Knackpunkt ist eher: Lieferst Du in verschiedene EU-Länder, müssen nach Leesart obiger it-Kanzlei die Versandkosten in alle Länder gleich hoch sein. Also egal, ob Du ein paar km rüber nach Tschechien oder per Flieger zu den Baleraren lieferst.
Versteh ich immer noch anders. Es muss für alle EU-Bürger der Versand nach Italien gleich viel kosten. Man darf da keine Unterschiede machen. Ich interpretiere das so, daß man aber selbstverständlich für alle EU-Bürger, um bei deinem Beispiel zu bleiben, auf die Balearen einen anderen Tarif wählen kann.
Liest hier ein Anwalt mit, der da mal hilft beim interpretieren?
Sollte Deine Sichtweise zutreffen, wäre der grenzüberschreitende Handel tot, denn dann müsste ich für jeden Auslandsversand den teuersten möglichen Tarif einstellen (irgendeine griechische Insel oder so). Das kann unmöglich gewollt sein.
Sollte Deine Sichtweise zutreffen, wäre der grenzüberschreitende Handel tot, denn dann müsste ich für jeden Auslandsversand den teuersten möglichen Tarif einstellen (irgendeine griechische Insel oder so). Das kann unmöglich gewollt sein.
Beispiel:
Ein deutscher Händler liefert nach Deutschland und Italien. Für Lieferungen nach Italien darf er die Versandkosten höher ansetzen als für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Die (höheren) Versandkosten nach Italien müssen aber EU-weit einheitlich sein und dürfen nicht je danach variieren, aus welchem Land der Kauf getätigt wird.
So verstehe ich das: Versandkosten nach Italien z.B. 10 Euro. Berechnet wird Lieferland und nicht Rechnungsland. Egal wo der Käufer herkommt, z.B. aus Polen und Lieferland ist Italien - kostet es 10 Euro. Also kann ich nach Spanien höhere Versandkosten nehmen als Italien, muss aber für jeden EUler dann gleich sein auch wenn der aus Frankreich bestellt.
Ist im Prinzip nicht anders als vorher, nur muss man irgendwie die Lieferländer einschränken können. Das wäre eine Aufgabe die Shopware machen müsste.
IX. Muss der Händler zwingend Abholmöglichkeiten im Liefergebiet anbieten?
Nein, auch dazu ist er nicht verpflichtet. Bietet er diese Möglichkeit, etwa in seinen Geschäftsräumen, freiwillig an, muss die Abholung aber inländischen und ausländischen europäischen Kunden zu den gleichen Bedingungen ermöglicht werden.
Wenn jemand kein stationäres Geschäft hat, also reiner Onlinehandel und er keine Möglichkeiten hat und keine Abholung anbietet oder anbieten will, kann man ihn ja nicht dazu zwingen.
Ich hoffe ich hab das so richtig verstanden, je mehr verschiedene Seiten man liest, desto verunsicherter wird man wieder.
Ich kann mir nicht vorstellen dass man gezwungen wird alle EU Länder in der Länderliste der Registrierung bei der Bestellung anzeigen zu müssen.
ich denke da sollte man mal warten bis von it Kanzlei der Newsletter zu kommt mit Fragen und Antworten.
bei den Versandkosten habe ich aber tatsächlich 14€ als DHL Paket als Porto in alle EU Länder drin. Das kommt bei uns auch hin. Da kann man bei DHL schon so was aushandeln damit die Preise etwa gleich sind. Nur haben wir dann eben keine Gewichtstaffelung. Es kostet das 1 kg Paket genauso viel wie das mit 30 kg.
Ich habe es so verstanden, dass wenn z.B. jemand aus Spanien bestellen will (vorausgesetzt man hat Spanien in der Länderliste), und lässt sich das nach Italien liefern, dann muss demjenigen der gleiche Versandkostenpreis angezeigt werden, als wenn jemand aus Portugal bestellt und lässt es sich ebenfalls nach Italien liefern. Das macht auch Sinn. Das verstehe ich unter Geoblocking. Oder das immer die gleichen Shoppreise angezeigt werden, egal aus welchem EU Land der Kunde ins Internet geht.
