kann jemand mir mal einen Screenshot oder Link zum Shop zuschicken, wie standardmäßig das Gewährleistungs- und Garantielabel in Shopware 6.7.14.0 eingebunden aussieht?
Ich bin nämlich dabei unser Theme zu testen/anpassen zu lassen, dass es auch ausgespielt wird.
Ihr habt es als Link umgesetzt (vielleicht reicht es durch spätere Rechtssprechung auch aus): kannst du mir daher mal den Textbaustein geben, wie der lauten soll? Meine Vermutung: wir haben diesen modifiziert und sehen den neuen Textbaustein mit Gerährleistungsrechte nicht. Generell haben wir den Checkout gut modifiziert.
Ich habe die %privacyModalTagOpen%Datenschutzbestimmungen%privacyModalTagClose% zur Kenntnis genommen und meine %tosModalTagOpen%gesetzlichen Gewährleistungsrechte%tosModalTagClose% zur Kenntnis genommen und bin mit ihnen einverstanden.
Hier steht Shopware 6.7.15.0: zu spät da Minor Versionen jeden ersten Montag des Monats rauskommt (oder etwas später), also zu spät für Deadline 27.09.
Warum nicht 6.7.14.1 oder 6.7.14.2 also noch diesen Monat? Am besten noch diese Woche.
Wir haben den Block AGB und Widerrufsbelehrung nach ganz unten rechts unmittelbar beim Zahlungspflichtig bestellen gepackt. Daher habe ich es nicht gesehen.
Checkbox und Gewährleistung anklicken geht überhaupt nicht. Man könnte theoretisch den Link
Am wichtigsten ist, dass er erstmal steht um den ersten Schwung abblitzen zu lassen denke ich. Richtige formulierung kann man dann immer noch ausarbeiten. Würde den Satz trotzdem noch etwas umformulieren:
Ich habe die %privacyModalTagOpen%Datenschutzbestimmungen%privacyModalTagClose% zur Kenntnis genommen und bin mit ihnen einverstanden. Meine %tosModalTagOpen%gesetzlichen Gewährleistungsrechte%tosModalTagClose% habe ich zur Kenntnis genommen.
Auch nicht das gelbe vom Ei, aber einverstanden mit einer gesetzlichen Verpflichtung fragt keiner nach. Datenschutz ist doch etwas individueller.
Und sorry, hatte gestern nur kurz die Bilder gemacht vor Feirabend und bin dann aus dem Haus.
Ich habe im Textbaustein checkout.confirmRevocationNotice
versucht den neuen Link einzubauen: %legalGuaranteeNoticeModalTagOpen%meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte%legalGuaranteeNoticeModalTagClose%
klappte leider nicht
Was ich rausfinden konnte: es wurden neue Textbausteine angelegt:
Warum es den checkout.autoConfirmTermsText braucht, verstehe ich nicht. Es wird doch immer das Gewährleistungslabel gebraucht. Ja für reinen B2B Handel braucht man es nicht. Schaden kann es aber auch nicht.
In der neuen Version (6.8) wird es dich Möglichkeit geben, dass die AGBs nicht mehr per Checkbox bestätigt werden müssen. Entsprechend muss dort ein anderer Text ausgegeben werden.
Es gibt ein paar Punkte die nicht optimal gelöst wurden von Shopware, aber leider sind auch sehr viele Punkte je nach Quelle die das ganze anders darstellen. Im Gegensatz zum Widerrufsbutton, der sehr genau beschrieben hat wie das ganze umzusetzen ist. Ist dies beim Gewährleistungslabel leider nicht ganz eindeutig in der Gesetzesgebung - hier wird es am Ende darauf hinauslaufen, bis die ersten Urteile gefällt sind.
Ich habe es in einem Plugin so umgesetzt, dass dem Betreiber selbst die Möglichkeit geboten wird dass er es selbst entscheiden kann wie & wo das ganze angezeigt werden soll, also ob ein per Modal oder per Vollbild angezeigt wird ( unschöner ist definitiv das Vollbild - aber „sicherer“ )
Das ganze ist leider hier in dem Gesetz noch nicht ausreichend ausgereift und auch nicht durchdacht worden vom Gesetzgeber.
