Dokumente Einstellungen, insbesondere für EU Lieferung völlig unbrauchbar

Die Einstellungen mit SW 6.2.3 Bordmittel für die Dokumente

* Lieferschein, Rechnung, Gutschrift, Stornorechnung

dürften völlig unbrauchbar sein, zumindest was Rechnung anbelangt und EU Lieferung , was ich im Testlauf jetzt feststellen musste.

Szenario:

Testkauf / RG Anschrift BRD / abw. Lieferanschrift = EU = Rechnung ohne MWst (soweit richtig, das Lieferland ist entscheidend ob / mit ohne Mwst)

Auf der daraus resultierende RG fehlen jedoch Pflichtangaben!

1) Ust-ID-Nr Käufer, nicht enthalten, und da hilf kein PDF, denn diese muss aus der Datenbank / von der Käufer Registrierung kommen!

  1. Hinweistext das gem. § xxx Ust freie EU Lieferung etc bla bla. = Nicht vorhanden, also auch wieder im PDF erforderlich, aber suboptimal, auch dass sollte ohne diese berückseitigt sein.

3) Feld mit abweichender Lieferanschrift fehlt (ebenfalls aus DB erforderlich)

4 ) Hinweis auf Lieferung gem. AGB (muss dann auch im PDF enthalten sein)

  1. keine Eingabefelder für Telefonnummer, keine für Amtsgericht und HRB Nummer!

  2. ein Logo als .png Datei erzeugt kein Dokument , nur Fehlermeldung

 

Kann es sein das selbst für diesen simplen Basispart jetzt wieder ein Plugin erforderlich wird? Oder gar der Witz, das SW nicht für EU Lieferungen in dem Part geeignet ist?!

 

Weiteres:

Ein Briefbogen welcher als PDF angelegt ist, muss jedesmal geladen werden wenn eine Bestellung ein gegangen ist, statt einmal unter o.g. (System>Dokumente) was völliger Unsinn ist.

Hier kannst du Vorschläge machen oder Fehler melden: https://issues.shopware.com/

Viele Grüße

Ist angelegt: NEXT-10310

Also die abweichende Lieferanschrift ist definitiv für die Rechnung nicht erforderlich. Das werden wir auch voraussichtlich nicht implementieren. das Thema haben wir auch zu SW5 Zeiten schon ausführlich mit dem Steuerberater durchgesprochen.
 

Der Hinweis auf Umsatzsteuer Befreiung und die Ausgabe der Umsatzsteuer macht ja durchaus Sinn und lässt sich aber auch vorab recht einfach per Theme Anpassung selbst implementieren, wenn man es braucht. 

Amtsgericht gibt es auch in den Belegeinstellungen, da kann man ja auch die HBR Nummer mit reinschreiben. 

@Moritz Naczenski schrieb:

Also die abweichende Lieferanschrift ist definitiv für die Rechnung nicht erforderlich. Das werden wir auch voraussichtlich nicht implementieren. das Thema haben wir auch zu SW5 Zeiten schon ausführlich mit dem Steuerberater durchgesprochen.
 

Der Hinweis auf Umsatzsteuer Befreiung und die Ausgabe der Umsatzsteuer macht ja durchaus Sinn und lässt sich aber auch vorab recht einfach per Theme Anpassung selbst implementieren, wenn man es braucht. 

Amtsgericht gibt es auch in den Belegeinstellungen, da kann man ja auch die HBR Nummer mit reinschreiben. 

 Hallo,

also das mit abw. Lieferanschrift ist sicherlich so ok, das nicht erforderlich wenn es sich um eine Lieferung innerhalb BRD handelt. Wenn es sich aber um eine Mwst freie Lieferung handelt, wie beschrieben mit RG Adresse BRD / Lieferadresse EU, wäre die Rechnung ohne zusätzlich die abw. LA darauf eher inkorrekt, da ja nur eine BRD Adresse darauf steht somit Mwst berechnet werden muss. Ich werde das auch mal mit meinen STB besprechen.

