ich würde gerne im Checkout und/oder im Kundenkonto via Checkbox folgende Genehmigung vom Kunden für eine „Automatische Erinnerung zur Artikelbewertung“ einholen:
[] Ich möchte per E-Mail an die Möglichkeit zur Abgabe einer Kundenbewertung durch [Name Shop] erinnert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber [Name Shop] widerrufen.
Eine einfache Checkbox im Checkout reicht auf Grund der Cronjob-Funktion natürlich nicht aus. Diesbezüglich konnte ich auch kein Plugin im Store finden. Hat jemand von euch schon eine rechtssichere Lösung umgesetzt, oder kommt vielleicht in Kürze im Zuge der DSGVO eine Update von Shopware?
Ich denke nicht dass da was kommt weil es zu individuell ist. Ich hab mich mit genau dieser Sache hier schon mal auseinandergesetzt und keinerlei Resonanz erhalten. Von daher interessiert es wohl auch niemand. Ich habs dann bleiben lassen. Ist wohl auch besser so. Sonst nervt man eh nur die Kunden.
Der verlinkte Text bezieht sich auf E-Mail-Werbung bei Bestandskunden. Vor dem Landgericht Hannover haben Verbraucherschützer Recht bekommen. Begründung: Es liegt eine unzulässige geschäftliche Handlung vor, weil die Belastung für den Kunden unzumutbar ist. Zudem sind viele Kunden ja Neukunden. Die wollen wir ja auch befragen.
Also besser Checkbox. Oder noch besser: So wie Google es macht. Nach dem Verkauf auf der “Danke”-Seite ein Popup-Fenster mit der Bitte, eine Produktbewertung einholen zu dürfen.
Der Anteil Menschen, die davon extrem genervt sind, ist relativ gering. Die Vorteile in Euro für den Shopbetreiber sind in der Regel deutlich höher. Zudem bekommt man so auch Probleme mit, die einem sonst verborgen bleiben.
Ich hatte zu diesem Thema vor einigen Wochen mal mit TrustedShops gesprochen.
Eine aus Sicht von TrustedShops gute Lösung wäre hier: Der Kunde bekommt bei jeder Bestellung eine Checkbox angezeigt (solange er sie noch nicht aktiviert hat). Aktiviert er die Checkbox einmal, wird dies als Standardeinstellung für den Kunden übernommen und er bekommt sie bei Folgebestellungen nicht mehr angezeigt. Der Kunde würde das Einverständnis dann im Account widerrufen können.
Auf dieses Verhalten muss dann in der Datenschutz explizit hingewiesen werden.
Denkt aber bitte daran, wir bieten keine Rechtsberatung an und das sind auch keine verbindlichen Aussagen! Bitte im Vorfeld nochmal selbst bei eurem Zertifizierungspartner nachfragen und ggf vom Fachanwalt prüfen lassen.