Kundenbewertungen nach Omnibus-Richtlinie ab 28. Mai

Danke für das teilen deiner Lösung!

Bzgl. des rechtssicheren Textes würde ich da den weiter oben von mir geposteten Händlerbund-Text setzen. Die Bewertungen lassen sich prüfen, wenn man z.B. die E-Mail-Adresse mit den Bestellungen abgleicht. Ist diese nicht vorhanden, wird die Bewertung nicht veröffentlicht. Zumindest bei kleinen Shops mit wenigen Bewertungen sollte der Aufwand überschaubar sein. Und mehr wird ja auch nicht verlangt, soweit ich das verstanden habe.

Reicht es nicht wie bei Amazon mit „Verifizierter Kauf“? Link dazu hinterlegen mit einem Popup?

Hab es jetzt mal fix so gelöst: The-Vibe Prostata-Vibrator mit Fernbedienung - Rocks Off

EDIT: da war noch ein Fehler im Code oben, versehentlich alte Version gepostet. Die {if} Abfrage muss noch rein, damit bei Artikeln ohne Bewertung in der Detailansicht kein Info-Icon angezeigt wird.

LG Phil

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Kannst du machen, wenn du sicherstellen kannst, dass der bewertende Kunde den Artikel tatsächlich bei dir gekauft hat. Entscheidend ist hier die Novellierung des UWG, § 3 Abs. 3, detailliert im Anhang 23b:

23b. Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen

die Behauptung, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen;

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: was sind „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“? Das werden dann vermutlich Gerichte zu klären haben…

Im Standard hast du nur Name und Bewertung - das reicht ganz sicher nicht aus. Also für Bewertungen das Opt-In einschalten, dann kommt die Email hinzu. Die Prüfung, ob ein Kunde mit gleicher Email genau diesen Artikel bei dir erworben hat, müsstest du dann von Hand machen, wenn du die Bewertung als „verifizierten Kauf“ deklarieren willst (und dann nur diese freischalten). Das Thema „Sammelbewertung“ ist wohl besonders kritisch, da sich hier verifizierte und nicht verifizierte Bewertungen mischen könnten und bei großen Anbietern wie Amazon nicht gleichwertig gewichtet werden (da z.B. das Alter der Bewertung sich auch auf deren Gewichtung auswirkt). Daher findest du bei diversen Anbietern die Empfehlung, gerade auch bei Sammelbewertungen auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

Finde ich übrigens total Klasse, dass wir Shopbetreiber uns mit diesem Thema herumschlagen müssen, oder gab es da irgendeine Stellungnahme/Handlungsempfehlung aus Schöppingen die mir entgangen ist?

LG Phil

Wir haben ein Plugin gebaut, um einen entsprechenden Text bei den Bewertungen anzeigen zu lassen. Ob Shopware in dieser Richtung etwas macht, weiß ich auch nicht und solange wollten wir nicht warten, da wir eine große Anzahl von Shops betreuen.

Wie dem auch sei, mir geht dieser ganze Irrsinn echt auf den Sack. In der EU darfts du kein Shop betreiben. Welcher Quatsch kommt als nächtes?

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Da ist noch Spielraum, viiieeel Spielraum, zb. neue Verpackungsgesetze, ESG Richtlinien, Ausweisen des CO2 Bedarfs bei jedem einzelnen Artikel, Energierichtlinien, etc. etc. Unseren Verwaltern und deren Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Wenn sie genauso viel Elan und Verve in aktuelle Themen stecken würden als in die Gängelung von Online Shops, ja, da ginge dann was weiter.

Works like a charm! Vielen lieben Dank dafür.

Ich habe es nun so gelöst wie von Andreas_147 und Dir vorgeschlagen.

Herzliche Grüße
nici-

Funktioniert bei mir prima, vielen Dank dafür!