GEO-Blocking - hier Versandkosten - wie regelt Ihr das zukünftig?

Hallo,

im Dezember tritt das Verbot des Geo-Blocking in Kraft. D. h. selbst wenn ein Shop von überall in der EU zu erreichen ist und für alle Besucher/Kunden die gleichen Artikelpreise gelten, hat man immer noch das Problem mit den Versandkosten. Denn der Kunde außerhalb Deutschlands darf nicht mehr zahlen, als der Kunde in Deutschland. (Der Händler kann allerdings sein Liefergebiet auf Deutschland beschränken.)

Man könnte also die Versandkosten für Deutschland auf das Niveau der EU-Versandkosten anheben - dann bestellt aber im leben kein Kunde aus Deutschland mehr.

Man könnte die Kosten für die Auslandbestellung auf das Niveau von Lieferungen in Deutschland senken. Dann bleiben ca. 2/3 der Versandkosten am Händler hängen.

Eine Preiserhöhung der Produkte ist ebenfalls keine Lösung. Warum sollen alle in Deutschland mehr zahlen, obwohl sich für sie nichts ändert.

Wie löst Ihr dieses Problem?

LG

 

@Toric schrieb:

Hallo,

im Dezember tritt das Verbot des Geo-Blocking in Kraft. D. h. selbst wenn ein Shop von überall in der EU zu erreichen ist und für alle Besucher/Kunden die gleichen Artikelpreise gelten, hat man immer noch das Problem mit den Versandkosten. Denn der Kunde außerhalb Deutschlands darf nicht mehr zahlen, als der Kunde in Deutschland.

Kannst Du das mal irgendwie belegen ?

*Wieder gefährliches Halbwissen*
Das mit den Versandkosten ist *MUMPITZ*

Ja: Unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du Käufer aus anderen Ländern nicht den Kauf verwehren oder andere Artikelpreise berechnen.
Das hängt u.A. aber auch wieder von der Betriebsgröße etc. ab.
Du bist aber nicht verpflichtet, einheitliche Versandkosten zu berechnen.
Du kannst theoretisch auch für Käufer aus dem Ausland den Versand ganz verweigern, und dem Käufer den Transport übernehmen lassen - also eine Variante der Selbstabholung.
Grundsätzlich gilt in Deutschland aber nach wie vor die Kontrahierungsfreiheit. Wenn ich nicht ins EU Ausland verkaufen will, mach ich es nicht.

Da wir aber eh “zu klein” sind, betrifft uns das nicht weiter  Lips-are-sealed

Ein Beleg zu dem Thema würde mich auch blendend interessieren.

Hallo,

das ist ein Missverständnis. Man darf dann für die Ware keine unterschiedlichen d.h. diskriminierenden Preise mehr verlangen (wie das viele große Player lange gemacht haben), das beinhaltet aber natürlich eben nicht die Versandkosten. Man dürfte aber ziemlich sicher bald Ärger bekommen, wenn man meint Phantasieversandkosten zur Umgehung dieser Regel erheben zu müssen. Sie dürfen und sollen aber natürlich die Kosten decken.

Meine Güte Leute, verbreitet doch nicht immer so einen haarsträubenden Unsinn.

1 „Gefällt mir“

@drakon schrieb:

Man dürfte aber ziemlich sicher bald Ärger bekommen, wenn man meint Phantasieversandkosten zur Umgehung dieser Regel erheben zu müssen. Sie dürfen und sollen aber natürlich die Kosten decken.

Und genau dazu soll es ja ein Register geben, in dem die gängigen Logistiker ihre Standardpaketpreise für grenzüberschreitenden Verkehr eintragen müssen. Damit Kunde sehen kann, wer hier der echte Abzocker ist.

@ Kulli

selbstverständlich: FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update)

@sonic
Sehe ich nicht so oder hast du eine Quelle, die etwas anderes belegt?

Dieses Geoblocking-Verbot betrifft viele Punkte, die ich aber aufgrund der Möglichkeiten und vor allem, weil Sie mich nicht betreffen, hier nicht angesprochen habe.

Ich habe konkret nach dem Thema Versandkosten gefragt.

Und hier war meine Aussage, dass man in alle EU-Länder zu den gleichen Versandkosten liefern muss. Möchte man das nicht, kann man bestimmte Länder von der Lieferung ausschließen.

Anders ist das wohl nicht zu verstehen:

"3.) Versandbedingungen

Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden.
Gehindert wird der Händler allerdings nicht daran, sein Liefergebiet zu beschränken. Kunden aus anderen EU-Ländern haben also kein Recht nach der Verordnung, eine Lieferung bis zu ihrem Wohnsitz zu verlangen, wenn das Land des Wohnsitzes nicht vom Liefergebiet des Händlers erfasst ist. Nur innerhalb des festgelegten Liefergebietes dürfen Sie nicht anders behandelt werden als Kunden, die im Liefergebiet ansässig sind."

