Rabatt-Gutscheine: Anteile Berechnung der USt. bei gemischten USt.-Sätzen

Schönen guten Abend,

Ich befasse mich derzeit intensiv mit dem Thema Rabatt-Gutscheine (heißt Gutscheine die zu Werbezwecken verteilt werden).
Hier in Österreich ist die gesetzliche Lage folgende (kurz zusammengefasst):

  • Die USt. wird beim Einlösen des Gutscheins fällig. Dies gilt für Rabattgutscheine oder Wertgutscheine (Kaufgutscheine) deren Verwendung nicht exakt bestimmt ist.
  • Enthält der Auftrag  gemischte Steuersätze , so muss der Gutscheinwert aliquot auf die Steuersätze aufgeteilt werden

Bedeutet / Beispiel:

  • Wir schicken jedem Kunden einen € 5,- Gutschein für seinen nächsten Einkauf im Shop
  • Der Kunde bestellt zwei Produkte:
    • 1x Artikel A mit 20% USt zu € 20,- (= USt.: € 3,33)
    • 1x Artikel B mit 10% USt. zu € 10,- (= USt.: € 0,91)
  • Löst er nun den € 5,- Gutschein ein, so muss dieser im Verhältnis 1/3 zu 2/3 (entspricht dem Verhältnis € 20 zu € 10) aufgeteilt werden und dann von dem jeweiligen Anteil die USt. abgezogen werden. Bedeutet:
    • € 3,33 vom Gutschein werden Artikel A zugewiesen -> davon 20% USt = € 0,56
    • € 1,67 vom Gutschein werden Artikel B zugewiesen -> davon 10% USt = € 0,15
  • Bedeutet, dass der Auftrag in Summe  folgende USt. ausweisen (und fakturieren) muss:
    • USt. 20% = € 3,33 - € 0,56 = € 2,77
    • USt 10% = € 1,67 - € 0,15 = € 1,52

Ich habe zu diesem Thema auch mit der Wirtschaftskammer gesprochen, die mir diese Art der Berechnung als korrekt bestätigt hat. Ob die rechtliche Lage in Deutschland davon abweicht, weiß ich nicht. Allerdings ist jede andere Art der Berechnung entweder von Nachteil für den Verkäufer (weil er mehr USt. abführt als er muss) oder den Fiskus (wenn er zu wenig USt. erhält).

Soweit ich das bisher nachvollziehen konnte, ist diese Art der USt.-Berechnung mit dem Shopware Gutschein-Modul nicht möglich. Hier wird entweder kein, der höchste oder der dem Gutschein explizit zugewiesene USt.-Satz herangezogen.

Ich möchte das Thema mal hier zur Diskussion in den Raum stellen. Vielleicht gibt es noch eine Einstellung die ich nicht kenne. Oder die Möglichkeit das Modul entsprechend zu erweitern.

Liebe Grüße,
Syn

Shopware kann das grundsätzlich nicht, die Steuer anteilig zu verrechnen. Sehr ärgerlich - gerade rechtlich gesehen.

Gefällt mir persönlich auch nicht so gut…

Weißt Du vielleicht wie die finanzrechtliche Situation hier in Deutschland aussieht?

Nein.

Also nach dem was ich herausgefunden habe gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die USt. wird wie von mir oben beschrieben aliquot aufgeteilt
  2. Die USt. wird vollständig dem vom Warenwert her prozentuell größeren Steuersatz zugeschrieben

Das bedeutet, dass das Gutscheinmodul eigentlich um eine zusätzliche Option erweitert werden müsste. Die fixe Zuweisung wie derzeit macht Sinn, weil es sich ja um einen konkreten Gutschein (z.B. - € 5,00 auf Produkt X) handeln könnte. Bei nicht spezifizierten Leistungen sollte allerdings die aliquote Berechnung möglich sein.

Vielleicht sollte ich zu diesem Thema ein Ticket öffnen, damit sich das SW Team das Ganze mal ansehen kann.

