Hallo zusammen, ich möchte zeitlich begrenzte Preisnachlässe bei einigen Produkten anbieten. Natürlich ist das mal wieder rechtlich gesehen alles nicht so einfach :wtf: Soweit ich nachgelesen habe, gibt es gewisse Richtlinien, die bei Nichtbeachtung oder falscher Umsetzung zu Abmahnungen führen. Quellen: http://www.it-recht-kanzlei.de/durchges … reise.html http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 … rt-werden/ Konkret: Auf Hersteller-UVP kann ich nicht zurückgreifen und es handelt sich auch nicht um Neue Artikel mit Einführungspreisen. Also bleibt mir nur, den Artikel zeitlich begrenzt anzubieten und den Zeitrahmen, z.B. „01.02.2012 bis 29.02.2012“ kenntlich zu machen. Auf der Artikeldetailseite liesse sich das ja so z.B. so lösen: Datei: \frontend\detail\data.tpl [code] {if $sArticle.attr2}
{se name=‚DetailPseudoPriceTime‘}{/se}
{$sArticle.attr2}
{/if} [/code] …plus ein paar CSS Anpassungen und man hat das Ganze zwischen Bestellnummer und dem Preis auf der Artikeldetailseite unter dem Warenkorb-Button stehen. Und eben nur, wenn im attr2 der Zeitraum eingetragen ist - im Textbaustein dann z.B. „Aktionszeitraum“ oder so etwas. Fragen: 1. Ist das richtig und ausreichend? 2. Was ist mit Aktionsbannern zu einem solchen Artikel z.B. auf der Startseite? Müssen hier ebenfalls Normaler Preis, Aktionspreis und ggf. weitere Angaben gemacht werden? 3. Müssen solche „Aktionsangaben“ auch im Warenkorb, Merkzettel und gar auf der neuen „Kassenseite“ (Button-Lösung) auch gemacht werden? 4. Muss zu solchen zeitweiligen Aktionen noch ergänzende Zusätze in den AGB oder Kunden-FAQ-Seiten usw. gemacht werden? Wie händelt Ihr das, mal ganz rechtsunverbindlich gefragt? Vielleicht hat der Eine oder Andere ja schon praktische Erfahrung damit, ohne das ich damit jetzt zum Rechtsanwalt muss… Grüße rattaui