OK, bei der Box Gerichtsstand hätte ich selbst auch auf die Idee kommen können, hier die HRB Nr mit einzutragen.  Ergänzung hierzu: kommt nicht ganz korrekt hin, denn der Gerichtsstand ist nicht gleichbedeutend mit dem Eintragungsregister. Das Registergericht kann z.B. in einer anderen Stadt sein als der Firmensitz, dort ist jedoch der Gerichtsstand bei dem örtlichen Amtsgericht. Das Formular ist definitiv unvollständig und es sollte eigentlich ein Klacks sein das Out of the Box hinzubekommen. Mir völlig unverständlich!

Zusatztext „Umsatzsteuer Befreiung und die Ausgabe der Umsatzsteuer ID…“, =  dieses ist eine Pflichtangabe bei jedem Verkauf ausserhalb BRD, und sollte daher auch eine simple Eintragungsmöglichkeit haben. Textfeld für den Satz und Checkbox für Ust-ID ausgeben = ja, und gut ist. Warum über eine Theme Anpassung? Und wie genau soll dieses gemacht werden, welches Theme? Das Design Theme hat ja nix damit zu tun. 

@AB_S schrieb:

@Moritz Naczenski schrieb:

Also die abweichende Lieferanschrift ist definitiv für die Rechnung nicht erforderlich. Das werden wir auch voraussichtlich nicht implementieren. das Thema haben wir auch zu SW5 Zeiten schon ausführlich mit dem Steuerberater durchgesprochen.
 

Der Hinweis auf Umsatzsteuer Befreiung und die Ausgabe der Umsatzsteuer macht ja durchaus Sinn und lässt sich aber auch vorab recht einfach per Theme Anpassung selbst implementieren, wenn man es braucht. 

Amtsgericht gibt es auch in den Belegeinstellungen, da kann man ja auch die HBR Nummer mit reinschreiben. 

 Hallo,

also das mit abw. Lieferanschrift ist sicherlich so ok, das nicht erforderlich wenn es sich um eine Lieferung innerhalb BRD handelt. Wenn es sich aber um eine Mwst freie Lieferung handelt, wie beschrieben mit RG Adresse BRD / Lieferadresse EU, wäre die Rechnung ohne zusätzlich die abw. LA darauf eher inkorrekt, da ja nur eine BRD Adresse darauf steht somit Mwst berechnet werden muss. Ich werde das auch mal mit meinen STB besprechen.

OK, bei der Box Gerichtsstand hätte ich selbst auch auf die Idee kommen können, hier die HRB Nr mit einzutragen.  Ergänzung hierzu: kommt nicht ganz korrekt hin, denn der Gerichtsstand ist nicht gleichbedeutend mit dem Eintragungsregister. Das Registergericht kann z.B. in einer anderen Stadt sein als der Firmensitz, dort ist jedoch der Gerichtsstand bei dem örtlichen Amtsgericht. Das Formular ist definitiv unvollständig und es sollte eigentlich ein Klacks sein das Out of the Box hinzubekommen. Mir völlig unverständlich!

Zusatztext „Umsatzsteuer Befreiung und die Ausgabe der Umsatzsteuer ID…“, =  dieses ist eine Pflichtangabe bei jedem Verkauf ausserhalb BRD, und sollte daher auch eine simple Eintragungsmöglichkeit haben. Textfeld für den Satz und Checkbox für Ust-ID ausgeben = ja, und gut ist. Warum über eine Theme Anpassung? Und wie genau soll dieses gemacht werden, welches Theme? Das Design Theme hat ja nix damit zu tun. 

Dazu hast du ja ein Ticket gemacht.

