Hallo liebe Shopware Gemeinde, mir ist aufgefallen, dass die Grundpreisangabe, so wie sie an 2 Stellen im Standard-Template realisiert worden ist, stark abmahngefährdet ist. Es betrifft das Cross-Selling im Blog-Bereich und das 1-spaltige Artikellisting. Die deutsche Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass der Grundpreis unmittelbar bei dem Preis stehen muss ! Das tut er aber beim Cross-Selling im Blog und im 1-spaltigen Artikellisting nicht. Der Grundpreis steht hier genau auf der anderen Seite der Artikelbox. Das ist eindeutig rechtswidrig und damit stark abmahngefährdet. Nun kann man leider auch nicht einfach das Template /frontend/listing/box_article.tpl ändern, da sich alle Artikelboxen dieses Template teilen. Man könnte hier ein alternatives Template anlegen, was meiner Meinung nach aber nicht gerade ideal ist. Ich habe es so gelöst, dass den Grundpreis aus seinen eigenen Block ausgeschnitten habe, und ihn dem Block für die Preisangabe hinzugefügt habe. Dann noch ein paar kleine Änderungen und der Grundpreis wird wie eigentlich üblich direkt unter dem Preis angezeigt. Das Wort “Grundpreis” habe ich noch entfernt und den Grundpreis in Klammern gesetzt, da ansonsten bei z.B. 1000ml-Angaben die Zeile zu lang ist und Teile der Grundpreisangabe aus dem Sichtfeld verschwinden ( im 4-spaltigen Artikellisting ), was auch wieder abmahngefährdet wär. Hier die Änderung des Templates /frontend/listing/box_article.tpl [code] {extends file="…/_default/frontend/listing/box_article.tpl"} {* Unit price - zu Article Price hinzugefügt *} {block name=‘frontend_listing_box_article_unit’} {/block} {* Article Price *} {block name=‘frontend_listing_box_article_price’}
Dann könnte man auch die Angabe auf der Artikeldetailseite als rechtswidrig ansehen, denn dort steht die Grundpreisangabe unterhalb des Textes „inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten“. Ich habe die Warenkorb-Schaltfläche in den Artikelübersichten auskommentiert, so daß der Kunde immer über die Detailseite gehen muß, um einen Artikel in den Warenkorb zu legen. Ist bei mir aufgrund der Spielzeugverordnung (Warnhinweise) auch absolut notwendig.
[quote=“hriem”]Dann könnte man auch die Angabe auf der Artikeldetailseite als rechtswidrig ansehen, denn dort steht die Grundpreisangabe unterhalb des Textes “inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten”. Ich habe die Warenkorb-Schaltfläche in den Artikelübersichten auskommentiert, so daß der Kunde immer über die Detailseite gehen muß, um einen Artikel in den Warenkorb zu legen. Ist bei mir aufgrund der Spielzeugverordnung (Warnhinweise) auch absolut notwendig.[/quote] Ich hatte diese Frage auch an Trusted Shops damals im Zuge meiner Zertifizierung gestellt. Die hatten nichts dagegen einzuwenden, solange sich nichts anderes noch dazwischen befindet. Aber wenn man 100%-ig sicher gehen will, dann sollte man in der Tat die Reihenfolge des “MWST”-Textes und des “Grundpreis”-Textes ändern. Egal ob man den Warenkorb-Button in den Artikelübersichten deaktiviert hat oder nicht, der Grundpreis muss angegeben werden, sobald auch der Preis angezeigt wird. Nachtrag: Jeder, der das optionale Umschalten des voreingestellten Kategorielistings zulässt, ist von diesem Problem ebenfalls betroffen ( im Admin im Bereich der Kategorieeinstellungen -> “Darstellungswechsel im Listing deaktivieren” ). Ich vermute mal, dass damit die meisten Shopware-Betreiber davon betroffen sind.