Wenn man den Link und der Vorlage folgt, haben die sich eigentlich ziemlich gut an das geforderte gehalten. Wenn man mal von den Formulierungen absieht.
Das ist eine EU-Vorlage. Deutschland leidet aus den Vorlagen eigene Gesetze ab, die in Deutschland verbindlich sind. Und im Deutschen Gesetz steht ziemlich viel anders.
Korrekt und in dem Link steht ganz klar dieses drin :
The examples provided in this section do not represent an exhaustive set of options, but they are
intended for the purpose of illustrating locations where and how the harmonised notice can be
provided in a prominent manner in an online environment:
● On the product catalogue page, add a sentence informing consumers about their legal
guarantee rights (e.g. “Your legal guarantee rights”), where the harmonised notice shall
then appear on the first mouse click or mouse roll-over.
Dies wird widersprochen von eRecht24 mit diesem Ausschnitt wie auch @raymond-de schon zitiert hatte
Sprich die EU sagt in ihrem Text - mehr oder minder - ein Link ist völlig ok und eRecht sagt nein es MUSS direkt als Grafik sichtbar sein und nicht erst du einen Link zu öffnen sein als Beispiel.
Heißt eigentlich ist es vorgegeben worden mit ja Link ist ok mit Modal andere wie eRecht machen daraus ein NEIN darf nicht sein. So worauf will man sich nun als Betreiber verlassen können. Ich würde sagen, das EU Blatt > eRecht24 aber am Ende wird es wieder irgendwelche Klagen und Richtlinien künftig geben.
Demnach ist ein Link für die Gewährleistung NICHT erlaubt, sondern nur für die Garantie (wenn man sowas überhaupt hat). Dort auf der Seite werden auch Beispiele gezeigt, was nicht geht und was geht.
Die Umsetzung in Shopware wird demnach auf keinen Fall ausreichen mit dem Link! Und ja, wenn man es richtig macht, sieht der Checkout einfach nur noch ganz beschissen aus Dank den „Volksvertreter“ aus Brüssel!
Ich weiß nicht, was ihr da bei erecht24 rauslest, aber ich lese da (Quelle hier):
Wie muss das Gewährleistungslabel im Online-Shop dargestellt werden?
Vorgegeben ist die Darstellung durch die EU. Sie dürfen das Gewährleistungslabel nicht anpassen, sondern müssen es so übernehmen, wie von der EU vorgegeben. Für Online-Shops und Verkaufsplattformen heißt das:
gut sichtbar als Grafik vor Abschluss der Bestellung
Platzierung z. B. auf der jeweiligen Produktseite oder im Checkout
Alternativ können Sie auch einen anklickbaren Satz (z. B. „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“) einfügen, der beim Maus-Rollover die vollständige Mitteilung öffnet
Platzierung in den AGB oder als Link zur EU-Website ist nicht zulässig
keine Einbindung als bloßes Produktbild
unbedingt farbige Version nutzen, nicht Schwarz-Weiß-Variante
Da steht doch, das sie der Ansicht sind, das man es als anklickbaren Satz nutzen kann im Checkout, so wie es von Shopware umgesetzt wurde. Und in der Anleitung der EU zur Umsetzung - Practical guidelines for sellers and producers - ist das auch ok.
Also warum ein Fass aufmachen? Wozu der IMHO absoluten Idiotie folgen, und unseren Checkout mit einem nervigen Dauerbild vollkleistern, der keinen Kunden dieses Universums überhaupt interessiert? Das verstehe ich einfach nicht.
Und warum manche Online-Anwaltskanzleien und Händlerratgeber wie der Händlerbund das anders sehen, ist mir Rätselhaft. Ich kapiere einfach nicht, was das irgendwem nutzt, wenn dieses, sorry, depperte Bildchen immer zu sehen ist?