Q&A zur Fair Usage Policy und geänderten AGB vom 24.03.2025

Hier nochmal der Verweis auf Shopware Release Policy | Shopware Documentation.

Aktuell hat die 6.5.x noch sog. „Extended Support“, d.h. dass weiterhin Bug- und Securityfixes ausgeliefert werden. Dieser Extended Support endet offiziell mit der Veröffentlichung der 6.7.x (im Mai dieses Jahres). Danach rutscht die 6.6.x in den Extended Support bis zur Veröffentlichung der 6.8.x (im nächsten Jahr).

Prinzipiell ist immer zu empfehlen, den Shop auf einer aktuellen Version zu halten, die zumindest noch mit Security Fixes versorgt wird.

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Wir betreiben als Plugin-Hersteller einige Test- und Demoshops, die teilweise auch mit dem Account gekoppelt sind und somit auf eurem „Radar“ sind. Hier finden also keinerlei echte Umsätze statt.
Wir haben jedoch keine Lust, das GMV-Plugin zu installieren oder das „Umsatz-Meldeformular“ zu bemühen. Wie können derartige Konstellationen von euch automatisch ausgeschlossen werden? Alle betreffenden Test- und Demo-Shops sind im Account als „Test“ gekennzeichnet, so dass ihr die ziemlich einfach bei euch rausnehmen könntet.

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Da die aktuellen AGB noch nicht akzeptiert wurden, müssten die alten AGB gelten.
Warum werde ich bei Jährlichem Pre-Payment an Pluing-Updates bei Miet-Plugins gehindert?

Das ist so nicht richtig.

Deine Frage lautet „Warum werde ich bei jährlichem Pre-Payment an Plugin-Updates bei Miet-Plugins gehindert, wenn ich die neuen AGB nicht bestätigt habe?“ Ist das korrekt?

Ohne Zugriff auf den Account … ist für diese Erweiterungen aber kein Update und kein Support möglich.

Oh, bitte keine Missverständnisse: Es handelt sich keinesfalls um ein offizielles Video. Ich habe das nur mit eingestreut, weil es vielleicht etwas mehr Hintergründe bietet.

In den FAQ im Blogpost > Wie definiert Shopware GMV? heißt es:

  • Steuern werden nicht berücksichtigt (Berechnung mit Nettowerten);

Hinter GMV verbirgt sich ein Fachbegriff aus dem Onlinehandel, vgl. Gross merchandise volume - Wikipedia

Q&A zur Fair Usage Policy und geänderten AGB vom 24.03.2025 - #24 von marco.steinhaeuser ← sollte die Frage schon beantworten.

Q&A zur Fair Usage Policy und geänderten AGB vom 24.03.2025 - #9 von marco.steinhaeuser ← sollte die Frage schon beantworten.

Die Antwort auf Frage #1 muss ich Dir leider noch schuldig bleiben. Morgen sollte das beantwortet sein.

@marco.steinhaeuser kannst du bitte anregen, dass User im Shopware-Account Shops löschen können? Wie sonst soll ich einen Shop denn im Sinne des GMV vom Netz nehmen?

  • Wann werden die Accounts zu bestehenden Mietverträgen freigeschaltet ohne den AGBs zustimmen zu müssen?
  • Wird der Account Zugang offen gelassen bis der letzte Tag des Pluginkaufs abgegolten ist? z.B. Jahresgebühr bezahlt statt monatlich.
  • Werden bei nicht-akzeptieren der AGB die Plugins deaktiviert? Wenn ja, welche Fristen?
  • Wird der Account bei nicht-akzeptieren der AGB gelöscht? Wenn ja, welche Fristen?
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Du meinst, weil Du als „Agentur“ (Shopbetreuer) die AGB für den betroffenen Shop zunächst akzeptieren müsstest, was Du eigentlich gar nicht darfst, um danach wasauchimmer für eine Aktion im Account zu tätigen? Das ist schon adressiert, und ich hoffe, dass es dazu eine schnelle Lösung geben wird :wink:

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Was ist wenn man zum Live-Shop noch ein Dev-Shop betreibt um voher updates von Plugins oder sogar vom Shop zu prüfen, bevor man den Live-Shop updatet. Oft ist der DEV-Shop ein Clon vom Live-Shop, werden die GMV-Daten auch an Shopware übertragen und laufen die Bestellungen dann auch in die 1 Mio. grenze mit ein?

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wenn man den GMV nicht über das Plugin, sondern per Formular übermittelt, will SW dann irgendwelche Beweise dafür ? Und wenn ja wie könnten die Aussehen ?