So wie @artep es schreibt, kann man es auch interpretieren - darum ja auch die Meinung oben zum Text der IT-Ich-Produziere-Panik-Rechtskanzlei: sehr schwammig formuliert.
Würde auch Sinn machen, nur sinnhaftes Denken kann man ja im EU-Parlament in Sachen „Internet“ nicht erwarten, wäre doch schon sehr kompex gedacht.
Erstaunlich, dass die üblichen Schreier wie Händlerbund etc. zu dem Thema recht schweigsam sind.
Letztlich wird es wohl wieder von Gericht zu Gericht anders interpretiert werden. Und das ist wieder ein gefundenes Fressen für die Abmahner…
Unabhängig davon wird man faktisch ein „Liefergebiet“ definieren und ggf auch den Checkout anpassen müssen.
Kunde gibt seine Adresse irgendwo aus der EU ein
Ist Kundenandresse nicht im „Liefergebiet“, MUSS er eine gesonderte Lieferadresse irgendwo im „Liefergebiet“ angeben.
Egal wie: Die Erstaussage ist - wie auch immer man das mit den Versandkosten liest - nicht korrekt. Ich MUSS innerländisch 100% NICHT die hohen Versandkosten wie für „ins Ausland“ angeben.
Als Zwangsmitglied der IHK werden wir diesbezüglich mal wieder eine Auskunft von einem IHK-Berater anfordern.
Ist ja noch ein wenig Zeit.
Das mit den gleichen Versandkosten ginge ja gar nicht. Wenn man z.B. mit Spedition verschicken muss. Jedes EU Land hat ja eigene Maut und Autobahngebühren. Die Entfernung spielt ja auch die größte Rolle. Daher müsste die EU ja, sollte es mal soweit kommen, diese Kosten in jedem EU Land gleich machen. Bezüglich der Entfernung kann aber selbst die EU nichts ändern und die Länder näher zusammenführen. Da müsste wohl eher ein Erdbeben dafür Sorge tragen.
Habe nachgefragt bzgl. der Versandkosten ob diese nun vereinheitlicht werden. Die Antwort darauf: Nein, denn verschiedene Versandkosten sind ja nicht diskriminierend, sondern objektiv gerechtfertig (vgl. Art. 4 Abs. 2 Geoblocking-VO).
Also genau wie ich das oben schrieb. Und eine Abholung muss man auch nicht anbieten, wenn man diese nicht im Inland anbietet. Wenn doch, muss auch für Ausland eine Abholung angeboten werden.
Im Prinzip müssten jetzt nur die Lieferländer eingeschränkt werden können. Mal sehen was SW dazu sagt/meint/tut.
Ich kämpfe mich noch durch diverse Texte und unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Bin noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis bzgl. der Höhe gekommen. Eine Anfrage an die IHK stelle ich nächste Woche mal.
Die Lieferländer müssten nicht eingeschränkt werden. Die schränkst du ja bereits bei der Länderauswahl bei den Versandkosten ein.
Die Rechnungsanschrift ist das Problem. Dort können nämlich nur Lieferländer ausgewählt werden. Da muss eine eigene Einstellmöglichkeit geschaffen werden, so dass man alle Länder der EU auswählen kann – oder auch Länder der Nicht-EU.
Aktuell habe ich das Problem mit Kunden aus der Schweiz, die nach Konstanz liefern lassen. Die wählen halt Lieferland Deutschland aus, geben die Schweizer Anschrift an und ich ändere im Backend das Land. Blöde Situation.
Also unabhängig von dem neuen Gesetz, absolut notwendig.
Da muss @shopware dringend was tun. Gibt’s schon ein Ticket dazu?
Bzgl. Abholung verstehe ich das so, dass ich lediglich den anderen EU-Bürgern gestatten muss, mit privaten PKW oder ÖPNV zu mir zu fahren , um die Bestellung abzuholen, wie ich es derzeit bei den deutschen Kunden auch anbiete.
Nachnahmeversand darf ich nicht mehr nur auf Deutschland beschränken, sondern muss EU-weit möglich sein oder eben gar nicht.
