Softwarelösung Gelangensbestätigung auf der FachPack Rhenania Computer stellt seine neue Softwarelösung zur Gelangensbestätigung „U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern“ auf der FachPack vom 25. bis 27. September 2012 in Nürnberg vor. Sie finden uns auf der Messe FachPack in Halle 4 am Stand 656. Infos zur Messe: http://www.rhenania-computer.de/termine Infos zu unserem Produkt finden Sie auch unter: http://www.rhenania-computer.de/u12

spannender Beitrag. Das interessiert mich aber auch.

Einführung der Gelangensbestätigung ab 01. Oktober 2013 Nach langen Diskussionen und mehrmaliger Verschiebung hat der Bundesrat am 22. März 2013 eine Neuregelung gegenüber der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit tritt die Gelangensbestätigung mit einer Übergangsfrist zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden. Ein einführendes BMF-Schreiben zur Neuregelung soll in Kürze folgen. Für alle genannten Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, kann der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung somit durch die so genannte Gelangensbestätigung geführt werden. Ausführliche Informationen und Kernpunkte der beschlossenen Neuregelung finden Sie bei der IHK Stuttgart. Rhenania Computer hat eine umfangreiche Softwarelösung zur einfachen und sicheren Abwicklung der Gelangensbestätigung entwickelt. Informationen dazu finden Sie unter: www.rhenania-computer.de/u12 Liebe Grüsse! Michael Steckling