Erinnerungsmail Artikelbewertung / Trusted Shops

Hallo, Zum Versand einer Erinnerungsmail zur Artikelbewertung und zur Trusted Shops Kundenbewertung ist meines Wissens das ausdrückliche Einverständnis des Kunden erforderlich. Hierfür eignet sich ja grundsätzlich, wie beim Newsletterversand das Optin Verfahren. Bisher habe ich in shopware keine Möglichkeit gefunden, wie der Kunde mittels einer Checkbox seine Erlaubnis erteilen kann und diese automatische mail nur bei einem Einversändnis versand wird. Gibt es hierfür eine Lösung, insbesondere auch in Hinblick auf eine Trusted Shops Zertifizierung? Viele Grüße Marc

Hallo, ich möchte das Thema nochmal ansprechen, da wir kurzfristig in die Zertifizierung gehen und das Thema Erinnerungsmail und Gutschein im vorwege rechtlich richtig gestalten wollen. Wie habt Ihr das in Euren zertifizierten Trusted Shops umgesetzt? Gibt es eine Möglichkeit dieses z.b. mit checkbox und double opt-in zulösen; analog newsletter. Oder ist es in shopware im Rahmen der Vorzertifizierung bereits so eingestellt, dass eine Erinnerungsmail bzw. Gutscheinmail nur raus geht, wenn der Kunde sich bereits für den Newsletter angemeldet hat (was wir bisher nicht feststellen konnten). Marc

Hallo Marc, um eine e-Mail an den Kunden zu senden, brauchst Du deren Einwilligung. Das kannst Du zum Beispiel in die Datenschutzbestimmungen einbringen, dass die e-Mail nur für eigene Werbezwecke und Befragungen, Newsletter, RSS, Freundschaftswerbung und Kundenmeinungen genutzt wird. Du kannst noch einfügen: Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen oder sich abzumelden. Die Datenschutzbestimmung wird meist in der Registrierung angeklickt. Was erlaubt ist und was nicht, sowie Ausnahmen für bestehenden Kontakt : Siehe hier

Hallo Petra, erstmal danke für die Antwort. das das entsprechnd in der datenschutzerklärung, die der Kunde akzeptieren muss drin stehen muss ist klar. Wenn ich aber das Trusted Shops Handbuch lese heißt es dort: Um so viele Bewertungen wie möglich zu erhalten, möchten die Händler ihre Kunden gerne zur Abgabe möglichst vieler Bewertungen bewegen. Hierzu werden oft e-Mails an den Kunden geschickt,in der er zur Bewertungsabgabe aufgefordert wird. Hierbei gilt aber, dass eine solche Bewertungsaufforderung via e-Mail unzulässig ist, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt, denn eine solche e-Mail ist als Werbung einzustufen. Auf die Ausnahme aus § 7 Abs. 3 UWG kann sich der Händler in diesem Fall nicht berufen. Es bietet sich daher an, auf der Bestellbestätigungsseite (oder schon im Laufe des Bestellprozesses) die ausdrückliche Einwilligung des Kunden einzuholen. Wie Sie dies genau machen können, erfahren Sie im Kaptiel 3.3 Newsletteranmeldung 3.3 Newsletteranmeldung Wenn Sie einen Newsletter mit werblicher Ansprache versenden wollen, ist dies grundsätzlich nur mit Einwilligung des Adressaten möglich. Die Einwilligung muss durch eine ausdrückliche Handlung des Empfängers erfolgen (z.B. mittels Opt-In Checkbox, Bestellbutton), muss protokolliert werden (Logfiles) und der Inhalt der Erklärung jederzeit für den Kunden abrufbar sein (Datenschutzerklärung). Zudem muss vor Erteilung der Einwilligung auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit (Abmeldemöglichkeit) hingewiesen werden. Eine vorformulierte Einwilligung in AGB zur Telefon- und E-Mail-Werbung auch durch „Dritte und Partnerunternehmen“ ist (auch bei einer Opt-in-Erklärung) eine unangemessene Benachteiligung (OLG Köln). Aber auch die vorformulierte Einwilligung in eigene Werbung eines Unternehmens stellt eine derartige unzulässige AGB-Klausel dar (LG Magdeburg) D.h. für mich es gelten die selben Anforderungen wie an den Newsletterversand. Wenn dass so ist, benötige ich eine explizite Einwilligung des Kunden mit der Abbestellmöglichkeit. Wenn ich dies nicht brauche und das Thema über die akzeptierte Datenschutzerklärung abhandeln kann um so besser. Aber auch dann muss der Kunde dem auch widersprechen können und hier stellt sich dann die Frage der technischen Umsetzung, da die Bewertungsaufforderung ja über den Cron Job an alle Kunden verschickt wird, deren Status “ausgeliefert” ist. Gruß Marc