Ich lasse mir aber gerne zeigen, wo steht, dass die unterschiedlichen Versandkosten in Ordnung gehen nach dem 3.12.18 :slight_smile:

Aus der von Dir selber verlinkten FAQ …
FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update);

Einerseits wird der Händler aber nicht daran gehindert, für den Versand ins Ausland, das zu seinem Liefergebiet gehört, höhere Preise zu verlangen als für den reinen Versand im Inland. Insofern verbietet die Verordnung nicht, dass ein Händler, der auch andere Mitgliedsstaaten zu seinem Liefergebiet zählt, für den Versand in diese Staaten höhere Versandkosten verlangt. Die Verordnung setzt erst auf der zweiten Stufe an: die höheren Versandkosten müssen für alle EU-Käufer einheitlich gelten.

Also: Für Auslandversand gelten in jedes Land die gleichen erhöhten Versandkosten.
Der letzte Satz ist doch schön schwammig formuliert.

Edit: Und noch ein Stückchen weiter unten:

IV. Dürfen für den Auslandsversand weiterhin höhere Preise angesetzt werden als für den Inlandsversand?

Ja. Zählt ein Händler mehrere Mitgliedstaaten zu seinem Liefergebiet, darf er für einen Versand ins Ausland nach wie vor höhere Versandkosten verlangen als für den reinen Inlandsversand.

Beispiel:

Ein deutscher Händler liefert nach Deutschland und Italien. Für Lieferungen nach Italien darf er die Versandkosten höher ansetzen als für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Die (höheren) Versandkosten nach Italien müssen aber EU-weit einheitlich sein und dürfen nicht je danach variieren, aus welchem Land der Kauf getätigt wird.

Weiter steht: Ich muss zwar zur Registrierung und Rechnungsstellung alle Adressen aus der EU zulassen, kann aber die Lieferadresse auf das Liefergebiet beschränken.

Da frage ich mich gerade schon, ob und wie das in Shopware abzubilden ist  Undecided

@Toric schrieb:

@ Kulli

selbstverständlich: https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html

Danke;

wenn man sich es durchliest sagt dieser Satz eigentlich alles:

" Zu beachten ist hierbei, dass sich die Verordnung explizit nur auf den Zugang zu Angeboten und den Verkauf bezieht. Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor. "

Es geht schliesslich um „Geoblocking“, sowas hatten wir noch nie auf dem Schirm…

 

Mir sagt das ganze folgendes:

Verboten: Ein Franzose sieht Euer Angebot in Frankreich zu seinen “nationalen” also französischen Versandkosten und Produktpreisen und wird nach Deutschland mit höheren Versandkosten oder anderen Preisen weitergeleitet.

 

Nachwievor erlaubt: Ein Franzose sieht Euer Angebot und wird zu dem was er sieht weitergeleitet, ohne dass sich irgendwelche Preise ändern. Was sicher zu 99% aller deutschen Shopbetreiber haben.

 

 

 

Nee kulli - richtig lesen!

Ja - es stimmt - ein Redirect ist nicht mehr erlaubt.
Aber auch:
Du darfst den Zugang zu Deinem Shop nicht auf Kunden aus Deutschland mehr beschränken - EU weit muss der Zugang & der Kauf ermöglicht werden!
Lediglich durch eine Beschränkung des Liefergebietes kannst Du den Versand auf Deutschland beschränken, nicht aber den Kauf aus z.B. Island verhindern. Der Isländer muss sich dann ggf. nur selber um den Transport kümmern.

Musste auch grad dazu lernen, dass es nicht - wie früher mal verbreitet - eine Ausnahme für Betriebe < xxx Mitarbeiter gibt.

Es wird Zeit, sich wieder einen schönen Offline-Job zu suchen *g*
[z.B. eine kleine Fica auf Mallorca mit Eseln und Schwarzschweinen]

Und ehe jetzt wieder unser Outlaw in der Steueroase und mit dem Lager in der Daten-Pampas lacht:
Dieses „Gesetz“ gilt auch für alle, die von Ausserhalb der EU in die EU verkaufen  Sticking-out-tongue

@sonic schrieb:

Nee kulli - richtig lesen!

