Kaufvertrag soll erst durch Annahme durch den Verkäufer Zustandekommen - invitatio ad offerendum -

Hallo, 

die Präsentation der Artikel im eigenen Webshop stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern eine sog. „invitatio ad offerendum“. Durch diese gibt der Unternehmer potenziellen Kunden die Möglichkeit, selbst ein bindendes Vertragsangebot abzugeben. Das geschieht durch Absendung der Bestellung.

Wir würden den Kaufabschluss gerne so ändern, dass wir als Verkäufer das “Angebot” des Kunden annehmen müssen. 
Da wir u.a. Einzelstücke auf verschiedenen Plattformen verkaufen, möchten wir uns so absicher. Preisfehler können so auch unterbunden werden.

 

Hat jemand erfahrung mit dieser Art von Bestellung? 
Gibt es einen Leitfaden mit dem wir die Kaufabwicklung umstellen können?
Wie verhält es sich bei der Zahlung mit Paypal, ist hier die invitatio ad offerendum überhaupt möglich?

Ich hoffe ihr habt einige Infos für uns. 

Beste Grüße
Christian

 

Hier noch einige Infos zur “invitatio ad offerendum”:

Für einen wirksamen Vertrag sind aber zwei Vertragserklärungen notwendig. D.h. der Verkäufer muss seinerseits das Angebot des Kunden (in Form der Bestellung) annehmen. Erst dann ist ein Kaufvertrag in der Welt, der ihn verpflichtet, die Artikel auch zu liefern. Nimmt er das Angebot hingegen nicht an, kann er die Zusendung verweigern.

Im „elektronischen Geschäftsverkehr“ (z.B. dem Warenhandel über das Internet) muss zusätzlich beachtet werden, dass nicht jede Reaktion auf eine Bestellung eine Vertragsannahme darstellt. Denn Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Eingang des Vertragsangebotes gegenüber ihren Kunden zu bestätigen, um Mehrfachbestellungen zu vermeiden. Diese Zugangsbestätigung stellt aber (meist) noch keine Vertragsannahme dar. Erst wenn aus der Erklärung hervorgeht, dass der Händler das Angebot annehmen und die Ware zu den genannten Konditionen liefern will, stufen Richter derartige Schreiben als Annahmeerklärung ein.

Hallo Christian,

durch die Bestellbestätigung, in der Du die Annahme der Bestellung bestätigst, ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Die kannst Du ja nach Deinen Wünschen anpassen. 

Formulierst Du es aber so, dass erst durch eine weitere Annahmeerklärung der Vertrag zustande kommt, hast Du die Wahl ob Du den Vertrag annimmst oder nicht. Hier darfst Du natürlich keine Daten zur Zahlung einsetzen!

Anders sieht es aus, wenn direkt per PP, KK oder Sofortüberweisung bezahlt wird. Hier kommt direkt ein Vertrag zustande! Das ist auch nicht zu ändern, es sei denn… Du bietest nur Vorkasse an.

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Hi,

korrekt - das sollte so möglich sein, wie Petra schreibt. Die Bestellbestätigung ist also nur der Eingang den du bestätigst und packst die Info rein, dass es geprüft wird und nach Prüfung eine gesonderte Bestätigung erfolgt. Die kannst du einfach dann als Status und Status E-Mail realisieren.

Die Zahlungssysteme musst du mal checken, viele ermöglichen eine Reservierung. Ich meine bei Paypal geht das standardmäßig. Da buchst du dann nach Bestätigung 

Sebastian

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Wie Petra schon geschrieben hat;

sobald deine Kunden Zahlungsmetoden nutzen womit gleich bezahlt wird (paypal, Sorfortüberweisung und vieleicht auch Kreditkarte wenn diese gleich belastet wird, geht dein Vorhaben nicht da mit der Bezahlung der Kaufvertrag zu stande gekommen ist, da gab es glaube dieser Jahr eine rechtliche Anpassung.

Habe die Nachricht von Händlerbund gefunden und ist von Mai 2016

Sofern Sie also Sofortzahlungsarten in Ihrem Online-Shop anbieten, müssen Ihre Produktangebote verbindlich sein. Ein Kaufvertrag kommt dann sofort zustande, wenn der Käufer seine Bestellung im Shop auslöst.

Wir mussten darauf hin unsere AGB ändern.