Wie geht ihr mit dem Verbot zu Gebühren Zahlarten zum 13.01.2018 um?

Ärgerlich ist es einerseits schon, aber es sind halt Betriebskosten und man kann leider eh nichts dran ändern. Preise hochsetzen geht nicht, Versandkosten hochsetzen geht auch nicht, da heißt es anderswo einsparen. Deshalb habe ich mich von einem Siegel getrennt! Das war auch jeden Monat ne hohe Hausnummer; deckt zwar nicht die zu zahlenden Gebühren, aber immerhin etwas.

Ich denke das Problem - speziell mit den Versandkosten - ist hausgemacht bei den Händlern. Wir haben hier die Kunden falsch erzogen. Die Versandkosten sollten aus Kundensicht gering oder gar nicht vorhanden sein. Und dann fangen die Händler an sich zu unterbieten. Würde man hier als Händler selbstbewuster und vor allem geschlossen sagen, umsonst ist der Tod und Qualität hat ihren Preis, wäre einiges besser.

Die Paketdienste könnten uns gegenüber Preise vereinbaren, zu denen Mitarbeiter vernünftig bezahlt werden können und auch zuverlässiger und zur Tageszeit liefern/abholen. Das kann DHL hier z.B. nicht mehr. Lieferung und gleichzeitig die Abholung waren hier zuletzt um 18.30 Uhr. D.h. die Pakte gehen an dem Tag auch nicht mehr weg, sondern liegen über Nacht im Depo 5 km entfernt.

Bei den Produktpreisen ist es doch ähnlich. Da stellen die „Privatgewerblichen“ Preise ein, die bei dem Verbraucher völlig falsche Vorstellungen wecken.

Also wir haben das bereits im Herbst umgesetzt. Preise global um 3% rauf und 2% Skonto auf Vorkasse. Läuft wunderbar. Die vorkassen wurden dadurch viel mehr. Vor allem bei hohen warenkörben.

ein Nachteil ist bis jetzt nicht entstanden.

beim magnalister für eBay haben wir 10% Aufschlag global gegenüber den richtigen Preisen im Onlineshop eingestellt.

einen bestellrückgang konnten wir nicht beobachten. Im Gegenteil.

gruss

matthias

 

Die Quick & Dirty Variante wäre das Wort “Zahlartagebühren” gegen “Sonstige Gebühren” zu ersetzen :wink:

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Stimmt. Muss man ja nur den Textbaustein anpassen Wink

 

Haben gerade mal mit den Zahlarten experimentiert.

Gibt es auch eine Möglichkeit bei einer Zahlart einen festen Abschlag zu gewähren und einzutragen. Z.B. auf Vorkasse 2 €.

Prozentuale Abschläge habe ich gefunden, aber geht das auch mit einem festen Wert?

Bin mir nicht sicher ob dies auch für reine B2B Shops gilt ???

Wir geben bisher einen Teil der PayPal Gebühren weiter  … und möchten dies eigentlich auch so belassen. Andere Zahlarten sind kostenfrei.

Wenn ich die Meldungen richtig verstanden habe gilt das bei B2B Shops genauso!

Paypal wird die Erhebung von gebühren für die Zahlart ebenfalls verbieten!

@myorivita schrieb:

Haben gerade mal mit den Zahlarten experimentiert.

Gibt es auch eine Möglichkeit bei einer Zahlart einen festen Abschlag zu gewähren und einzutragen. Z.B. auf Vorkasse 2 €.

Prozentuale Abschläge habe ich gefunden, aber geht das auch mit einem festen Wert?

Kann das einer beantworten?

Doch ich :slight_smile: Bei den Zahlarten im Feld Auf-/Abschläge kann man auch % eintragen.

Es gibt pauschaler Auf/Abschlag, da trägt man wohl Euro ein. Bei prozentualer Auf/Abschl. eben den Prozentsatz. Hatte es kurz im Test. Aktuell habe ich mal nur bei Paypal den Zusatz, dass die Ware bei PP Zahlung nicht schneller verschickt wird. Die Ware ist generell frühestens in 4 Tagen versandfertig, daher hoffe ich, dass es bei mir reicht, die Leute von PP zu Überweisung umzuleiten. :slight_smile:

Zwischenmeldung!