Ob man Registrierungsländer erweitert, oder Lieferadressen beschränkt - es ist das Gleiche. Was @Toric zu den Rechnungs- und Lieferadressen schreibt, ist aber falsch!
Es wird in der Registrierung nicht das angeboten, was im Versand hinterlegt wird.
Es wird das angeboten, was unter den Grundeinstellungen => Shopeinstellungen => Länder aktiviert ist.
In den Versandarten wird dann wieder zugewiesen, zu welchen Lieferländern diese jeweilige Versandart erlaubt ist.
Man kann also sehr wohl ein Land für die „Rechnungsadresse“ freischalten, aber dem Land ist nicht unbedingt eine Versandart zugewiesen.
Ich habe zwei Links angegeben, der erste zu Moritz sein Ticket. Im zweiten wird obiges exakt so abgebildet und führt zum „deadlock“ bei der Gastbestellung.
Direkt im Beitrag über toric - das zweite Ticket hätte also nicht sein brauchen… DIREKT IM BEITRAG DRÜBER…
Das ist wieder so ein klassiches Thema, wo alle mitreden, aber keiner mal liest, was man verlinkt.
Ich bin 100% bei @artep - und bis auf die technische Umsetzung, wo Moritz ja dran ist - ist das Thema für mich jetzt auch durch.
Ich hatte auch den Link zur Verordnung geteilt, könnte man sich ja auch mal durchlesen…
Man kann also sehr wohl ein Land für die „Rechnungsadresse“ freischalten, aber dem Land ist nicht unbedingt eine Versandart zugeweisen.
Genau! Das geht ja jetzt schon ohne weiteres, nur… wenn der Kunde erst im Checkout merkt dass eine Lieferung nicht möglich ist, ist der mehr als gefrustet. Und dann kommen wieder E-Mails mit „warum kann ich nicht bestellen?“ und dann ist der Shopbetreiber gefrustet. Das Szenario hatte ich als ich die Schweiz rausgeschmissen habe.
Schöner wäre es, wenn bei der Registrierung und zwar nach der Länderauswahl dem Kunden mitgeteilt würde, dass eine Lieferung in dieses Land nicht möglich ist.
Den Ticketbeitrag von Sonic hatte ich übersehen, Browserfenster nicht aktualisiert. Deshalb hatte ich auch gefragt, ob es dafür schon ein Ticket gibt, bevor ich es angelegt habe. Über die Suche bei den Tickets wurde mir auch nichts Passendes Angezeigt. Folglich habe ich auch den weiteren Forenbeitrag von Sonic nicht gesehen.
Bei den Ländern in den Grundeinstellungen habe ich jetzt den Fehler gefunden. So kann ich jetzt weitere Registrierungsländer zulassen, auch wenn nicht alle Lieferländer sind. Das Problem ist dann wie von Sonic beschrieben.
Also warten wir, bis SW das Problem löst.
@Petra der Zusatz wäre auf jeden Fall wichtig. Ich kann bei den Grundeinstellungen -> Länder den Zusatz (kein Lieferland) manuell ergänzen. Eigentlich reicht das aus, wenn die technische Lösung aus dem weiteren Beitrag von Sonic umgesetzt ist. Oder überseh ich was?
@Petra der Zusatz wäre auf jeden Fall wichtig. Ich kann bei den Grundeinstellungen -> Länder den Zusatz (kein Lieferland) manuell ergänzen. Eigentlich reicht das aus, wenn die technische Lösung aus dem weiteren Beitrag von Sonic umgesetzt ist. Oder überseh ich was?
Ja natürlich kannst Du bei Ländern bei Beschreibung einen Hinweis reinschreiben, nur der wird erst auf der Kassenseite ganz unten angezeigt. Und das und erst da sollte ja vermieden werden, nach meinen Vorstellungen.
