Hallo, wurde bei der 3.5.4 die IP Adresse bei Bestellungen mit XXX im letzten Teil versehen!? Das war bei der 3.5.3 noch nicht so. Hat das irgendeinen rechtlichen Grund? Bei Prozessen etc. sollte der Admin doch eher die vollständige IP zur Verfügung haben oder?
Das hat mit der derzeit etwas unklaren Rechtssituation zu tun, wonach IP-Adressen als personenbezogene Daten angesehen werden können und deren Datenschutzbehandlung somit besondere Vorkehrungen seitens des Shop(betreibers) verlangt. Da diese aber nicht grundsätzlich gegeben werden können (z.B. bei einem Kunden ohne Kundenkonto), wird die IP-Adresse verkürzt dargestellt. Im Übrigen ist es so, dass im Falle eines Missbrauchs nur in extremen Ausnahmefällen Rückschlüsse auf den “Betrüger” über eine IP-Adresse seitens des Gerichts gemacht würden, da der Aufwand der Rückverfolgung verhältnismäßig aufwändig ist. Also ein Kunde, der nicht zahlt, gehört nicht zu der hierüber verfolgten Tätergruppe. Wenn ein Shopbetrieber in einem Antwortschreiben wie einer Bestellbestätigung die Kunden-IP-Adresse nennt, so verbindet er dies meist mit einer “indirekten Drohung”: Ich weiß, wer Du bist (oder könnte es wissen), also hüte Dich vor Fakeeinkäufen. Sollte man eh nicht tun.
gerade nachgeschaut, in der Datenbank steht die IP noch vollständig drin, was auch gut ist für den Fall der Fälle.