Zum 13.01.2018 sind ja Shopbetreibern Gebühren gesetzlich für Zahlungsarten (SEPA Überweisungen und Karten) verboten.
Das einzige was noch erlaubt wäre sind Paypal Zahlungen. Jedoch passt wohl Paypal zum 09.01.2018 die eigenen AGBs so an, das Gebühren für Paypal ausgeschlossen sind.
Was laut diesem Artikel aber wohl auch nich statthaft ist, das ich z.B. für Lastschrift oder andere Zahlarten einen Zahlungsrabatt einräume.
Wie geht ihr mit der Thematik um. Da bei manchen Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte) die Gebühren recht hoch sind ist es sehr schwierig die ohne Preiserhöhung zu kompensieren.
Also unterm Strich sind weder Aufschläge noch Rabatte erlaubt. Logisch, dass Paypal da nen Riegel vorschiebt.
Eigentlich bleibt nur die Umlegung der Gebühren auf Artikel oder Versandkosten. Ich habe bisher allerdings auch keine Gebühren erhoben.
Ich nutze Paypal-Me - also kein sofortiges Bezahlen beim Checkout und der Kunde erhält erst nach Prüfung die AB mit Paypal-Link UND Bankdaten. Viele entscheiden sich dann doch für Überweisung.
Paypal ist für mich das Grauen. Meine Kunden haben - abgesehen vom Käuferschutz - keine Vorteile dadurch. Liegt aber an der Produktart die ich anbiete, Paypal beschleunigt hier den Versand nicht. Probleme habe ich dann mit den voreiligen Kunden (die nicht lesen können/wolleln), die schnell per Paypal zahlen und dann Kleingram für <1 Euro nachbestellen und per Paypal zahlen wollen. Aber das war ja nicht Thema deiner Frage, musste ich nur mal kurz ausheulen
Schlimmer finde ich die Unklarheit bei Nachnahmegebühren.
Also unterm Strich sind weder Aufschläge noch Rabatte erlaubt. Logisch, dass Paypal da nen Riegel vorschiebt.
Eigentlich bleibt nur die Umlegung der Gebühren auf Artikel oder Versandkosten. Ich habe bisher allerdings auch keine Gebühren erhoben.
Ich nutze Paypal-Me - also kein sofortiges Bezahlen beim Checkout und der Kunde erhält erst nach Prüfung die AB mit Paypal-Link UND Bankdaten. Viele entscheiden sich dann doch für Überweisung.
Paypal ist für mich das Grauen. Meine Kunden haben - abgesehen vom Käuferschutz - keine Vorteile dadurch. Liegt aber an der Produktart die ich anbiete, Paypal beschleunigt hier den Versand nicht. Probleme habe ich dann mit den voreiligen Kunden (die nicht lesen können/wolleln), die schnell per Paypal zahlen und dann Kleingram für <1 Euro nachbestellen und per Paypal zahlen wollen. Aber das war ja nicht Thema deiner Frage, musste ich nur mal kurz ausheulen
Kann dich verstehen. Da hat uns die Politik mal wieder ein Ei gelegt!
Wir hatten bisher nur Gebühren auf „teure“ Zahlarten, aber kostenfreie Lieferung.
Vielleicht müssen wir jetzt den Weg mit den Lieferkosten gehen. Im ersten Moment weiß man halt nur nicht wie diese Veränderung die Kunden in Zukunft aufnehmen!
Bei Nachnahme muss ich mich nochmal reindenken… Bei DPD zahlt man hier ja die eigentlichen Paketkosten + einen Zuschlag. Derzeit wird bei mir der Zuschlag als Aufpreis für die Zahlungsart ausgewiesen.
Wenn man eine weitere Versandart anlegt und die Versandkosten Paket + Zuschlag als Summe für die Versandart angibt und dafür den Zuschlag für Zahlungsart rausnimmt, ist es kein Zahlungsartaufschlag mehr oder? Auslegungssache.
Wäre also so, als würde man Hermes, DHL und DPD anbieten zu unterschiedlichen Preisen, da die Dienstleister unterschiedlich vereinbaren und der Kunde entscheidet.
Der Sitz unserer Firma ist in einem Land wo Gesetze nicht so genau genommen werden. Wir können tun und lassen was wir wollen, Abmahnungen etc. gibt es bei uns nicht.