Hallo, woher habt ihr die Info, dass die Grundpreise direkt beim Endpreis stehen müssen? Das Gesetz schreibt das so ja nicht vor. Dort steht, dass der Preis in unmittelbarer Nähe stehen soll. Also keine zusätzlichen Klicks, Scrolls etc. gemacht werden dürfen. Es muss nur klar ersichtlich sein. Hier vielleicht noch was: http://www.boer-niessing.de/grundpreisa … nlineshop/„Diese Grundpreisangabe hat nach einem Urteil des BGH vom 26.02.2009 (I ZR 163/06) entsprechend § 2 Abs I S. 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises in einer Weise zu erfolgen, so daß beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Preisdarstellung im Onlineshop, sondern bereits in der Werbung für die angebotenen Artikel.“ Oder hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/0 … is-stehen/„Beide Preise müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können“.Im Standardtemplate sind in allen relevanten Ansichten, z.B. die Grundpreise, immer mit direkt in der Artikelbox. Es kann also klar auf einem Blick wahrgenommen werden.
[quote=„Sebastian Klöpper“]Hallo, woher habt ihr die Info, dass die Grundpreise direkt beim Endpreis stehen müssen? Das Gesetz schreibt das so ja nicht vor. Dort steht, dass der Preis in unmittelbarer Nähe stehen soll. Also keine zusätzlichen Klicks, Scrolls etc. gemacht werden dürfen. Es muss nur klar ersichtlich sein. Hier vielleicht noch was: http://www.boer-niessing.de/grundpreisa … nlineshop/„Diese Grundpreisangabe hat nach einem Urteil des BGH vom 26.02.2009 (I ZR 163/06) entsprechend § 2 Abs I S. 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises in einer Weise zu erfolgen, so daß beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Preisdarstellung im Onlineshop, sondern bereits in der Werbung für die angebotenen Artikel.“ Oder hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/0 … is-stehen/„Beide Preise müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können“.Im Standardtemplate sind in allen relevanten Ansichten, z.B. die Grundpreise, immer mit direkt in der Artikelbox. Es kann also klar auf einem Blick wahrgenommen werden.[/quote] Hallo Herr Klöpper, Sie haben die Antworten bereits selbst gegeben. Wenn man den Artikel von Trusted Shops genauer durchliest, dann stellt man folgendes fest : 1. Überschrift: „Abmahngefahr: Grundpreis muss unmittelbar beim Endpreis stehen“ 2. Auszug des Urteils des BGH (BGH 20.7.2006, Az. I ZR 228/03): a) Der Grundpreis muss „in unmittelbarer Nähe des Endpreises“ angegeben werden. b) Beide Preise müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können. „Unmittelbar“ bedeutet „unverzüglich/sofort“. Das Erkennen des Grundpreises im 1-spaltigen Artikellisting und Cross-Selling im Blogartikel ist mit einem Blick nicht möglich. Man muss den Blick auf die andere Seite des Containers zuwenden. Außerdem geht aus dem Artikel hervor, dass die Grundpreisangabe, was die Nähe zum Endpreis angeht, eine höhere Priorität hat als der Hinweis auf Preisbestandteile und Versandkosten, welche sich im Standardtemplate näher am Endpreis befinden als die Grundpreisangabe. Grüsse Paul
[quote=“askraba”]Hallo Herr Rückenschwimmer, ich würde mal sagen…einfach locker bleiben. Das Team von Shopware, weiß schon was es tut. :)[/quote] Hallo askraba, ich bin halt so locker bei diesem Thema wie man nach einer erfolgten Abmahnung wegen nicht rechtskonformer Grundpreisangaben sein kann. In meinem Fall droht mir bei Zuwiderhandlung eine 5-stellige Strafe wegen Verletzung der Unterlassungserklärung. Und jeder der schonmal abgemahnt worden ist und sich mit solchen Themen wie AGB, Widerrufsrecht und Grundpreisangaben beschäftigt, der weiss, dass man jedes Wort (vor allem, wenn es höchstrichterlich ist) auf die Goldwaage legen muss. Und ich habe ja nur gesagt wie es ist. “Unmittelbar” heisst nunmal im Juristendeutsch “sofort/unverzüglich”, und “auf einen Blick” bedeutet nunmal, dass man nicht erst den Blick schweifen lassen muss, bevor man etwas erblickt. Es ist ja nicht so, dass ich das unlocker sehe, es ist der BGH, der das Ganze ziemlich unlocker sieht.