Hallo zusammen, ich habe ein ganz merkwürdiges Phänomen: Im einem 4.0.8er Shop habe ich Artikel mit 7%, 19% und 0% Mehrwertsteuer. Letzteren Satz habe ich zusätzlich zu den vorhandenen bei den Steuern eingetragen und er lässt sich Artikeln auch problemlos zuweisen. Bei den Versandkosten soll sich nun der (Versandkosten-)Steuersatz am höchsten MWst.-Satz im Warenkorb orientieren. Leider habe ich die Auswahl gar nicht, obwohl es im Screenshot in der Doku zu sehen ist. Ich kann nur fix 19%, 7% oder 0% wählen. Gibt es eine Kombination, bei der diese Auswahl evtl. nicht möglich ist oder habe ich hier einen Bug in der 4.0.8 gefunden? Gruß Stefan
Hi Das wäre aber steuerlich falsch, sich am höchsten Steuersatz zu orientieren. Die Versandkosten müssen anteilig korrekt zum jeweiligen Steuersatz aufgeteilt werden.
Hi auch, das glaub ich nicht! “Anteilig” ist meines Wissens auch falsch - der Steuersatz, der in einer Rechnung überwiegend verlangt wird, ist maßgebend, soweit ich weiß - bin allerdings kein Steuerfachmann.
Lektüre für alle die unwissend durchs leben schreiten nur zum beispiel der Link http://www.onlinesteuerrecht.de/home/in … &Itemid=33 Jeder guter Steuerberater hätte Sie schon lange auf diesem Zustand darauf hinweisen müssen. Selbst Shopware weiss es seit der Version 3 und hat es bis zum heutigen Datum nicht geschafft dies auch umzusetzen.
Vielen Dank für den aufklärenden Link. Komplizierter wrd es allerdings noch, wenn man bwerücksichtigt, dass DHL meines Wissens steuerbefreit ist - sollte dann gar keine MwSt. berechnet werden?? Zurück zum Shopware-Problem: Tatsächlich gibt es wohl den Eintrag „Höchster Steuerbetrag“ bei den Einstellungen für die Versandkosten nicht mehr. In meiner Demoinstallation (4.0.8) und auch unter shopwaredemo.de (4.0.5) nachvollziehbar. Die bereits eingetragenen Versandarten haben im entsprechenden Feld stehen: „höchster Steuersatz“. Klappt man aber das Auswahlfeld auf, ist dieser Menuepunkt gar nicht (mehr) da! Was nun? Da muss doch seitens shopware was geändert worden sein - hoffentlich nicht ohne Grund!? Tschö Ralf
Hallo Ralf Erstmal zu deine Frage DHL ( ist steuerbefreit), DHL stellt dir eine RE ohne Mwst aus zb. für Paket bis 10 kg für 5,20 €. Das ist auch so korrekt. Aber du musst deinen Kunden eine RE mit Steuer erstellen, wenn du Unternehmer bist und nicht unter §19a fällst. Das würde bedeuten das du die 5,20 € + deine Mwst an den Kunden in Rechnung stellst ohne Verlust zu verbuchen. Stellst du deine RE falsch aus ,wenn du 2 Steuerarten ( 7+ 19 %) hast und nicht korrekt aufgeteilt,hat der Kunde anspruch auf den gesamten Steueranteil den du Ihn falsch ausgewiesen hast und das verfällt erst nach 2 Jahren. Falls du auch Rechnungen im eingang hast die falsch den Steueranteil bei den Versandkosten berechnet haben, werden die bei einer Betriebsprüfung komplett nicht anerkannt und du must die Steuer selber an das FA nachzahlen. Zu deiner eigentliche Frage. Höchster Steuersatz ist in Shopware 4.08 ( meine Version) auch noch komplett aktuell vorhanden.