Wo bitte steht, dass kein Rabatt erlaubt sein soll? Beim „Überfliegen“ von dem einen verlinkten Artikel oben (einer von Vielen) finde ich dazu nichts. Die gängige Meinung „anderer“ IT-Rechtsberatungsverkäufer geht ja sogar dahin, Gebühren einzupreisen und auf ausgewählte - z.B. „Vorkasse“ - einen Abschlag zu gewähren. Durch einen „Rabatt“ entsteht dem Käufer ja kein Nachteil. Es ist immer nur von „Aufschlag“ die Rede - OK - ein Abschlag wäre ja ein negativer Aufschlag.
Die neue Regelung/Gesetz/Verordung war lange überfällig - für uns ändert sich eh nichts . Wenn ich überlege, was *RIP* AirBerlin bei KK als Aufschlag genommen hat.
Ihr solltet Euch lieber langsam mal Gedanken zur DSGVO machen - entgegen gängiger Meinung gilt die nämlich nicht erst ab Mai, sondern heute schon - nur im Mai endet die Übergangsfrist. DAS hat Potenzial, den einen oder anderen von Euch vom Markt zu fegen
Wo bitte steht, dass kein Rabatt erlaubt sein soll? Beim „Überfliegen“ von dem einen verlinkten Artikel oben (einer von Vielen) finde ich dazu nichts. Die gängige Meinung „anderer“ IT-Rechtsberatungsverkäufer geht ja sogar dahin, Gebühren einzupreisen und auf ausgewählte - z.B. „Vorkasse“ - einen Abschlag zu gewähren. Durch einen „Rabatt“ entsteht dem Käufer ja kein Nachteil. Es ist immer nur von „Aufschlag“ die Rede - OK - ein Abschlag wäre ja ein negativer Aufschlag.
Die neue Regelung/Gesetz/Verordung war lange überfällig - für uns ändert sich eh nichts . Wenn ich überlege, was *RIP* AirBerlin bei KK als Aufschlag genommen hat.
Ihr solltet Euch lieber langsam mal Gedanken zur DSGVO machen - entgegen gängiger Meinung gilt die nämlich nicht erst ab Mai, sondern heute schon - nur im Mai endet die Übergangsfrist. DAS hat Potenzial, den einen oder anderen von Euch vom Markt zu fegen
Ich zitiere aus dem oben verlinktem Artikel Abschnitt E:
Händler, die aktuell Gebühren auf bspw. Zahlungen per Kreditkarte erheben, können die Kosten, die ihnen selbst für die Entgegennahme des Zahlungsmittels entstehen, nicht mehr auf den Kunden umlegen. Ebenfalls unzulässig ist die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsarten.
Es geht darum, dass keine Anreize geboten werden dürfen, eine bestimmte Zahlungsart zu bevorzugen:
"Händler dürfen ab dem 13.01 2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsarten soll dann laut der Gesetzesbegründung nicht mehr erlaubt sein. "
Naja - das schreibt bisher so auch nur ein Blog dieser bekannten IT-Kanzlei.
Und wenn man den unteren Absatz mal liest, kann keine Rede von einem pauschalen Verbot für einen Rabatt die Reden sein:
„Händler können in ihren Shops für sämtliche Zahlungsmittel Anreizsysteme und Ermäßigungen einsetzen. Entscheidend ist jedoch,“
oder
Eine Ermäßigung ist grundsätzlich gleichbedeutend mit einem Preisnachlass. Im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln bedeutet „Ermäßigung“, dass der Händler einen Preisnachlass gewährt, wenn der Kunde ein bestimmtes Zahlungsmittel wählt. Ein Beispiel: Der Händler gewährt 10 % Rabatt, wenn der Kunde mit Kreditkarte zahlt.
Solche Ermäßigungen sind grundsätzlich weiterhin zulässig. Händler dürfen auch künftig für bestimmte Zahlungsarten Ermäßigungen gewähren, die für ihn effizienter und kostengünstiger sind.
Prinzipiell wird da zu ganz vielen Dingen erstmal die Angst geschürt oder Panik verbreitet, sie sind ja nicht aus reiner Nächstenliebe online :-). Erst wird gemutmaßt,was dies oder jenes alles für Folgen haben könnte, die “Entwarnung” kommt meist nicht mehr. Die Urteile dazu findet man dann sonstwo.
