Und schon wieder was zum Ärgern!

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen nur mit Erklärung zulässig: Link

mich betrifft es nicht da ich ein österreicher bin, aber soweit ich das verstehe geht es da ja nur um einführungspreise. hast in einem shop eine angebot nur weils halt ein angebot ist sehe ich da kein problem.

Jep, hast Du Recht! Nur für Einführungspreise! Trotzdem wird man langsam sauer, wenn Shopbetreibern immer wieder neue Knüppel zwischen die Beine geschmissen werden. Bald dürfen wir gar nichts mehr ohne mit einem Bein im Knast zu stehen! :frowning:

ja da hast du absolut recht, aber grossteils sind alle geschäftsleute selber schuld weil sie sich gegenseitig vor gericht zerren. ist ja voll primitiv wenn man immer wieder hört einer klagt den anderen weil er einen wettbewerbsnachteil hat. selbst zu BLÖD um auf gute ideen zu kommen, aber die anderen anzeigen :thumbdown: