Hallo zusammen,
gibt es die Möglichkeit einen Newsletter an alle Kunden (auch die „Nicht- Empfänger“) zu senden?
Hallo zusammen,
gibt es die Möglichkeit einen Newsletter an alle Kunden (auch die „Nicht- Empfänger“) zu senden?
Wieso willst du gegen deutsches Recht verstoßen?
Wieso willst du gegen deutsches Recht verstoßen?
Wieso verstößt das gegen deutsches Recht? Wenn er die Erlaubnis der Kunden hat, ist es egal, ob diese in der Shopware-Newsletter-Empfängerliste eingetragen sind oder nicht.
@pl-e Ich denke, dafür müsstest du eine neue Empfängerliste erstellen. Einfach alle Kunden exportieren und die dazugehörigen E-Mail-Adressen in eine neue Empfängerliste importieren.
Aber deshalb kann man diese Kunden ja in die Newsletter-Empfänger-Liste eintragen.
Bestätige: Aktuell gibt es unter Newsletter keine „automatisch erstellte“ Empfängergruppe „Kunden“, die automatisch jeden Tag durch Bestellung größer wird??
Hinweis: Wir holen die Erlaubnis in der Datenschutzerklärung ein.
Das wäre meiner Meinung nach dringend notwendig! Warum? Weil sonst die oben beschriebene (immer mal wieder manuell durchgeführte Export/ Import) Zuorndung erfolgen muss, was sehr umständlich ist!.
Nein, nur weil jemand bestellt, landet er nicht in irgendeiner Newslettergruppe. Dazu muss er sich explizit anmelden.
Kann man ja auch nicht einfach so verschicken nur weil der Kunde etwas bestellt hat. Ja mit Erlaubnis in Datenschutzerklärung OK - ABER:
Was wenn der Kunde den Newsletter abbestellt? In dem Fall versendest du dann wieder unerlaubte Werbung wenn der Kunde was bestellt… Man braucht ja eine explizite Gruppe, die wirklich nur aus denjenigen besteht, die nicht auf der Blacklist sind.
Könnte man bestimmt programmieren… Macht aber im Standard wenig Sinn, die meisten halten sich bei Onlineshops nicht in rechtlichen Grauzonen auf.
Kann ich mal einen Link zum Shop haben? Wer so laut darum bettelt, abgemahnt zu werden, soll nicht ungehört bleiben …
@pl-e Du kannst dir für alle User die Email, userID, vorname, nachname aus der Datenbank als CSV ausgeben lassen. Diese lädst du dann bei deinem Newsletterversand-anbieter hoch. Das Rechtliche ist Auslegungssache.
Edit: Alternativ kannst du alle Kunden in die Newsletter Empfangsliste schieben und mit Shopware emails versenden. Das kann ich aber nicht empfehlen, weil hier keine Fehler abgefangen werden und die Emails aussehen wie Steinzeit.
Hallo? Bei einer Bestellung automatisch in den Newsletter? Das geht, ganz einfach sogar.
In den Einstellungen stellst du ein das im Checkout der Newsletter “Ja, ich möchte den kostenlosen” angezeigt wird, danach bearbeitest du die Datei damit das Häckchen automatisch gesetzt ist, und plazierst das ganze unauffällig. Glaub mir fast niemanden fällt das auf, hatten wir auch mal so.
Und lass dir keine Angst machen von wegen Abmahnung, wenn dich heute einer abmahnen will, findet ein findiger Anwalt immer was. Solange du durch einen Verstoß mehr Einnahmen hast z.B als Ausgaben durch eine Abmahnung, hast du alles richtig gemacht.
Du hast gut Reden, Du hast Dich ja in einen rechtsfreien Raum verpisst
Sowas läuft hier nicht mehr unter “Abmahnung” - das läuft - wenn mir so einer in die Finger kommt - über den zuständigen (Landes)-Datenschutzbeauftragten. Da reden wir dann von Bußgeldern und Geldstrafe. Was “Newsletter” betrifft, gibts kaum mehr ein Gericht, bei dem es ohne “doppel-optin” nicht richtig teuer wird.
Und ab Mai mit der DSGVO wird das ganz übel.
Bei solchen Arschlöchern, die mich ungefragt in Newslettern aufnehmen, werde ich sehr kreativ. Das letzte Arschloch war Memoryking, der aus einer ebay-Bestellung heraus meine E-Mail in den Newsletter übernommen hat. Und da ich inzwischen für jeden Shop, Webseite etc. eine individuelle E-Mails-Adresse für die Registrierung verwende, kann man sowas auch ein paar “Adresshändler” rückwärts verfolgen
@sonic lies dir mal die Gesetze zum Newsletter noch mal genau durch. Das kann man durchaus so auslegen, dass man das als Teil der AGBs (denen du bei Kauf zustimmst) „integrieren“ kann. (Nagel mich jetzt bitte nicht auf einzelne Begrifflichkeiten fest.)