Hi Frank, nochmals Danke für die Erklärungen - ich versteh’s nicht wirklich, aber das muss ich auch nicht, ich mach’s halt nach KUndenanweisung Aber bez. „höchster Steuersatz“: Im DEmoshop eine neue Versandart anlegen mit zunächst 19% oder 7% und abspeichern. Danach nochmals aufmachen/bearbeiten -> eine Auswahl „höchster Steuersatz“ ist nicht möglich im Auswahlmenue. Das kann doch nicht nur bei mir so sein? Tschö Ralf
Wenn du eine neue Versandart wählst steht schon von alleine im Steuersatz "Höchsten Steuersatz berechnen drin, wenn du aufklappst stehen dort deine hinterlegten Steuersätze zb. 0%, 7%, 19 % drin. Die solltest du dann nicht anwählen und speichern. Shopware wählt dann alleine den 19% Steuersatz aus. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Viele Grüße
Hallo schon wieder, “höchster Steuersatz” beudeutet ja, dass innerhalb eines Warenkorbs JEWEILS der höchste Steuersatz auf die Versandkosten angewendet wird, also: Warenkorb mit 7%-Lebensmitteln gefüllt -> Versandkosten ebenfalls 7% Warenkorb mit 19%-Waren gefüllt -> Versandkosten ebenfalls 19% Setzt man hingegen die Versandkosten starr auf 19%, werden die Versandkosten stets mit 19% berechnet, auch wenn nur 7%-Artikel im Warenkorb sind. Dass in shopware eine VORauswahl “höchster Steuersatz” besteht, hab ich gesehen. Dass man bei versehentlicher Auswahl von 19% aber nie mehr zurückgehen kann, muss ein kleiner Fehler innerhalb des Shops sein. Tschö Ralf
Ich darf nochmal zusammen fassen: - Offensichtlich gibt es grundsätzlich einen Bug bei der Auswahl von „höchster Steuersatz“ ab spätestens Version 4.0.5 (?) - Offensichtlich ist es bei unterschiedlichen Steuersätzen im Warenkorb nicht zulässig, den höchsten Steuersatz zu nehmen. Stattdessen müsste die Steuer der Versandkosten anteilig aufgeteilt werden, was Shopware weder in Version 3 noch 4 abbilden kann. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein SW Shop mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen (, die nicht so unüblich sind,) nicht rechtssicher betrieben werden kann?
[quote=“tschersich”] - Offensichtlich gibt es grundsätzlich einen Bug bei der Auswahl von “höchster Steuersatz” ab spätestens Version 4.0.5 (?) [/quote] Ja. Wobei das Problem schnell zu beheben ist, es geht nur um das Dropdown-Menue: Dieses beinhaltet nur noch die Auswahl 7% und 19%. Die Berechnungen/Programmlogik für den dritten Punkt “höchste Steuersatz” sind allerdings alle noch da und funktionieren, soweit ich das sehe. Zu diesem Steuerkram kann ich nicht wirklich was sagen. Vermutlich wie üblich: 1 Steuerberater, 3 Meinungen Tschö Ralf
Für die Nachwelt: Habe das gleiche Problem gehabt und wollte “höchster Steuersatz” eintragen, habe es jedoch nicht im Dropdown gefunden. Damit man dies dennoch erreicht, muss man einfach alles darin markieren und entfernen. Wenn nichts in dem Feld steht, springt dieses automatisch auf “Höchster Steuersatz”.
Hallo, [quote]… - Offensichtlich ist es bei unterschiedlichen Steuersätzen im Warenkorb nicht zulässig, den höchsten Steuersatz zu nehmen. Stattdessen müsste die Steuer der Versandkosten anteilig aufgeteilt werden, was Shopware weder in Version 3 noch 4 abbilden kann. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein SW Shop mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen (, die nicht so unüblich sind,) nicht rechtssicher betrieben werden kann?[/quote] Ja, das stimmt. Aber Erleichterung, denn ich habe im issuetracker entdeckt, dass Shopware das Problem lösen möchte. Anteilige Mehrwertsteuerberechnung auf Nebenleistungen. (Problem 2) Jetzt hoffe ich, dass das auch richtig gemacht wird, denn nicht nur Versandkosten sind Nebenleistungen. Zum Beispiel auch Nebenleisunten sind: Verpackungskosten und bestimmte Gebühren, wie die Nachnahmegebühr. Der Status der Bugmeldung im issuatracker steht auf „gelöst“. Was das bei shopware bedeutet, weiß ich nicht. Kommt bald, oder kann das noch Monate dauern? Jetzt hoffe ich doch nicht, dass die Umsetzung wichtiger rechtlicher Spielregeln bei Shopware immer so lange dauert. Denn die Regelung ist viele Jahre alt. Viele Grüße
Hallo, gibt es hierzu schon neuere Informationen ? Ein Feedback von Shopware wäre sehr erfreulich. Vielen Dank
Hallo,
Frage (an Shopware):
Im Issuatracker
https://issues.shopware.com/?status=5&swversion=5.1.2&_ga=1.56744812.797533112.1462520619#/issues/SW-13248
steht unter “Lösung”:
“Wird nicht korrigiert”
Kann ich davon ausgehen, dass diese Antwort sich nur auf die älteren Shopwareversionen bezieht und nicht auf Shopware 5? denn dort
http://forum.shopware.com/discussion/comment/151866/#Comment_151866
wurde gesagt, dass an einer Lösung gearbeitet wird.
Neben dieser Frage schließe ich mich der Frage meines Vorredners an:
Ist es inzwischen möglich, eine Zeitangabe zu machen, wann dies möglich sein wird?:
Anteilige Berechnung der Steuern auf Nebenkosten bei Mischkörben?
Danke und Grüße