Hallo, (Antworten sind auf Deutschland bezogen)

  1. Die USt. wird wie von mir oben beschrieben aliquot aufgeteilt
  2. Die USt. wird vollständig dem vom Warenwert her prozentuell größeren Steuersatz zugeschrieben

https://forum.shopware.com/discussion/comment/161711/#Comment_161711 

https://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=33

http://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-versandkosten-mehrwertsteuer.html

Das „2“ rechtlich sauber ist, habe ich noch in keiner Quelle nachlesen können. Hast DU dafür eine zuverlässige Quelle? (evt dann „nur“ für Österreich)

Für einen anderen Shop (Joomshopping für Joomla) haben wir (user, Forumsteilnehmer) das schon im Jahre 2012 gefordert. Der dortige Programmierer hat das in nur 3 Wochen umgesetzt. Shopware schafft/e das nicht mal in drei Jahren…Aber vielleicht gibt es ja neue gute Nachrichten von Shopware? Das wäre super.

Grüße

Ich weiß leider nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Es erscheint aber schon prinzipiell die sicherere Lösung zu sein, da dadurch dem Fiskus mehr Geld zufließt. Ist aber natürlich ein Nachteil für den Shopbetreiber, da er um die Differenz zu viel USt. abführt.

Das ist eine der Themenbereiche die wir uns mit der Refaktorierung des Warenkorbes ansehen werden. Die befindet sich aber aktuell noch in einem ganz frühen Stadium, daher wird es da von uns auch keine kurzfristige Lösung geben. Perspektivisch wird das aber auch vom Shopware-Core unterstützt werden. Da fallen ja noch viele weitere Dinge mit rein wie bspw. verteilte Mehrwertsteuer bei Versandkosten, zwei Mehrwertsteuersätze bei einem Produkt uvm.

Dafür muss grundsätzlich einiges an der internen Struktur geändert werden. Für individuelle Fälle kann man sowas sicherlich „irgendwie“ in den Core integrieren. Da wir als Shophersteller aber eine saubere, skalierbare Lösung liefern müssen, die nicht nur in einem besonderen Fall so rechnet, wie man es haben will, lässt sich das halt nicht „mal eben“ umsetzen. Da wird es also einen Komplettschlag geben - wie auch schon am Community Day angekündigt. Kurzfristig also nicht.

Also von „irgendwie integrieren“ hält ja hoffentlich niemand etwas :slight_smile:

Die Frage ist, wie man bis dahin die USt. korrekt berechnet ohne einen Konflikt mit dem Fiskus zu provozieren. Denn Rabattgutscheine sind ja nun mal leider kein besonders ausgefallenes Feature. Ich habe unlängst sehr lange mit der Wirtschaftskammer (Österreich) telefoniert. Dort war die klare Aussage: Aliquote Aufteilung ist die einzig korrekte Vorgehensweise.

Ob es nun möglich ist als Betreiber in den sauren Apfel zu beißen und die höhere USt. zu schlucken, konnte ich bislang leider nicht herausfinden. Diese Lösung wurde das aktuelle Manko bei der Berechnung kompensieren.

@Moritz Naczenski schrieb:

Das ist eine der Themenbereiche die wir uns mit der Refaktorierung des Warenkorbes ansehen werden. Die befindet sich aber aktuell noch in einem ganz frühen Stadium, daher wird es da von uns auch keine kurzfristige Lösung geben. Perspektivisch wird das aber auch vom Shopware-Core unterstützt werden. Da fallen ja noch viele weitere Dinge mit rein wie bspw. verteilte Mehrwertsteuer bei Versandkosten, zwei Mehrwertsteuersätze bei einem Produkt uvm.

Dafür muss grundsätzlich einiges an der internen Struktur geändert werden. Für individuelle Fälle kann man sowas sicherlich „irgendwie“ in den Core integrieren. Da wir als Shophersteller aber eine saubere, skalierbare Lösung liefern müssen, die nicht nur in einem besonderen Fall so rechnet, wie man es haben will, lässt sich das halt nicht „mal eben“ umsetzen. Da wird es also einen Komplettschlag geben - wie auch schon am Community Day angekündigt. Kurzfristig also nicht.

Stimmt es, dass dies seit der 5.5.0 Version funktioniert?

Optional in den Grundeinstellungen aktivierbar.