Ich hab die Nachnahmegebühren die bei DPD genau genommen Paketkosten sind, jetzt einfach anders dargestellt. Also nicht als Gebühr. Bei DHL ist es ja nochmals anders. Dort wird einmal höheres Porto verlangt und dann - ich glaube 2,50 Euro waren es - an der Haustür zusätzlich kassiert, die auf der Händlerrechnung nicht auftauchen. Die 2,50 Euro sind das einzige, was ich als Zahlungsartgebühr bezeichnen würde, weil das die Überweisungsgebühren sein sollen.
Zu dem Datenschutzgedöns hab ich aber auch noch nichts so Eindeutiges gefunden… (also wer jetzt genau was benötigt und wie das dargestellt werden soll.) Könnte man einen eigenen Post in der Smaltalkkategorie oder so aufmachen…
Naja - das schreibt bisher so auch nur ein Blog dieser bekannten IT-Kanzlei.
Und wenn man den unteren Absatz mal liest, kann keine Rede von einem pauschalen Verbot für einen Rabatt die Reden sein:
„Händler können in ihren Shops für sämtliche Zahlungsmittel Anreizsysteme und Ermäßigungen einsetzen. Entscheidend ist jedoch,“
oder
Eine Ermäßigung ist grundsätzlich gleichbedeutend mit einem Preisnachlass. Im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln bedeutet „Ermäßigung“, dass der Händler einen Preisnachlass gewährt, wenn der Kunde ein bestimmtes Zahlungsmittel wählt. Ein Beispiel: Der Händler gewährt 10 % Rabatt, wenn der Kunde mit Kreditkarte zahlt.
Solche Ermäßigungen sind grundsätzlich weiterhin zulässig. Händler dürfen auch künftig für bestimmte Zahlungsarten Ermäßigungen gewähren, die für ihn effizienter und kostengünstiger sind.
Danke für den Hinweis!
Du meinst sicherlich den Link von Toric?
Meine verlinter Artikel ist vom 29.07.2017 und der von Toric vom 02.01.2018, also viel aktueller!
Da wird, so lese ich das zumindest, die Möglichkeit eines Nachlasses bei gewissen Zahlungsarten nicht ausgeschlossen. Wäer für uns eine gute Möglichkeit!
myorivita Mein Link ist als update auf der von dir verlinkten Seite gepostet.
Aber die Ermäßigung scheint tatsächlich zulässig zu sein. Darüber denke ich mal nach. Ist ja schon ein Witz, denn unterm Strich kommt für den Kunden das gleiche raus. Man schlägt am Preis etwas drauf und am Ende kommt eine Ermäßigung. Der Kunde zahlt soviel wie vorher, nur siehts besser aus. Und damit schlägt die Politik ihre Zeit tot und unsere gleich mit…
Gewinn machen hier maximal Rechtsanwälte und Programmierer
myorivita Mein Link ist als update auf der von dir verlinkten Seite gepostet.
Aber die Ermäßigung scheint tatsächlich zulässig zu sein. Darüber denke ich mal nach. Ist ja schon ein Witz, denn unterm Strich kommt für den Kunden das gleiche raus. Man schlägt am Preis etwas drauf und am Ende kommt eine Ermäßigung. Der Kunde zahlt soviel wie vorher, nur siehts besser aus. Und damit schlägt die Politik ihre Zeit tot und unsere gleich mit…
Gewinn machen hier maximal Rechtsanwälte und Programmierer
Da gebe ich Dir in allen Punkten recht!
Zu verdanken haben wir das sicherlich auch Unternhemen und Shopbetreibern, die es in Bezug auf Zahlungskosten und Portogebühren massiv übertrieben haben. Davon habe ich auch schon welche kennengelernt!
Die ersten Nutznieser sagtst du richtigerweise sind Programmierer! Langfristig Anwälte die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.
Die Anwälte verdienen bereits vorher an der Beratung. Die Programmierer verdienen erst danach, sofern es Dinge sind, die man nicht selbst lösen kann.
Trotzdem würde ich beide Berufsgruppen nicht über einen Kamm scheren. Bei den Anwälten trifft „Verkaufen mit Schmerzen“ zu, bei den Programmierern nicht