Frage zur neuen Verbraucherrechtrichtlinie 13.06.2014

Also das Muster-Widerrufsformular heißt tatsächlich Muster-Widerrufsformular. So haben wir es dann auch entsprechend der rechtlichen Vorgabe umgesetzt. Gruss Ken

Wenn nicht Muster davor stehen würde, könnte der falsche Eindruck entstehen, dass dieses Formular benutzt werden muss. Du solltest es besser noch davor setzen.

Das mit dem Muster ist Unsinn! Was ich mich immer frage: Warum kauft man sich nicht für 10-15 Euro im Monat incl. Update-Service, juristische Hilfe, für solche grundsätzlichen Dinge bzgl. Belehrung, AGB, Datenschutz etc. ein. Das muss doch drin sein, wenn ich mit dem Shop Geld verdienen will.

Für den Fall das Du meine Aussage meinst: Wir haben eine individuelle rechtliche Betreuung und nicht so ein Spar-Abo, bei dem offensichtlich viel schief laufen kann. Anders kann ich es mir nicht erklären, das besonders Händler mit Händlerbund Werbung abmahnfähige Shops haben. Das Muster- gehört lt. EGBGB Anlage 2 eindeutig davor.