Pseudopreis nur mit Erklärung zulässig

Hab hier diesen Blog Eintrag gefunden Pseudopreis nur mit Erklärung zulässig Wie kann ich denn bei den Pseudopreisen einen Zeitraum angeben wie lange das Angebot gültig ist? Unterstützt das Shopware überhaupt? Jemand eine Idee dazu

Hallo, da steht doch unten, dass der statt-Preis zulässig ist? [quote]Das OLG Düsseldorf (Urteil v. 29.06.2010 – I-20 U 28/10) sah die Werbung mit durchgestrichenen statt-Preisen im Online-Handel übrigens als zulässig an. Es begründete sein Urteil überzeugend damit, dass ein Verbraucher unter dem durchgestrichenen Preis nichts anderes verstehe, als den früher vom Händler verlangten Preis.[/quote] Du kannst das „statt“ in Shopware aber auch durch „ehem. Shoppreis“ oder auch „UVP“ ersetzen. Das sind ja Textbausteine. Meiner Info nach ist das rechtlich also generell in Ordnung. Sebastian

Hi, hier kannst Du das ausführlich lesen: http://www.it-recht-kanzlei.de/durchges … reise.html