Wir haben den Wert z.B. -2 bei Pauschaler Aufschlag eingegeben. Wird korrekt im Warenkorb abgezogen. Textbaustein von Aufschlag in Abschlag abgeändert und alles ist gut!

Paypal hat neue AGB und Gebühren zu nehmen ist verboten. Auch hier für Euch mal die Info vom Händlerbund die ich bekommen habe:

Online-Zahlungen in der EU – Neue Rechtslage ab 13. Januar 2018

Sehr geehrte Frau xxx,
wir informieren Sie hiermit über das Inkrafttreten der 1. Stufe der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die mit der Einführung des § 270 a BGB am 13. Januar 2018  in deutsches Recht umgesetzt wird und das sogenannte “Surcharging” in der EU verbietet.  

Was ist “Surcharging”?
“Surcharging” ist das Erheben eines Transaktionsentgeltes für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments bzw. einer bestimmten Zahlungsweise.  
 
Mit Umsetzung der Richtlinie wird in § 270a BGB das zivilrechtliche  Verbot des sog. “Surcharging”  für bestimmte Zahlungsarten oder -mittel gesetzlich im deutschen Recht festgelegt.

§ 270 a BGB

Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
Eine Vereinbarung, durch die der  Schuldner verpflichtet  wird, ein  Entgelt  für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu  entrichten , ist  unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“ 

Das bedeutet, dass Gebühren für die Nutzung der Zahlungsarten:

  • SEPA-Basislastschriften, SEPA-Firmenlastschriften und SEPA-Überweisungen  (auch wenn diese über Zahlungsdienstleister angeboten werden)

sowie der unter die Verordnung (EU) 2015/751 (MIF-VO) fallenden Kartenzahlverfahren

  • also alle  Debit- und Kreditkarten  im 4-Parteien-System* (Bsp: EC-Karte, Girocard, Mastercard, Visa) 

  nicht mehr an die Kunden weitergegeben werden dürfen.

Dem “Surcharge”-Verbot unterfallen nicht die Kreditkarten im 3-Parteien-System**, wie z.B. American Express und Diner´s Club.

* 4-Parteien-System: Bank vergibt die Kreditkarte, Banken von Händler und Kunde wirken mit
** 3-Parteien-System: Kreditkarteninstitut vergibt die Kreditkarte direkt und wickelt auch den Zahlungstransfer ab

Das  “Surcharge”-Verbot gilt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Künftig sind deshalb Vereinbarungen unwirksam, die Entgelte im vorgenannten Sinne festlegen. 
 
Ausnahme:  Für Zahlungen per Kreditkarte können gegenüber Unternehmern weiterhin Gebühren erhoben werden.

Was ist das Ziel der EU-Richtlinie 2015/2366 (Payment Service Directive II - PSD II)?
Mit der EU-Richtlinie sollen die europäischen Zahlungsdienste modernisiert werden. Unter anderem sollen Verbraucher(innen) zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren bei der Auswahl bestimmter Zahlungsarten belastet werden.

Übersicht – Gebühren / Entgelte
 

Zahlungsweise/ -mittel** Entgelt ja oder nein?**

SEPA - Überweisung nein

SEPA-Lastschrift nein

American Express ja

Diner´s Club ja

Mastercard nein: wenn Kunde Verbraucher       Ja: wenn Kunde Unternehmer        

VISA-Card nein: wenn Kunde Verbraucher       Ja: wenn Kunde Unternehmer 

PayPal nein

Nachnahme nein

bei Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie z.B. Klarna, Novalnet, Ratepay, Sofort.de (ehemals Sofortüberweisung) nein

Amazon payments nein

Was müssen Online-Händler jetzt tun?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie für die oben genannten Zahlungsweisen Entgelte in Ihrem Shop erheben und wenn ja, entfernen Sie diese bitte bis zum 13.01.2018. 

 

Nachtrag:

Nachnahmegebühren dürfen/sollen auch nicht erhoben werden, auch nicht die Angabe der Zustellgebühr die DHL erhebt. Nachnahmegebühren, die ab dem 13.01.2018 aufgrund des “Surcharching” - Verbotes wohl nicht mehr auf den Kunden umgelegt werden dürfen, zumindest ist dies strittig.

 

§ 270 a BGB für B2C verstehe ich … klar

aber B2B ist doch normalerweise durchs HGB geregelt.

Meines Verständisses nach besteht weiterhin die Möglichkeit für Geschäfte von Unternehmer zu Unternehmer ein Entgelt zu verlangen.