Ja - es stimmt - ein Redirect ist nicht mehr erlaubt.
Aber auch:
Du darfst den Zugang zu Deinem Shop nicht auf Kunden aus Deutschland mehr beschränken - EU weit muss der Zugang & der Kauf ermöglicht werden!
Lediglich durch eine Beschränkung des Liefergebietes kannst Du den Versand auf Deutschland beschränken, nicht aber den Kauf aus z.B. Island verhindern

Hab ich so nicht geschrieben ! Wir machen kein Geoblocking! beschränken also unseren Shop für keinen auf der ganzen Welt (Jeder der ne *.de Adresse eintippen kann, kann es versuchen), der Franzose wie in meinem Beispiel oder in Deinem Fall Isländer kann doch ganz normal bestellen…

1 „Gefällt mir“

@sonic schrieb:

 

Es wird Zeit, sich wieder einen schönen Offline-Job zu suchen *g*
[z.B. eine kleine Fica auf Mallorca mit Eseln und Schwarzschweinen]

Und ehe jetzt wieder unser Outlaw in der Steueroase und mit dem Lager in der Daten-Pampas lacht:
Dieses „Gesetz“ gilt auch für alle, die von Ausserhalb der EU in die EU verkaufen  Sticking-out-tongue

Ätsch… ich hab noch einen Offline-Haupt-Job

Der Outlaw ist doch gar nicht mehr da, oder ? Der ist doch zu Prestashop gewechselt und kommt erst nächstes Jahr irgendwann wieder (zurück zu Shopware) Sticking-out-tongue

[Geschwafel] Meinen wir unterschiedliche? Ich mein den guten alten Vitago GmbH - und der ist noch munter hier unterwegs[/Geschwafel]

jaja den, aber da gibt es diese Diskussion:

https://forum.shopware.com/discussion/56290/neues-lager-schlechtes-internet-login-probleme

Das mit den Versandkosten finde ich so im Text der Verordnung nicht.

Da steht unter Artikel 5 Absatz 1:

Einem Anbieter ist es untersagt, im Rahmen der von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden, des Standorts des Zahlungskontos, des Ortes der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsorts des Zahlungsinstruments innerhalb der Union unterschiedliche Bedingungen für einen Zahlungsvorgang anzuwenden, sofern

Und wenn ich unter Artikel 2 Begriffsbestimmungen gucke, dann steht bei Absatz 5:

„Zahlungsvorgang“ einen Zahlungsvorgang im Sinne von Artikel 4 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2015/2366; 

Und wenn ich da gucke, dann steht da:

„Zahlungsvorgang“ die bzw. den vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Zahlungsempfänger ausgelöste(n) Bereitstellung, Transfer oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger;

 Hat mit dem Versandkosten und gleicher Höhe für alle EU-Länder also gar nichts zu tun.

Aber ich darf ja z.B. Frankreich und Italien aus meiner Länderliste streichen. Wenn ich nicht in diese beiden Länder liefern will oder kann. Es ist keine Pflicht jedes EU Land zu beliefern.

 

Stimmt, liefern musst Du nicht in das Land. Du MUSST aber Bestellungen aus allen EU-Ländern annehmen und durch “Selbstabholung” oder Lieferung an eine Adresse in den Ländern, in die Du lieferst (“Liefergebiet”) einen Versand anbieten, damit der Besteller von dort aus eine “Lieferung an seine Adresse selber organisieren kann.” - also zumindest eine Möglichkeit anbieten, im Inland eine Zustellung/Abholung zu organisieren. Du darfst technisch keine Bestellung aus beliebigen EU-Ländern unterbinden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die gelistet werden. Wenn Du nur nicht nach “Frankreich und Italien” lieferst, muss der Italiener dennoch bei Dir bestellen können und kann es von Dir nach Österreich liefern lassen.
Knackpunkt ist eher: Lieferst Du in verschiedene EU-Länder, müssen nach Leesart obiger it-Kanzlei die Versandkosten in alle Länder gleich hoch sein. Also egal, ob Du ein paar km rüber nach Tschechien oder per Flieger zu den Baleraren lieferst.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R0302

@sonic schrieb:

Weiter steht: Ich muss zwar zur Registrierung und Rechnungsstellung alle Adressen aus der EU zulassen, kann aber die Lieferadresse auf das Liefergebiet beschränken.

Da frage ich mich gerade schon, ob und wie das in Shopware abzubilden ist  Undecided

Bis jetzt geht das nicht! Da müsste Shopware noch etwas basteln.

Bzgl. der Versandkosten die einheitlich sein sollen frage ich mich wie das gehen soll? Ich zahle und nehme je Land andere Versandkosten. Nimmt man dann pauschal 20 Euro in die EU? Und dann  muss man  noch ne Abholstation einrichten? Wer denkt sich so einen Mist aus?  Frown