Rechtsproblem AGB paypal

Hallo zusammen, würde gerne wissen, wie ihr das löst. Da es meines Wissens nach - bitte korrigiert mich - keine Möglichkeit gibt, eine paypal Zahlung zu “verzögern”, ergibt sich automatisch die Situation, dass Bestellungen von Kunden zur sofortigen Auftragsannahme führen. Ideal, auch wenn nicht unbedingt realistisch, wäre es, wenn der Kunde seine Bestellung aufgeben, diese intern von uns geprüft werden könnte und dann, nach interner Freigabe, der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten würde. Diese kann er dann per paypal begleichen. Per Vorkasse geht dieses Verfahren ja problemlos. Rechtssichere AGB können und dürfen allerdings nicht unterschiedliche Zahlungsarten differenzieren. Also müssen wir, wenn wir paypal anbieten, immer sofort die Bestellung des Kunden als Auftrag annehmen. Bei uns kann es aber vorkommen, dass im seltenen Falle ein Artikel leider nicht mehr lieferbar ist. Natürlich sollte dies im Vorfeld sauber geprüft werden, aber wir kennen ja alle den hektischen Arbeitsalltag. Daher wäre mir die Option schon angenehm, Bestelleingänge erst auf Erfüllbarkeit prüfen zu können, bevor ich den Auftrag definitiv annehme. Hat sich noch jemand hiermit beschäftigt? Beste Grüße Robert

[quote=„robertos“]Hallo zusammen, Rechtssichere AGB können und dürfen allerdings nicht unterschiedliche Zahlungsarten differenzieren. Also müssen wir, wenn wir paypal anbieten, immer sofort die Bestellung des Kunden als Auftrag annehmen. Beste Grüße Robert[/quote] Die Zahlungsarten haben in den AGB überhaupt nichts verloren. Dort wird lediglich der Vertragsabschluss allgemein abgeklärt. Wenn Du individuelle AGB brauchst, such Dir lieber einen Anwalt, der sich mit den rechtsicheren AGB´s auskennt und lasse Sie individuell für den Shop erstellen. Ansonsten eines der Rechtsportale, die Ihre Leistungen anbieten.

Hallo Kulli, danke für deine Antwort. Leider hast du mit deiner Aussage Unrecht, dass die Zahlungsarten nichts in den AGB verloren hätten. Die müssen da rein. Das haben unsere Anwälte auch für uns getan und ich bin sicherlich nicht so lebensmüde und schreibe meine AGB selbst. Das Problem mit der Auftragsannahme war mir schon im Vorfeld bewusst und wurde von unseren Anwälten bestätigt. Da macht sich wohl nur leider kaum jemand Gedanken drum. Sobald paypal angeboten wird, wird der Kunde eben sofort zur Zahlung aufgefordert. Damit kann man die Auftragsannahme auch nicht mehr verzögern oder ablehnen. Das steht in den meisten AGB falsch und Abmahnung drohen, bzw. sind die AGB dann unwirksam. Wäre also interessant, wie andere das betreiben und ob es doch Möglichkeiten gibt, paypal anders einzusetzen. Grüße Robert

[quote=“robertos”]Hallo Kulli, danke für deine Antwort. Leider hast du mit deiner Aussage Unrecht, dass die Zahlungsarten nichts in den AGB verloren hätten. Die müssen da rein. Das haben unsere Anwälte auch für uns getan und ich bin sicherlich nicht so lebensmüde und schreibe meine AGB selbst. Das Problem mit der Auftragsannahme war mir schon im Vorfeld bewusst und wurde von unseren Anwälten bestätigt. Da macht sich wohl nur leider kaum jemand Gedanken drum. Sobald paypal angeboten wird, wird der Kunde eben sofort zur Zahlung aufgefordert. Damit kann man die Auftragsannahme auch nicht mehr verzögern oder ablehnen. Das steht in den meisten AGB falsch und Abmahnung drohen, bzw. sind die AGB dann unwirksam. Wäre also interessant, wie andere das betreiben und ob es doch Möglichkeiten gibt, paypal anders einzusetzen. Grüße Robert[/quote] Hi, das ist doch gerade der Vorteil von PayPal, der Kunde kann sofort zahlen und der Händler kann die Ware sofort versenden. Regelt man das jetzt anders, springen mit Sicherheit einige ab und kaufen woanders, eben dort wo sofort gezahlt werden kann. Es sei denn vielleicht Dein Produkt ist so einzigartig, dass es dies nirgendwo anders gibt/günstiger gibt. Wenn ich mal etwas nicht auf Lager habe, nehme ich halt ne Teillieferung vor und informiere den Kunden darüber, fertig. Gebe dem Kunden aber auch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Differenzbetrag zu erstatten. Alles überhaupt kein Problem. LG Gesendet von meinem MX4 mit Tapatalk