Ich denke der oben beschriebene § 270 BGB findet im B2B-Bereich keine Anwendung. Genauso wie das Widerrufsrecht.

Oder irre ich mich ??

das Entgeld beziehe ich auf einen Teil der mir entstehenden PayPal Gebühren

Auf telefonischer Nachfrage bei Paypal ist es zwar nicht erlaubt, es werden aber auch keine Händler gesperrt wenn sie sich nicht daran halten. Wird vermutlich ablaufen nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter. Somit bleiben bei uns die Gebühren aufrecht.  Wearing-Sunglasses  

Ich denke es ist wichtiger was das Gestz sagt, wie ein Call-Center-Mitarbeiter.

@Vitago GmbH schrieb:

Auf telefonischer Nachfrage bei Paypal ist es zwar nicht erlaubt, es werden aber auch keine Händler gesperrt wenn sie sich nicht daran halten. Wird vermutlich ablaufen nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter. Somit bleiben bei uns die Gebühren aufrecht.  Wearing-Sunglasses  

Tcha dann hat der Mitarbeiter aber das Kleingedruckte nicht vorgelesen in welchem steht das PayPal dann, sollten sie es feststellen, dir umgehend und ohne vorherige Mitteilung die Gebühren ggf. erhöhen :wink: Sperren werden sie einen natürlich nicht, sondern versuchen mehr Geld rauszuholen. War ja auch absehbar :wink:

Also von Unternehmen zu Unternehmen sollen die Gebühren laut Newsletter von unserer Recht Kanzlei nach wie vor noch erlaubt sein, da durch das Verbot lediglich der Endverbraucher geschützt werden soll. Jedoch kenne ich eigentlich keinen Fall, wo z.B. ein Grosshändler oder Hersteller dem Händler Zahlartgebühren aufbrummt. Eher noch 4% Skonto bei Vorkasse oder andere Rabatte. Aber von Gebühren weiss ich da nix.

Dann muss man eben die Preise prozentual erhöhen. Mir erschleicht sich sowieso der Verdacht, dass manche Händler mit den Tiefstpreisen z.B. bei Marktplätzen nicht rechnen können oder keine Steuer zahlen. Das vermute ich nur und ist meine eigene Meinung und keine Behauptung.

Wenn ein Produkt, welches mit Paypal bezahlt wird eh nur bei 1 Euro liegt und Versandkostenfrei ist, wie kommen dann die Kosten für die Versandtasche und Briefporto zustande? Manchmal sogar für 1 Euro Versandkosten aus China.

Ich habe ja Porto, Verpackungskosten, Druckkosten, Steuern, Zahlartengebühren, Marktplatzgebühren (viel höher als die Zahlartgebühren) usw. zu zahlen. Bei manchen Angeboten bin ich mir nicht sicher, ob der jenige richtig kalkuliert hat, oder erst nach 2 Jahren feststellt, dass er ja ständig draufgezahlt hat. Aber egal, das nur am Rande bemerkt.

Was ebenfalls wiedersprüchlich ist, sind die Preisstrategien. Warum sind bei vielen Händlern die Preise im normalen Onlineshop höher als bei den Marktplätzen? Sollte das nicht umgekehrt sein?

Wir klatschen für alle Marktplatzangebote immer die 10% auf den Preis drauf, damit der Preis im Onlineshop günstiger ist. Was ja auch normal ist. Deswegen verkaufen wir aber auch unserer Meinung nach genügend auf dem Marktplatz.

Daher mein Tipp: Preise rauf!!! und Gebühren wegmachen… Wink

 

@malzfons‍ seh ich ähnlich. Wäre generell für Preise rauf - vor allem bei den Versandkosten - wenn da jeder mitziehen würde, wäre es gar kein Problem.

Naja, wenn man ein Produkt für 500 - 1000 € Netto zB. in die Schweiz liefert und dann um die knapp 5% PayPal Gebühren neben den eh aktuellen Aktionen anfallen,

so kann man diese nicht durch 1-2 € für höhere Versandkosten aufangen … geschweige wenn es mehrere Produkte sind.

Und wenn man die häfte der Kosten weiter gibt, und dies sichtbar und nicht verschleiert zeigt … so empfinde ich dies als fair.

Bei mir sind die Kunden keine Widerverkäufer sondern Anwender !