Rechtssicherheit des Wartungsmodus

Hallo zusammen,

unabhängig von einem glücklicherweise noch nicht eingetretenen Fall frage ich mich derzeit trotzdem inwieweit der innerhalb von Shopware aktivierbare Wartungsmodus rechtssicher ist.

Soweit mir bekannt ist, wird der Zugriff auf die Shopware-Instanz im Wartungsmodus weitestgehend eingeschränkt. Dies betrifft hierbei dann auch Content Seiten wie das Impressum, die AGBs und die Datenschutzerklärung.

Eine direkte Möglichkeit in der Funktionalität des Wartungsmodus genau diese Seiten für eine Erreichbarkeit weiterhin bestehen zu lassen gibt es leider nicht.

Natürlich ist davon auszugehen, dass der Wartungsmodus oftmals nur eine kurze Zeit Anwendung findet. Doch der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Wehe dem, wenn ein Mitbewerber zu genau dieser Zeit versucht einem dann Steine in den Weg zu legen und rechtlich dagegen vorgeht, weil das Impressum nicht erreichbar war.

Wie seht ihr das?

Gruß Patrick

  1. wie du schon sagst wird dieser im Regelfall nur kurz aktiviert

  2. Zu so vielen Verstößen (wo sich die Konkurrenz/Abmahner stören könnte) kann es gar nicht kommen da ja nichts auf der Webseite zu sehen ist außer der Hinweis des Wartungsmodus.

Ich habe da keine Bedenken. Aber ein IT-Anwalt kann hier Klarheit schaffen.

Hi @pemmler

der Wartungsmodus ist bei vielen Shopware-Versionen im Standard nicht rechtsicher, das stimmt. Kann sein, dass sich dies mit einer aktuellen Version geändert hat. Jede Webseite muss ein Impressum & ggf. Datenschutzerklärung haben! Wenn du den Wartungsmodus verwenden willst, musst Du die “Wartungsmodusseite” mit allen notwendigen Angaben versehen - Datenschutz, Impressum. Müsste über einen Textbaustein gehen oder man ergänzt das Template.

Ist allerdings ein alter Hut bei Shopware und ich rate allen meinen Kunden diesen nicht zu benutzen. Ein htaccess Schutz ist, aus meiner Sicht,  der richtige bzw. bequemere Weg und eigentlich funtkioniert Shopware dort auch ohne Probleme. Schwierigkeiten kann es nur dann geben, wenn externe Dienstleister auf die API . zugreifen sollen oder ein ähnliches Szenario. Da müsste man dann die Credentials zusätzlich übertragen. Wenn der Zugangsschutz von Seiten des Hostinganbieters über einen anderen Mechanismus realisiert wird, kann es allerdings schon zu Problemen kommen. 

 

Anstatt zu raten wäre es doch leichter es mal selbst zu testen. Im Wartungsmodus ist der Footer mit dem Link zum Impressum aktiv. Ein Impressum wird normalerweise schon bei der Installation angeboten, Stichwort wizzard.

Ja. Der Link ist da, beim Klick kommt aber der Wartungshinweis. 

stimmt. kurios. mir noch nicht aufgefallen.

Es ist notwendig, dass der Impressum-Link wieder auf die “Wartungsseite” führt. Die Shopsoftware könnte das Impressum nur an der Id erkennen, aber die entsprechende Seite könnte theoretisch auch mit einem anderen Inhalt gefüllt sein, ebenso die Datenschutzhinweise. Letztlich sind beide nur frei editierbare Shopseiten, die aus Komfortgründen bereits an den entscheidenden Stellen des Templates von Shopware verlinkt wurden. Im Wartungsmodus braucht man sich nur um die Darstellung der Wartungsseite inhaltlich kümmern, das muss aber auch zwingend gemacht werden. Die beiden Möglichkeiten stehen ja oben.

 

 

Ja, richtig. Allerdings würde ich davon ausgehen, dass 99% der Shopbetreiber das Impressum und weitere Rechtstexte auf der Standard-ID haben. Wenn man diese also aus dem Wartungsmodus herausnimmt und erreichbar macht, wäre es zumindest schonmal “rechtssicherer”. Idealerweise natürlich weiterführend dann im Backend mit einer Möglichkeit die erreichbaren IDs im Wartungsmodus individuell zu definieren.

Das ist zwar schon etwas älter hier, da man aber beim Suchen drauf stößt und da immer mal Unklarheiten bestehen eine Bemerkung dazu:

Die Standard-Wartungsseite ist rechtssicher. §5 TMG (1): „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: “ (es folgen die ganzen Angaben)

Bei der Wartungsseite fehlt es an den geschäftsmäßigen Angeboten, deshalb ist das Impressum obsolet. Man kann auf der Wartungsseite nichts kaufen, es wird keine Ware beworben und sie enthält auch keine Werbebanner o.ä. (man darf dann natürlich auch keine extra reinbasteln).

Noch schöner wäre es evtl., wenn die ganzen Links auf der Wartungsseite gar nicht sichtbar wären.

Bereits 2010 gab es auch ein Urteil dazu:

https://ts-legal.de/ist-bei-einer-wartungsseite-ein-impressum-notwendig/

Grüße
Andy