Ja der Doppel-Opt-In ist ein muss: ABER Recht ist auch immer ein wenig Auslegungssache (bis zu einer harten Entscheidung, die für einen Solchen Fall - meines Wissens nach - noch nicht getroffen wurde). Und der Gesetzestext lässt eine solche Auslegung zu.
Ist ein Spiel mit dem Feuer, denn wenn ich als Kunde dem direkt im Anschluss widerspreche, dann darf ich auch niemals einen Newsletter bekommen. Das Problem hierbei ist, dass das System dann die anderen rechtlichen Anforderungen (die eine Shopware-Doppel-Opt-In-Feature-Nutzung i.d.R. abdeckt und auf die man ja jetzt verzichtet) trotzdem erfüllen muss. Und hier muss man eben Programmieren, das lässt sich nicht einfach in Shopware einstellen.
btw: die DSGVO ändert in diesem Bereich hauptsächlich, dass die Daten zu externen Newsletter-Diensten eingeschränkt werden müssen.
Ich glaube, Dein Wissen zu Gesetze, OptIn und Urteilen gerade im Bezug auf Newsletter scheint mir nicht mehr ganz aktuell zu sein.
Auch bezüglich der DSGVO scheint Deine Annahme doch “ein wenig” von der Interpretation diverser Fachverlage, IT-Kanzleien und “Siegel”-Verkäufer abzuweichen.
Macht was Ihr wollt - aber flennt bitte nicht im Forum rum wenn, wenn mal ein Kunde oder Wettbewerber seine Sicht der Dinge vor Gericht durchsetzt
OPTIN / AGB:
http://www.it-recht-kanzlei.de/double-opt-in-newsletter.html#abschnitt_1
Schwierige Werbeeinwilligung: Oberlandesgericht kassiert AGB-Klausel der Telekom | Der absolit-Blog
https://easyrechtssicher.de/werbung-ohne-double-opt-in/
DSGVO:
http://www.it-recht-kanzlei.de/newsletter-datenschutzgrundverordnung-dsgvo.html#abschnitt_22
Also bei den Millionen Emails die ich ohne Einwilligung verschickt habe, kam noch keine einzige Mahnung. Das einzige was gekommen ist war mehr Umsatz.
Das ist das was ich vorhin meinte. Wenn du durch die Millionen Mails z.B 40.000,- mehr Umsatz gemacht hast, und dann eine Abmahnung von 15.000,- bekommst, geht dir das am Ar… vorbei.
Das ist das was ich vorhin meinte. Wenn du durch die Millionen Mails z.B 40.000,- mehr Umsatz gemacht hast, und dann eine Abmahnung von 15.000,- bekommst, geht dir das am Ar… vorbei.
da bleibt aber nicht viel übrig, oder? Zieh lieber die 15000 mal von deinem Gewinn ab, dann sieht es anders aus.
Nur mit dem Shop wirst Du das nicht abbilden können, aber mit einem externen Anbieter.
Alle E-Mails werden zum NL-Anbieter exportiert.
Im versendeten Newsletter ist dann der Abmeldelink.
Es reicht aber nicht, das nur über die Datenschutzerklärung rechtssicher zu machen.
Du musst bei der Erhebung der E-Mail, also beim Eingabefeld einen Hinweis haben, dass der User der Verwendung jederzeit widersprechen kann.
Siehe § 7 UWG - Einzelnorm Absatz 3 Punkt 4.
Dies war keine Rechtsberatung.
Nur mal so als Ergänzung:
Die erste Abmahnung ist nicht das Problem (wenn der Geldbeutel dick genug ist auch nicht 15kEUR).
Zum Problem wird es, wenn die Abmahnung anerkannt wurde oder eine Unterlassungsverfügung ergangen ist, und der Abmahnende wieder eine E-Mail bekommt.
So eine Abmahnung hat nämlich immer auch eine Vertragsstrafe für die Wiederholung mit im Text, und dann sind ohne Umweg schnell auch 100kEUR und mehr weg
Den ganzen Berufs-Abmahnern dient die Abmahnung nur als Vorbereitung für den großen Geldsegen.
Schonmal darüber nachgedacht, warum Gesetze und Verordnungen immer mehr verschärft werden…? Ich hätte da so eine Idee
Negative Feststellungklage
schonmal gehört?
Kann ich mal einen Link zum Shop haben? Wer so laut darum bettelt, abgemahnt zu werden, soll nicht ungehört bleiben …
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“.