Hallo Trixx, ja, das ist ja nett gemeint, dass du dem Kunden die Möglichkeit gibst, vom Kauf zurückzutreten. Aber, du hast einen gültigen Kaufvertrag und du selbst kannst eben nicht zurücktreten sondern bist auf das Gutwohl des Kunden angewiesen. Der Kunde kann dich bei nicht Erfüllbarkeit der Lieferung und nur hierum geht es mir, auf Schadensersatz verklagen. Ok, der Schadensersatz ist evtl. nur die Differenz von deinem Angebotspreis zu nächst höheren Preis eines anderen Anbieters, es kann aber auch mal anders kommen. Ich glaube, viele sind sich der Situation gar nicht bewusst, was es überhaupt bedeutet, wenn der Kaufvertrag sofort zustande kommt ohne, dass man als Händler noch irgendwie zurückrudern kann. Klar, wenn die Bestände 100% stimmen, ist das alles fein. Meistens ist der Kunde auch nicht das Problem, wenn man vernünftig mit ihm kommuniziert. Mir geht es auch eher um die generelle Klärung des Problems, ich habe es in 10 Jahren noch nie negativ bemerkt, aber die Kunden werden ja leider auch immer doller… VG Robert

[quote=“robertos”]Hallo Trixx, ja, das ist ja nett gemeint, dass du dem Kunden die Möglichkeit gibst, vom Kauf zurückzutreten. Aber, du hast einen gültigen Kaufvertrag und du selbst kannst eben nicht zurücktreten sondern bist auf das Gutwohl des Kunden angewiesen. Der Kunde kann dich bei nicht Erfüllbarkeit der Lieferung und nur hierum geht es mir, auf Schadensersatz verklagen. Ok, der Schadensersatz ist evtl. nur die Differenz von deinem Angebotspreis zu nächst höheren Preis eines anderen Anbieters, es kann aber auch mal anders kommen. Ich glaube, viele sind sich der Situation gar nicht bewusst, was es überhaupt bedeutet, wenn der Kaufvertrag sofort zustande kommt ohne, dass man als Händler noch irgendwie zurückrudern kann. Klar, wenn die Bestände 100% stimmen, ist das alles fein. Meistens ist der Kunde auch nicht das Problem, wenn man vernünftig mit ihm kommuniziert. Mir geht es auch eher um die generelle Klärung des Problems, ich habe es in 10 Jahren noch nie negativ bemerkt, aber die Kunden werden ja leider auch immer doller… VG Robert[/quote] Hallo, ja stimmt ja schon und ist mir auch alles bewusst. Da ich aber auch meine eigenen Produkte verkaufe, wird der Schadensersatz wohl auch nicht so hoch ausfallen, sollte es tatsächlich mal dazu kommen. Ist jetzt in fast 4 Jahren aber noch nicht passiert. Bei Dir sogar in 10 Jahren nicht, ist doch ne gute Bilanz. Wie Du schon sagst, es kommt auch darauf an wie man das ganze kommuniziert. Fehler passieren halt, da haben die Kunden für gewöhnlich auch Verständnis für und man findet immer irgendeine Lösung. Dazu kommt auch dass die meisten Kunden sowieso keinen Plan davon haben wie die aktuelle Rechtslage aussieht geschwiege denn sich irgendwelche AGB durchlesen. Wie oft bekomme ich z.B ne Anfrage ob der und der Artikel getauscht oder zurückgegeben werden könnte. Ich denke mir halt, man kann sich auch verrückt machen bzgl. Rechtssicherheit. Wenn jemand Dich abmahnen will etc. dann findet der was. Und solange sich nichtmal die großen Shops dran halten, ist mir das auch erstmal latte. Bin da aber auch sowieso etwas eigen. :slight_smile: Aber ich werde bestimmt nicht die Zahlung verzögern, gerade auch noch bei der meistgenutzen Zahlungsart, nur um nochmal auf Nummer sicher zu gehen ob sich der Artikel nun auch wirklich auf Lager befindet. Dann Check ich das lieber vorher 2-3 mal ob die Bestände stimmen. Für gewöhnlich stimmen die ja auch. Davon aber mal abgesehen bekommt der Kunde nach Bestelleingang ja erstmal eh nur eine Bestellbestätigung, das eben die Bestellung eingegangen ist. Da könnte ja bspw. auch was von wegen stehen: Lieber Kunde hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. Bitte beachten Sie dass Sie noch eine gesonderte Auftragsbestätigung von uns erhalten. Bla blub. Naja, vielleicht findet sich hier ja noch jemand der nen Tipp für Dich hat. Lieben Gruß Gesendet von meinem MX4 mit Tapatalk