Unabhängig davon, kannst du das auch jetzt schon über dein Theme lösen, da kannst du jedes Dokument nach deinen wünschen anpassen und individualisieren. Hier ist das auch beschrieben: Shopware 6 - Tutorials und FAQ - Änderungen am Template vornehmen

Da kann man so einen Satz jetzt auch schon relativ schnell reinbekommen, wenn man den braucht. Und natürliuch auch die Lieferadresse und auch die Umsatzsteuer-ID des Kunden. Wir haben in SW5 bspw. nie die Lieferadresse auf einem Rechnungsdokument ausgegeben und diejenigen die es brauchten, haben es individualisiert. Gleiches gilt für den Satz mit der innergemeintschaftlichen Lieferung. Diskutieren wir gerne nochmal mit dem Steuerbüro, aber auch hier ist es ähnlich wie bei Gesetzen: Das interpertiert jeder anders und auch jede Steuerbehörde hat hier ihre Vorlieben. Wenn du es schnell brauchst, kannst du es so einfach umsetzen, ansonsten auf die Umsetzung des Tickets warten.

OK, danke für den Tipp zur Anleitung.

Nach kurzen Überflug, sehe ich da die Warteschleife, gepaart mit der Hoffnung, dass das Ticket in Wochen statt Quartalsfrist umgesetzt wird. Denn es wird nicht nur mir so gehen. 

Wenn diese eigentlichen Basisfunktionen in der Backend Dokumentenpflege enthalten wären, ist es ein Einsatz von unter 3 Minuten für den User. Mit der o.g. Beschreibung und dem erf. Themeeingriff wird für einen ungeübten aus einer Minuten Sache eine von zig Stunden wenn nicht eher sogar ein Tageswerk, ungeachtet der dann noch drohenden Fehlerqoute.

Zudem kommt das es nicht nur mit einer eingefügten Textzeile getan wäre, sondern auch die Besteller UST-ID ausgelesen werden muss (und die abw. Lieferadresse), das Registergericht als sep. Block,  ebenso wie die Tel.Nr. enthalten wäre, und das alles an der richtigen Stelle.

Oder es muss extern beauftragt werden, was für eine zu erwartende Selbstverständlichkeit in einer Dokumentvorlage auch mehr als fragwürdig ist. Ein solcher Eingriff ist nur in Fällen, wo es sehr speziell und hochindividuell ergänzt werden soll gerechtfertig. 

Das Dokument ist so wie es ist für mich ein absolutes NoGo und ich kann auch nicht ansatzweise nachvollziehen, warum die genannten Punkte einfach vergessen wurden einzusetzen. Das ist wie das kleine Einmaleins, einfach Basissache.

 

PS: ich zitiere mal “Das interpertiert jeder anders und auch jede Steuerbehörde hat hier ihre Vorlieben.”, das ist eine gewagte Vermutung und ein schönes Thema bei einer nächsten Sitzung im Steuerbüro.

Wie gesagt, alles was du haben willst, ist aktuell über eine Dokumenten-Anpassung möglich. Ob du das selbst machen kannst, kann ich nicht beurteilen. Wenn ich Zeit habe, kann ich hier mal ein Beispiel posten, sollte nicht mehr als 30 Minuten Arbeit sein. Die Template-Anpassungen sind aber nichts, was man so 1:1 ins Produkt übernimmt. Wenn du es im Produkt haben willst, wirst du auf die Umsetzung des Tickets warten müssen.

Die Behauptung, dass da was “vergessen” wurde, will ich aber nicht so stehen lassen. Der Hinweis mit der innergemeinschaftlichen Lieferung macht auch aktuell noch keinen Sinn auf den Dokumenten, da du aktuell keine “Steuerfrei bei Umsatzsteuer” Funktion in Shopware hast. Das wird also erst dazu kommen, wenn auch das Handling für Umsatzsteuer-.IDs implementiert wird. Aktuell kannst du nur Länder auf “Steuerfrei” setzen, was aber unabhängig von der Umsatzsteuer-ID ist und somit auch keinen Bezug zur innergemeinschaftlichen Lieferung hat. sehe das also eher mit dem Punkt “Umsatzsteuer-Handling” verbunden, als eine einfache Anpassung des Dokumentes. 