I. Wer trägt die Versandkosten, wenn ein ausländischer Verbraucher dem Händler gegenüber den Kaufvertrag widerruft?
Weil die Geoblocking-Verordnung die dem Widerrufsrecht zugrunde liegende Verbraucherrechte-Richtlinie unberührt lässt (Erwägungsgrund 28), richtet sich die Versandkostentragung für deutsche Händler nach [§ 357 Abs. 2 Satz 1 BGB](javascript:void(0) für die Hinsendekosten und nach [§ 357 Abs. 6 BGB](javascript:void(0) für die Rücksendekosten. Danach gilt, dass der Händler (auch) dem ausländischen Verbraucher im Widerrufsfall die Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten hat. Rücksendekosten muss der Händler demgegenüber nicht tragen, wenn er den Verbraucher darüber in der Widerrufsbelehrung unterrichtet hat. Übernimmt der Händler demgegenüber die Kosten der Rücksendung freiwillig oder hat er nicht hinreichend über die Abwälzung unterrichtet, muss er die Kosten auch gegenüber dem ausländischen Verbraucher übernehmen.
das heisst wenn ihr bisher kostenlose Retouren anbietet kann es sehr teuer werden wenn aus dem Ausland jemand was zurück schickt.
Und Versandkosten sind davon null betroffen. Ich kann weiterhin Nach Österreich 12€ nehmen und für Versand nach Spanien 15€ für das gleiche Produkt.
Es geht nur um Geoblocking, das heisst ich darf wenn ich mehrere Shops habe einen Österreicher nicht nach Österreich schicken(Shoptechnisch) sondern er muss in meinem deutschen Shop bestellen dürfen.
Ja natürlich kannst Du bei Ländern bei Beschreibung einen Hinweis reinschreiben, nur der wird erst auf der Kassenseite ganz unten angezeigt. Und das und erst da sollte ja vermieden werden, nach meinen Vorstellungen.
Das wäre natürlich der Idealfall. Wie das aussehen könnte, muss ich mir mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Auf der Versandkostenseite unter Service kann ich natürlich alles angeben, das liest eben nur niemand.
Im Formular bei der Registrierung oder Gastbestellung könne ich auch vorerst selbst den Hinweis unterbringen mit *-Zusatz, dass bei Bestellung aus diesen Ländern zwingend eine andere Lieferanschrift angegeben werden muss. Dazu einen Link zu der Seite mit den Lieferländern.
Da ich sowieso in die komplette EU liefere, hab ich da bzgl. der Verordnung wenig Stress. Allerdings würde ich es gerne für meine Schweizer Kunden angeben.
Und ehe jetzt wieder unser Outlaw in der Steueroase und mit dem Lager in der Daten-Pampas lacht:
Dieses „Gesetz“ gilt auch für alle, die von Ausserhalb der EU in die EU verkaufen
Der Outlaw ist doch gar nicht mehr da, oder ? Der ist doch zu Prestashop gewechselt und kommt erst nächstes Jahr irgendwann wieder (zurück zu Shopware)
NOCH sind wir hier.
Da irrst du dich. Das Gesetz mag zwar vielleicht auch für uns gelten, nur müssen wir uns nicht daran halten. Wir halten uns auch nicht an den verbotenen Aufschlag für Paypalgebühren und einigen anderen Gesetzen die wir für unnötig halten. Klar könnte man uns abmahnen oder eine Klage einreichen. Aber jetzt mal ehrlich: Jeder Anwalt der einen Kunden dazu ratet eine Klage in einem Land anzustreben wo fast jeder Staatsanwalt und Richter korrupt ist, berechtigte Klagen einfach so abgewiesen und eigestellt werden, kann nicht bei trost sein und sollte man die Lizenz entziehen. Das ganze würde nicht nur Unsummen verschlingen (Rechtsschutz blockt bei diesen Ländern ab) sondern die Chancen stehen bei gleich null.
Wir machen also weiter wie bisher.
Und für all diejenigen die es schon vergessen haben. Wir haben auch eine Firma in Österreich, auch da halten wir uns nicht an alle Gesetze. Und jetzt stellt euch mal vor, es gibt uns immer noch *unglaublich* und dass schon seit fast 3 Jahrzehnten. Der Unterscheid ist nur, wir sind nicht so Hosenschei…er wie viele hier.