Ich würde den Anwalt wechseln. Er soll Dir mal zeigen womit er Die Aussage untermauert, dass die Zahlungsarten da rein gehören. PS: Alles was mit den Buttons und Zahlweisen von Paypal und Amazon zu tun hat ist nie ganz Rechtsicher.

[quote=“kulli”]Ich würde den Anwalt wechseln. Er soll Dir mal zeigen womit er Die Aussage untermauert, dass die Zahlungsarten da rein gehören. PS: Alles was mit den Buttons und Zahlweisen von Paypal und Amazon zu tun hat ist nie ganz Rechtsicher.[/quote] Hallo Kulli, vielleicht solltest du dich auch noch mal informieren. Es muss nicht in die AGB, sollte es aber, um sicher zu gehen: http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/0 … dingungen/ Grüße Robert

sag ich ja: muss nicht! (besser: sollte auf keinen Fall.) oder noch besser: ja nein kann jein :slight_smile: wie überall mit dem Rechtskram gilt: je weniger desto besser ! je mehr Du versuchst das ganze 100%ig zu machen mit wasweissich wieviel Einträgen, desto komplizierter (und angreifbarer) wirds. Anwälte sind auch nur Menschen die Fehler machen und blos weil was tausendmal im Internet steht muss es auch nicht stimmen;-)

man muss sich den link mal durchlesen: kann, könnte, sollte, bla bla bla :shock: Edit: wichtig ist alleine das: [quote]In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB heißt es recht abstrakt, dass der Verbraucher vom Unternehmer über die Zahlungsbedingungen zu informieren sei. Weitere Einzelheiten finden sich zu diesem Thema in der Vorschrift aber nicht.[/quote] und dafür gibts die Liefer- u. Zahlungsbedingungen.

[quote=“kulli”]man muss sich den link mal durchlesen: kann, könnte, sollte, bla bla bla :shock: Edit: wichtig ist alleine das: [quote]In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB heißt es recht abstrakt, dass der Verbraucher vom Unternehmer über die Zahlungsbedingungen zu informieren sei. Weitere Einzelheiten finden sich zu diesem Thema in der Vorschrift aber nicht.[/quote] und dafür gibts die Liefer- u. Zahlungsbedingungen.[/quote] … das hier ist aber wichtiger: Zahlungsart und Vertragsschlussklausel Je nachdem, welche Zahlungarten im Shop angeboten werden, können sich Konsequenzen für die Vertragsschlussklauseln ergeben. So wäre es beispielsweise nicht möglich, Vorkasse-Zahlung im Shop anzubieten, aber unter Vertragsschluss zu schreiben: “Der Vertrag kommt mit Lieferung der Ware zustande.” Dies wäre ein Widerspruch, denn warum sollte der Kunde schon zahlen (“Vorkasse”), obwohl noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist?