Die Wunschvorstellung wäre ja folgende:

  • Umsatzsteuerfrei für Unternehmen pro Land definierbbar
  • An jedem Dokument kann definiert werden, welche Länder den Hinweis zur innergmeinschaftlichen Lieferung erhalten sollen (muss einstellbar sein, da es sich ändern kann)
  • Hinweis wird ausgegeben, wenn Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist, Land ist steuerfrei für Ust-IDs und es ist in der Liste der Länder für den Hinweis.
  • Umsatzsteuer-ID in Registrierung als Pflichtfeld anbieten
  • Ausgabe der Umsatzsteuer auf Dokumenten, wenn sie eine Bewandtnis für die Steuererechnung hat

 

Aktuell hat die Umsatzsteuer noch keine Funktion in Shopware, in dem Sinne gibt es in Shopware keine innergemeinschaftliche Lieferung. Warum sollte man also dort irgendwas anzeigen automatisiert? Das gleiche gilt ja für das Feld an sich. Das Flag “steuerfrei” am Land ist ja eher der Case für eine Lieferung in die USA und da hat auch der Hinweis nichts zu suchen. In den wenigsten Fällen würde also der Hinweis erstmal was bringen.

Wenn macht es Sinn das als größeres zu denken, wo man auch Shops B2C und B2B gleichzeitig betreiben kann. Daher muss das dynamisch funktionieren und nicht einfach am Dokument hängen oder eine Checkbox sein. Der Shop muss die Logik haben zu entscheiden wann es ausgegeben wird. Es macht hier eher Sinn das als Ganzes zu denken als einen einfachen Satz auf dem Dokument auszugeben.

Wenn du da nicht drauf warten willst, kann man einen Satz relativ einfach auf dem Dokument ausgeben lassen, genauso wie die Umsatzsteuer-ID des Käufers.

 

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@Moritz Naczenski schrieb:

 

Die Wunschvorstellung wäre ja folgende:

  • Umsatzsteuerfrei für Unternehmen pro Land definierbbar
  • An jedem Dokument kann definiert werden, welche Länder den Hinweis zur innergmeinschaftlichen Lieferung erhalten sollen (muss einstellbar sein, da es sich ändern kann)
  • Hinweis wird ausgegeben, wenn Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist, Land ist steuerfrei für Ust-IDs und es ist in der Liste der Länder für den Hinweis.
  • Umsatzsteuer-ID in Registrierung als Pflichtfeld anbieten
  • Ausgabe der Umsatzsteuer auf Dokumenten, wenn sie eine Bewandtnis für die Steuererechnung hat

 

 

Ja genauso sollte es sein (für letzte Zeile = hier auch USt-ID des Käufers), und natürlich dazu noch die abw. Lieferanschrift Angabe, ggf. als Ja / Nein Wahl, den in dem beschriebenen Szenario wäre das eine Pflichtangabe.

@Moritz Naczenski schrieb:

 

Die Behauptung, dass da was „vergessen“ wurde, will ich aber nicht so stehen lassen. Der Hinweis mit der innergemeinschaftlichen Lieferung macht auch aktuell noch keinen Sinn auf den Dokumenten, da du aktuell keine „Steuerfrei bei Umsatzsteuer“ Funktion in Shopware hast.

Das verstehe ich jetzt nicht, was du meinst. Ich habe hier folgenden Test angelegt:

Testkunde (BtB!, physisches Produkt) mit Sitz in in BRD, Testkunde hat abweichende Lieferanschrift in Bestellung angegeben (z.B. EU Land AT), der Korb wird dabei netto ohne Mwst gerechnet.

