Hallo zusammen,
nachdem ich über meinen Google Alert auf folgende aktuelle Pressemitteilung aufmerksam geworden bin, habe ich mal etwas weiter recherchiert:
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=477812
Die darin genannte Agentur Vogelfleisch scheint es allerdings irgendwie gar nicht zu geben.
Die Webseite ist offline und die angegebene Telefonnummer im Pressebericht ist gar nicht geschalten.
Erst dachte ich deshalb, dass das Ganze evtl. ein Fake ist.
Dort geht es um das Thema Rechtssicherheit/Abmahnung bzgl. fehlender Hinweise im “Mini-Warenkorb”.
Abgesehen davon, dass uns das ganze Juristenzeugs irgendwann nochmal alle ins Grab bringen wird…
Urteil des I. Zivilsenats vom 16.7.2009 - I ZR 50/07 -
Im Pressebericht wird bzgl. dem Thema auch auf folgendes Plugin hingewiesen:
http://store.shopware.com/detail/index/sArticle/164558
Mit Shopventures hatte ich soeben hierzu auch telefoniert.
So weit, so gut.
Unabhängig davon, dass Shopware mit vielen sinnvollen Plugin erweiterbar ist, stelle ich mir dabei dann aber schon die Frage, ob es zielführend ist, wenn man bei Shopware Projekten erstmal zahlreiche weitere Plugin kaufen und installieren muss, um die verwendete E-Commerce-Lösung eines deutschen Herstellers überhaupt erst einmal rechtssicher zu gestalten.
Grundsätzlich ist ja gegen Plugins für Funktionserweiterungen erst einmal nichts einzuwenden.
Doch wäre es nicht eher im Sinne aller, wenn entsprechende Vorgaben des BGH als Basis und im Standard von Beginn an in einer E-Commerce-Lösung vorhanden ist, bzw. derlei wichtige Punkte - auch wenn diese noch so unsinnig sind - bei Updates priorisiert mit ausgeliefert werden? Inwieweit kann man als Anwender einer Software bzw. E-Commerce Lösung eines deutschen Herstellers nach treu und glauben davon ausgehen, dass die angebotene Anwendung von Beginn an für den deutschen Markt rechtssicher ist? Falls nicht, inwieweit ist der Hersteller dazu verpflichtet darauf hinzuweisen, bzw. anzugeben, welche weiteren Maßnahmen hierzu erforderlich sind?
Es geht dabei ja nicht ausschließlich um Shopware, sondern viel eher, wie die Dienstleister, Agenturen, Shopbetreiber und Shophersteller in Bezug auf die immer wieder neuen juristischen Gegebenheiten gesamtheitlich vorgehen können, damit diese möglichst für alle gewährleistet werden können.
Kann ich als Anwender nicht eher davon ausgehen, dass die Anwendung für den beabsichtigten Zweck mängelfrei ausgeliefert wird?
Natürlich halte ich davon abgesehen das Urteil rein formal und mit gesundem Menschenverstand betrachtet für sinnfrei.
Das Plugin liegt zwar preislich bei 169,- Euro schon höher, wäre aber angemessen, um Abmahnungen mit höheren Kosten zu vermeiden.
Dennoch finde ich es bedenklich, dass entsprechende sinnfreie Urteile somit eine dauerhafte und allgemeine Gültigkeit erhalten und damit die meisten Shopbetreiber gefährdet.
Per se stellt sich hierbei auch die Frage der Definition, ob der Offcanvas-Warenkorb überhaupt ein Warenkorb in dem beabsichtigten Sinne darstellt.
Wo führt das hin? 150 Plugins in 3 Jahren?
Für jede Umschiffung von neuen sinnfreien Urteilen eines?
Lässt sich sowas vielleicht umschiffen, indem man dem Kind einfach einen anderen Namen gibt?
Z.B. indem man den Text im Offcanvas Warenkorb “Der Artikel wurde erfolgreich in den Warenkorb gelegt” in “Übersicht der Bestellvorbereitung” abändert, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass es sich hierbei bereits um eine “Warenkorb”-typische Auflistung handelt, welche dann die juristischen Angaben eines Warenkorbes erfüllen muss?
Einerseits finde ich es zwar gut, dass es ein solches Plugin gibt und eine Agentur so etwas anbietet.
Andererseits führt das doch in der gesamten Wertschöpfungskette zu Frust und rechtlicher Unsicherheit sowie zu zahlreichen Mehrkosten in Projekten.
Es macht meines Erachtens am ehesten Sinn, derlei juristische Fallstricke bereits an der Quelle der Wertschöpfungskette einer E-Commerce-Lösung - also beim Hersteller - anzusiedeln, oder?
Uff, eine ganze Menge formal-juristischer Fragen…
Mit nachdenklichen Grüßen
Patrick Emmler