Das ist kein Grund das in die AGB zu quetschen. Ich kanns nur immer wieder betonen: die Diskussion wird seit Jahren geführt; je mehr Korintenkacker, (entschuldigt meine Ausdrucksweise) Anwälte und sogenannte Rechtsportale sich irgendwelche hanebüchenen Formulierungen für Rechtsauslegungen! ausdenken, solange wird es so einen Mist geben; dann braucht man plötzlich einen Link für Schlichtungsstellen(obwohl der noch gar nicht geht), einen Cookie-Hinweis (bald) obwohl der schon in den Datenschutzbestungen drin ist, etc. etc. Im Moment frage ich mich schon wieder ob ich meine Zeit nicht doch lieber sinnvoll nutzen sollte… :slight_smile:

[quote=“robertos”]Hallo zusammen, würde gerne wissen, wie ihr das löst. Da es meines Wissens nach - bitte korrigiert mich - keine Möglichkeit gibt, eine paypal Zahlung zu “verzögern”, ergibt sich automatisch die Situation, dass Bestellungen von Kunden zur sofortigen Auftragsannahme führen.[/quote] Im Paypalplugin hast Du die Möglichkeit bei Zahlungsabschluss folgendes einzustellen: Zahlung sofort abschließen (Sale) Zeitverzögerter Zahlungseinzug (Auth-Capture) - (zeitversetzter Zahlungseinzug bis max. 29 Tage) Zeitverzögerter Zahlungseinzug (Order-Auth-Capture)- (zeitversetzter Zahlungseinzug über 29 Tage hinaus)

Hallo, [quote=„robertos“] Rechtssichere AGB können und dürfen allerdings nicht unterschiedliche Zahlungsarten differenzieren. Also müssen wir, wenn wir paypal anbieten, immer sofort die Bestellung des Kunden als Auftrag annehmen. [/quote] wir verwenden den Trusted Shops Rechtstexter für die AGB. Dort wird der Zeitpunkt des Vertragsschlusses abhängig von der gewählten Zahlart unterschiedlich geregelt. Hast du eine Quelle, warum das nicht rechtssicher sein sollte? Grüße, Sven

Hallo, könnt ihr das nicht wie amazon machen. [quote]Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.[/quote] Lg

Die bewegen sich sowieso anscheinend im rechtsfreiem Raum: Sitz in Amerika und Luxemburg Macht dir mal en Spass und frag Deinen Anwalt ob er für dich Amazon abmahnen möchte :stuck_out_tongue:

[quote=„kulli“]Die bewegen sich sowieso anscheinend im rechtsfreiem Raum: Sitz in Amerika und Luxemburg Macht dir mal en Spass und frag Deinen Anwalt ob er für dich Amazon abmahnen möchte :P[/quote] Nu weißt Du warum wir unseren Sitz in Panama haben. :stuck_out_tongue: Keine Zeit für den ganzen Mist an Gesetze… Obwohl es bei uns eh nicht so heikel ist wie in Deutschland. Abmahnungen z.B habe ich in den ganzen 22 Jahren nicht eine einzige bekommen. Lg

Wir haben eine wegen Amazon bekommen (Alter Titel mit falscher Markenbezeichnung taucht auf) nun versuch mal Amazon zu verklagen…wir haben keinen Anwalt gefunden…

[quote=„kulli“] nun versuch mal Amazon zu verklagen…wir haben keinen Anwalt gefunden…[/quote] So eine Klage kannst vergessen, daher würde auch jeder seriöse Anwalt von so einer Klage abraten. Wir wollten mal eine LTD in England verklagen, kannst ebenfalls vergessen. Lg