Hallo! Leider gibt es hin und wieder immer Kunden die einen Newsletter auf Ihrer Sicht unberechtigt erhalten und eine Abmahnung über Ihren Anwalt versenden. Schützen kann man sich hier über das Double Opt In Verfahren bei der Anmeldung des Newsletters. Wie kann ich beweisen, dass der Kunde sich für den Newsletter angemeldet hat und diese Anmeldung per Double Opt In (E-Mail) bestätigt hat? Wo kann ich diese Daten einsehen? Nur direkt in der Datenbank von Shopware? Sind diese Daten ausreichend als Beweis? Viele Grüße, Marcus Frehe