Auf der Musterrechnung erscheint dies auch so also Mwst frei. Insofern ist in SW ja eine Ust Freiheit Funktion enthalten. Natürlich muss so wie es im Moment ist, noch die UST-ID Angabe des Bestellers händisch vorab geprüft werden. Ansonsten ist der gesamte Kaufprozess in dem Szenario ja bereits so möglich und wäre auch richtig und steuerlich m.W.  korrekt, wenn eben wie gesagt die

  1. Ust ID des Bestellers, bzw. in dem speziellen Fall mit RG an BRD Adresse, Ware an EU Land Adresse, = eine Ust-ID für die Lieferadresse, auf der RG wäre 

  2. die abweichende Lieferanschrift nach Österreich enthalten wäre

  3. der Zusatztext der innergemeinschaftlichen Lieferung … mit dabei wäre.

@AB_S schrieb:

@Moritz Naczenski schrieb:

 

Die Behauptung, dass da was „vergessen“ wurde, will ich aber nicht so stehen lassen. Der Hinweis mit der innergemeinschaftlichen Lieferung macht auch aktuell noch keinen Sinn auf den Dokumenten, da du aktuell keine „Steuerfrei bei Umsatzsteuer“ Funktion in Shopware hast.

Das verstehe ich jetzt nicht, was du meinst. Ich habe hier folgenden Test angelegt:

Testkunde (BtB!, physisches Produkt) mit Sitz in in BRD, Testkunde hat abweichende Lieferanschrift in Bestellung angegeben (z.B. EU Land AT), der Korb wird dabei netto ohne Mwst gerechnet.

Auf der Musterrechnung erscheint dies auch so also Mwst frei. Insofern ist in SW ja eine Ust Freiheit Funktion enthalten. Natürlich muss so wie es im Moment ist, noch die UST-ID Angabe des Bestellers händisch vorab geprüft werden. Ansonsten ist der gesamte Kaufprozess in dem Szenario ja bereits so möglich und wäre auch richtig und steuerlich m.W.  korrekt, wenn eben wie gesagt die

  1. Ust ID des Bestellers, bzw. in dem speziellen Fall mit RG an BRD Adresse, Ware an EU Land Adresse, = eine Ust-ID für die Lieferadresse, auf der RG wäre 

  2. die abweichende Lieferanschrift nach Österreich enthalten wäre

  3. der Zusatztext der innergemeinschaftlichen Lieferung … mit dabei wäre.

Du hast wahrscheinlich AT global auf „Netto“ gestellt, schau dir das mal ind en Länder-Einstellungen an. Das funktioniert wenn du ein reiner B2B Shop bist, aber natürlich nicht für die Kombination aus beidem. Eine Einstellung „Umsatzstezerfrei bei Einagbe Umsatzsteuer“ gibt es aktuell noch nicht. 

Zitat: Du hast wahrscheinlich AT global auf “Netto” gestellt, schau dir das mal ind en Länder-Einstellungen an. Das funktioniert wenn du ein reiner B2B Shop bist , aber natürlich nicht für die Kombination aus beidem. Eine Einstellung “Umsatzstezerfrei bei Einagbe Umsatzsteuer” gibt es aktuell noch nicht. 

Hallo Moritz,

ja, ist einer reiner BtB Shop. Daher ist die globale Einstellung “netto” für EU Länder ja folgerichtig.

Frage:

Ich habe das jetzt, nach Update auf 6.3.3.1 noch nicht austesten können, ist die gesuchte Funktion mittlerweile enthalten?

(also RG Stellung inkl. a) eine Ust-ID für die Lieferadresse, auf der RG , b) die abweichende Lieferanschrift für EU Land in RG enthalten c) der Zusatztext der innergemeinschaftlichen Lieferung berücksichtigt)

Schau doch auf die Roadmap, dafür gibt es die ja. Da siehst du auch, dass aktuell dran gearbeitet wird.