Mehrwertsteuer 0% - Kleinunternehmen

Hallo, ich habe das „Problem“ das ich die Mehrwertsteuer nicht zahlen brauch, da Umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG. Wenn ich nun allerdings auf Rechnungen die Merhwertsteuer angebe, muss ich sie zahlen, auch wenn sie nicht eingerechnet ist… Ich habe nun die Mehrwertsteuerklasse auf 0% gesetzt und als Beschreibung „Umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG“. Nun wird das aber nicht richtig angezeigt, im Backend wird angegeben das der Mehrwertsteuersatz nicht angegeben ist und im Frontend steht ja überall inklusive Mehrwertsteuer. Was muss ich tun um in der Detailansicht die Mehrwertsteuer in den oben genannten Text zu ändern? Und wo im Template muss ich den Vermerk im Footer bearbeiten? Wenn meine Kunden bei mir den bisherigen Preis zahlen, aber im Onlineshop plötzlich 19% mehr zahlen sollen laufen die mir ja alle weg :shock: Danke schonmal für die Hilfe und Tipps :slight_smile:

In den Grundeinstellungen stellst Du unter Kundengruppen “Netto” ein. Auch in den Artikeln die Mwst auf “0”. In den Textbausteinen suchen nach “Preise” und Mwst. und diese abändern. Vielleicht hilft Dir dieser Thread: Link :wink:

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Danke für die Hilfe! :slight_smile: Musste zwar etwas suchen aber ich habs jetz. :slight_smile:

soweit ich weiss muss du dennoch im onlineshop auch als kleinunternehmer die mwst. ausweisen bzw. inkl. MwSt. angeben… Zudem auf der Seite ( zb. im footer ) aber darauf hinweisen ( z.b. mit dem *sternchen ) , dass die MwSt. nicht mit auf den Rechnungen Ausgewiesen wird. Hier wuerd ich mal lieber nen Rechtsanwalt hinzuziehen… mfg

Also die Informationen die ich bekommen habe sagen mir das ich die MwSt. zahlen muss, sobald ich diese irgendwo ausweise. Und da ich den Shop nur in Auftrag erstelle und warte, soll das nich mein Hauptproblem sein. Man kann von mir immerhin nich abverlangen, dass ich mich kostenpflichtig von einem Anwalt beraten lasse, zumal ich dafür nich bezahlt werde. Aber ich hab so oder so den Hinweis der Umsatzbefreiung drin. Im Footer und in der Detailansicht steht es überall. Habe extra auch nichts von MwSt erwähnt. Ich denke das müsste reichen, eventuell muss ich es anders Handhaben, wenn ein Händler in dem Shop einkauft, aber da warte ich noch auf ne Antwort von meinem Auftraggeber. Danke aber für den Hinweis, werde mich bei Gelegenheit mal etwas in das Umsatzsteuergesetz einlesen.

Hallo, meine Antwort kommt vielleicht schon etwas spät, aber sollte helfen: Es ist auf jeden Fall so, das du die Preise als Kleinunternehmer “inkl. Mwst” angeben musst. Du darfst sie auf den Rechnungen nur nicht ausweisen bzw. musst du diesen Satz draufschreiben. Und unten im footer dieses Sternchen da sollte auch der Satz rein. Ich rate dir auch dringend einen Anwalt zu suchen. Denn sonst bist du ganz schön abmahngefärdet und das kostet unweit mehr als eine anwaltliche Beratung! Dieses “inkl mwst” Regelung gibt es erst seit ende letzen Jahres. Daher wirst du beim googlen wohlmöglich noch andere Angaben in älteren Beiträgen finden…

Immer dieser selbe falsche Ansatz dieser Nebenerwerbspraktiker: Natürlich zahlt jeder Kunde Mehrwertsteuer, allerdings braucht der Shopbetreiber diese nicht als Steuer ans Finanzamt abführen, sondern darf diese “behalten”, dafür im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer bei seinen eigenen Aufwendungen berücksichtigen. Der Betrag für den Kunden des Shops wird also NICHT wie hier immer behauptet um die Mehrwertsteuer billiger, sondern er bezahlt genau so viel wie in einem Shop, der MwSt. berechnet (und ausweist). Es ergeben sich also keine billigeren Preise für den Endkunden! Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird nur nicht ausgewiesen.

[quote=„schlumpbergercom“]Immer dieser selbe falsche Ansatz dieser Nebenerwerbspraktiker: Natürlich zahlt jeder Kunde Mehrwertsteuer, allerdings braucht der Shopbetreiber diese nicht als Steuer ans Finanzamt abführen, sondern darf diese „behalten“, dafür im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer bei seinen eigenen Aufwendungen berücksichtigen. Der Betrag für den Kunden des Shops wird also NICHT wie hier immer behauptet um die Mehrwertsteuer billiger, sondern er bezahlt genau so viel wie in einem Shop, der MwSt. berechnet (und ausweist). Es ergeben sich also keine billigeren Preise für den Endkunden! Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird nur nicht ausgewiesen.[/quote] Ob das so stimmt da bin ich mir nicht sicher :sunglasses: Ich bin hauptberuflich Restaurator arbeite für Kunden nur mit Pauschalangeboten, und zahle an das Finazamt keine MwSt. da ich einen vorgegeben Betrag jährlich nicht überschreite. Das heisst: Der kunde bekommt von mir ein Angebot über 10.000 Euro z.B. für’s restaurieren einer Fssade. Da steht nix von einer MwSt. im Angebot und der Kunde zahlt direkt an mich die 10.000 Euro. Wo zahlt da bitte der Kunde MwSt. ?

Ja genau das ist ja auch richtig. Bei einem Angebot/Rechnung wird keine mwst ausgewiesen. Lediglich „inkl. mwst“ sollte man schreieben… Im Shop bei den Artikeln muss das ebenfalls so angegeben werden. Aber im Warenkorb oder auf der Rechnung darf nichts mehr von 19% Netto/ Burtto auftauchen. Es gibt bestimmt immer kleine Unterschiede was man genau macht… Allerdings ist das für Kleinunternehmer + Online Shop momentan die richtige Art und Weise. Man sollte sich in sowas vielleicht echt einen Anwalt suchen. Habe gestern erst über google einen Shopware shop gefunden der ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte ist! Man muss echt aufpassen.

In allen steuerbaren Umsätzen ist Umsatzsteuer enthalten. Du schuldest dem Finanzamt diese Umsatzsteuer aus den getätigten Umsätzen. Bei Kleinunternehmern (Kleinunternehmerregelung) verzichtet das Finanzamt auf die Erhebung und die Abführung der in den Umsätzen enthaltenen Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmer sind also nicht von der Steuer befreit, sondern das Finanzamt verzichtet auf die Umsatzsteuererhebung. Deshalb ist ein Artikel im Shop nicht automatisch um ca. „19%“ billiger als in einem Shop eines „regulären“ Shops. Denn bei einem Shop stehen den Verkäufen auch entsprechende Einkaufspositionen gegenüber, für die wiederum keine Vorsteuer berücksichtigt werden kann. Als Restaurator dagegen, der u.U. keine oder nur verhältnismäßig sehr geringe Ausgaben hat im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit, kann der Preis für seine Leistung tatsächlich um den Umsatzsteueranteil günstiger angeboten werden, allerdings aus einem anderen Denkansatz heraus.