Das sollte komplett ohne Zutun des Shopware Accounts funktionieren. Die Antwort ist also ja.

Paypal ist ein Plugin. Man kann sich im Fall der Fälle die neueste Version jeweils hier herunterladen und damit die alte Version ersetzen.

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Wenn damit abgebrochene Warenkörbe gemeint sind: Nein, das führt noch nicht zu einer Bestellung. Wir sammeln alle erstellten Bestellungen. Ob die Bestellung anschliessend In progress / Cancelled / Done ist, ändert die GMV-Berechnung nicht.

Ja, solche Fake-Bestellungen fallen in die Berechnung des GMV mit rein. Versuch am besten vor dem Gespräch mit einem Sales-Mitarbeiter, eine Auswertung darüber zu fahren, wie viele Bestellungen und welche Bestellsummen das betrifft.

Kannst Du Dich bitte an unsere Hotline oder den zuständigen Vertriebsmitarbeiter damit wenden? Die Kollegen klären das mit der Legal-Abteilung, so dass Du die AGB-Bestätigung zunächst für diesen Zweck umgehen kannst. Danke.

Beantwortet das Deine Frage? Q&A zur Fair Usage Policy und geänderten AGB vom 24.03.2025 - #53 von marco.steinhaeuser

Die FAQ > Was passiert, wenn ich keinen GMV an Shopware reporte? sagt dazu:

Das erste Reporting muss bis 30.06.2025 erfolgen.

Sollte dieser Verpflichtung dauerhaft und nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen werden, behält Shopware sich vor, den Account und Store zu sperren und bestehende Erweiterungsmieten zu kündigen.

Von Fristen ist an der Stelle (sicherlich bewusst) keine Rede. Weiter heißt es im Text:

Wir werden keine Maßnahmen ergreifen, bevor wir nicht ein individuelles Gespräch mit Euch über eure Optionen geführt und ausreichend Zeit für eine reibungslose Übergangsphase eingeräumt haben.

Wenn Ihr den Shop nicht produktiv nutzt, müssen Ihr keine GMV-Daten melden. Wenn wir einen solchen Test- oder Demoshop als produktiven Shop identifizieren (i.S.v. Ihr erhaltet eine Nachricht von uns bezüglich dieses Shops und GMV), er aber nicht produktiv ist, setzt Euch bitte mit uns in Verbindung.

Das sollte nun auch mit diesem Post beantwortet sein: Q&A zur Fair Usage Policy und geänderten AGB vom 24.03.2025 - #56 von marco.steinhaeuser

Wir verlassen uns auf die vom Kunden gemeldeten Daten, da es (über die AGB) eine Verpflichtung gibt, gültige Daten zu melden. Wenn wir einen Hinweis darauf sehen, dass es Abweichungen gibt, werden wir Gespräche mit den betroffenen Kunden aufnehmen.

Ich möchte ausdrücklich auf eine andere Frage hinaus als jene, die bereits im FAQ beantwortet wird (Folgen bei Zustimmung und anschließend fehlendem GMV-Reporting).

Mich interessiert konkret, was passiert, wenn man den neuen AGB überhaupt nicht zustimmt:

  • Können bestehende Plugin-Mietverträge auf Basis der alten AGB weiterhin genutzt werden?
  • Wie erfolgt dann die Verwaltung (z. B. Kündigung) dieser Verträge ohne Store-Zugang?
  • Wie erhalte ich weiterhin Updates und Support?
  • Plant Shopware, bestehende Mietverträge einseitig zu kündigen, allein weil keine Zustimmung zu den neuen AGB erfolgt, obwohl weiterhin gezahlt wird?

Falls ja, wirft das für mich die grundsätzliche Frage auf, ob Nutzer künftig generell damit rechnen müssen, dass bestehende Verträge einseitig geändert oder beendet werden, wenn man neuen AGB nicht zustimmt – auch bei vollständiger Vertragserfüllung.

Vielen Dank!

Wir werden sicherstellen, dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen für die Durchführung von Verlängerungsabonnements erfüllen und die entsprechenden Dienste bereitstellen. Solltest Du diese nicht in Anspruch nehmen können, setz Dich bitte mit uns in Verbindung. Wenn Kunden sich langfristig weigern, die AGB zu akzeptieren, könnten wir in Betracht ziehen, laufende Abonnements zu kündigen. Wir möchten unsere Kunden daher ermutigen, die AGB zu akzeptieren oder sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn sie irgendwelche Vorbehalte haben.